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   LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05   

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https://dejure.org/2005,7708
LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05 (https://dejure.org/2005,7708)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.10.2005 - 10 Ta 282/05 (https://dejure.org/2005,7708)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 10 Ta 282/05 (https://dejure.org/2005,7708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schriftlicher Vergleich - Terminsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56 RVG; § 278 Abs. 6 ZPO; Nr. 3104 VV RVG
    Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr durch einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO); Entstehen einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrers gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichtes; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer anwaltlichen Terminsgebühr durch einen Beschluss nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO); Entstehen einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrers gerichteten Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichtes; ...

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Schriftlicher Vergleich, Terminsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 717
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 15.12.2004 - 3 W 4006/04

    Zur Entstehung einer Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleiches gem. § 278

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.10.2005 - 10 Ta 282/05
    Ob bei Abschluss eines Vergleiches nach § 278 Abs. 6 ZPO für den Rechtsanwalt eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG anfällt, ist streitig (zum Streitstand siehe OLG Nürnberg, 15.12.2004, 3 W 4006/04, NJW-RR 2005, S. 655 sowie Enders, Anm. zum o.g. Beschluss, JurBüro 2005, 250).

    Nur durch eine solche Auslegung lassen sich zudem die dem gesetzgeberischen Ziel der Entlastung der Gerichte zuwiderlaufende Vermeidungstaktiken, wie sie aus der Anmerkung von Enders zu der Entscheidung des OLG vom 15.12.2004, 3 W 4006/04 (JurBüro 2005, 250 f.) ersichtlich sind, vermeiden.

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