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   LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17   

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LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17 (https://dejure.org/2017,75596)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.10.2017 - 10 Ta 323/17 (https://dejure.org/2017,75596)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2017 - 10 Ta 323/17 (https://dejure.org/2017,75596)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09

    Zwangsvollstreckung - Entgeltabrechnung - unvertretbare Handlung - Haftbefehl

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Für die Erteilung von Lohnabrechnungen ist richtiger Rechtsbehelf der Antrag nach § 888 ZPO (vgl. BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 18, NZA 2010, 61; Hess. LAG 23. Juli 2010 - 12 Ta 151/10 - Rn. 8 , Juris) .

    § 108 GewO dient damit der Transparenz und nicht der Vorbereitung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs (vgl. BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 17, NZA 2010, 61) .

    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Fall, in dem bei einem Vergleich nicht der Bruttobetrag, über den monatlich abgerechnet werden soll, mit aufgenommen worden ist, die fehlende Bestimmtheit der Entgeltforderung ebenfalls nicht beanstandet (vgl. die Konstellation in BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, 61).

    Der Anspruch auf Abrechnung dient der Transparenz und nicht der Vorbereitung der Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs (vgl. BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 17, NZA 2010, 61) .

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer festgelegten Verpflichtung nachgekommen ist, nicht aber worin die Verpflichtung besteht (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917) .

    Der Schuldner muss wissen, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917).

    Das kann es rechtfertigen, auch das Vollstreckungsgericht nicht der Notwendigkeit zu entheben, eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die aus einem Titel folgende Verpflichtung verstoßen wurde (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917; Hess. LAG 21. Februar 2012 - 12 Ta 416/11 - Rn. 9 , Juris).

  • LAG Hessen, 23.07.2010 - 12 Ta 151/10

    Lohnabrechnung, Zwangsgeld, Zwangsmittel, Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Für die Erteilung von Lohnabrechnungen ist richtiger Rechtsbehelf der Antrag nach § 888 ZPO (vgl. BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 18, NZA 2010, 61; Hess. LAG 23. Juli 2010 - 12 Ta 151/10 - Rn. 8 , Juris) .

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Hess. LAG ist der Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung dann ausreichend bestimmt, wenn er den Zeitraum, für den die Abrechnung erteilt werden soll, und die Höhe der für den Abrechnungszeitraum vereinbarten Bruttovergütung enthält (Hess. LAG 23. Juli 2010 - 12 Ta 151/10 - Rn. 11 , Juris).

  • LAG Saarland, 08.09.2006 - 2 Ta 26/06

    Zwangsvollstreckung - Vollstreckungstitel - Bestimmtheit - Abrechnung - Vergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Nach der wohl überwiegenden Meinung in der sonstigen Instanzrechtsprechung ist bei einer Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen die Bestimmtheit ebenfalls nur gewahrt, wenn auch die Höhe des Entgelts bestimmt oder - zumindest im Wege der Auslegung - bestimmbar ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Februar 2011 - 3 Ta 252/10 - Rn. 45, Juris; LAG Hamm 23. März 2011 - 1 Ta 62/11 - Rn. 25, Juris; LAG Saarland 8. September 2006 - 2 Ta 26/06 - Rn. 4, Juris).
  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Ausreichend ist es allerdings, wenn sich das Begehren in der erforderlichen Bestimmtheit durch Auslegung gewinnen lässt (vgl. BAG 17. Juni 1997 - 1 ABR 10/97 - zu B 1 der Gründe, Juris) .
  • LAG Hessen, 21.02.2012 - 12 Ta 416/11

    Bestimmtheit der geschuldeten Handlung in der Zwangsvollstreckung - Vollstreckung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Das kann es rechtfertigen, auch das Vollstreckungsgericht nicht der Notwendigkeit zu entheben, eine möglicherweise schwierige Klärung der Frage herbeizuführen, ob gegen die aus einem Titel folgende Verpflichtung verstoßen wurde (vgl. BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 16, NZA 2009, 917; Hess. LAG 21. Februar 2012 - 12 Ta 416/11 - Rn. 9 , Juris).
  • LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11

    Rechtswidrige Zwangsgeldfestsetzung wegen fehlender Aushändigung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Nach der wohl überwiegenden Meinung in der sonstigen Instanzrechtsprechung ist bei einer Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen die Bestimmtheit ebenfalls nur gewahrt, wenn auch die Höhe des Entgelts bestimmt oder - zumindest im Wege der Auslegung - bestimmbar ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Februar 2011 - 3 Ta 252/10 - Rn. 45, Juris; LAG Hamm 23. März 2011 - 1 Ta 62/11 - Rn. 25, Juris; LAG Saarland 8. September 2006 - 2 Ta 26/06 - Rn. 4, Juris).
  • LAG Nürnberg, 09.06.2011 - 7 Ta 15/11

    Zwangsvollstreckung - Grundrechte

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Hingegen haben das LAG Nürnberg und das LAG Berlin-Brandenburg bei einem Vergleich die nicht näher bestimmte Höhe der Vergütung nicht beanstandet (vgl. LAG Nürnberg 9. Juni 2011 - 7 Ta 15/11 - Rn. 28, Juris; LAG Berlin-Brandenburg 26. Juni 2009 - 15 Ta 963/09 - BeckRS 2009, 73893).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2011 - 3 Ta 252/10

    Zwangsvollstreckung aus Vergleich - Bestimmtheit des Vollstreckungstitels -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Nach der wohl überwiegenden Meinung in der sonstigen Instanzrechtsprechung ist bei einer Verpflichtung zur Erteilung von Entgeltabrechnungen die Bestimmtheit ebenfalls nur gewahrt, wenn auch die Höhe des Entgelts bestimmt oder - zumindest im Wege der Auslegung - bestimmbar ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Februar 2011 - 3 Ta 252/10 - Rn. 45, Juris; LAG Hamm 23. März 2011 - 1 Ta 62/11 - Rn. 25, Juris; LAG Saarland 8. September 2006 - 2 Ta 26/06 - Rn. 4, Juris).
  • LAG Hessen, 21.01.2014 - 12 Ta 191/13

    Bestimmtheit der geschuldeten Handlung; Unmöglichkeit - Einzelfall einer

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2017 - 10 Ta 323/17
    Unklarheiten über den Inhalt der Verpflichtung dürfen deshalb nicht aus dem Erkenntnisverfahren ins Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. Hess. LAG 21. Januar 2014 - 12 Ta 191/13 - Rn. 9 , Juris) .
  • LAG Hessen, 06.09.2018 - 8 Ta 275/18

    Gegenstand der Zwangsvollstreckung können nur im Titel verbürgte Ansprüche sein

    Wesentlich ist, dass das für die Vollstreckung nach § 888 ZPO zuständige Prozessgericht nicht ohne weiteres überprüfen kann, ob der Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum bereits Entgeltabrechnungen erteilt hat oder nicht (vgl. auch HessLAG 30. Oktober 2017 - 10 Ta 323/17 - zur Veröffentlichung vorgesehen.) .
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