Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schriftlicher Vergleich - Terminsgebühr
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 56 RVG; § 278 Abs. 6 ZPO; Nr. 3104 VV RVG
Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr durch einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO); Entstehen einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrers gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichtes; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr durch einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO); Entstehen einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrers gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichtes; ...
- Judicialis
ZPO § 278 Abs. 6; ; VV RVG Nr. 3104
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 278 Abs. 6; RVG -VV Nr. 3104
Schriftlicher Vergleich, Terminsgebühr - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- docplayer.org (Auszüge)
Schriftlicher Vergleich, Terminsgebühr
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 14.04.2005 - 1 Ca 756/04
- ArbG Lingen, 14.04.2005 - 1 Ca 757/04
- LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 717
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04
Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278 …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05
Ob bei Abschluss eines Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG anfällt, ist streitig (zum Streitstand siehe OLG Nürnberg, 15.12.2004, 3 W 4006/04, NJW-RR 2005, S. 655 sowie Enders, Anm. zum o.g. Beschluss, JurBüro 2005, 250).Nur durch eine solche Auslegung lassen sich zudem die dem gesetzgeberischen Ziel der Entlastung der Gerichte zuwiderlaufende Vermeidungstaktiken, wie sie aus der Anmerkung von Enders zu der Entscheidung des OLG vom 15.12.2004, 3 W 4006/04 (JurBüro 2005, 250 f.) ersichtlich sind, vermeiden.