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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04   

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https://dejure.org/2004,9434
LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 (https://dejure.org/2004,9434)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 (https://dejure.org/2004,9434)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2004 - 10 Ta 35/04 (https://dejure.org/2004,9434)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 256 KSchG § 4 KSchG § 7 KSchG § 13 ArbGG § 12 Abs. 7 ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1
    EZPO, KSchG, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von Klagen, die sich gegen Kündigungen richten; Maßgeblichkeit des Vierteljahresverdienstes bei der Streitwertberechnung; Vierteljahresverdienst als Obergrenze für die Ermessensentscheidung des Gerichtes

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13; ; ArbGG § 12 Abs. 7; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04
    Zwar liegen dann mehrere Streitgegenstände vor, diese sind aber wegen wirtschaftlicher Identität nicht gesondert zu bewerten (vgl. BAG, NZA 1985, 296; Philippsen/Dörner, NZA 1987, 115; DLW-Luczak, 3. Auflage, L 454; LAG Nürnberg, NZA 1992, 617; LAG Rheinland - Pfalz, LAG § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 59).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04
    Nach der ständigen Rechtssprechung des BAG (Urteil vom 30.11.1984, NZA 1985, 396), der die Beschwerdekammer folgt, ist der in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG genannte Vierteljahresverdienst nicht der Regelstreitwert, der nur dann niedriger anzusetzen ist, wenn es um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses für weniger als drei Monate geht.
  • LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 Ta 35/04
    Zwar liegen dann mehrere Streitgegenstände vor, diese sind aber wegen wirtschaftlicher Identität nicht gesondert zu bewerten (vgl. BAG, NZA 1985, 296; Philippsen/Dörner, NZA 1987, 115; DLW-Luczak, 3. Auflage, L 454; LAG Nürnberg, NZA 1992, 617; LAG Rheinland - Pfalz, LAG § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 59).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 10 Ta 286/05

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Soweit mehrere Kündigungen in einem Rechtsstreit durch Kündigungsschutzanträge angegriffen werden, so entspricht es der ständigen Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland - Pfalz, dass auch in diesen Fällen die in § 42 Abs. 4 GKG (früher § 12 Abs. 7 ArbGG) normierte Höchstgrenze von einem Vierteljahresverdienst grundsätzlich nicht überschritten werden darf (vgl. Beschlüsse vom 21.05.2001, 4 Ta 600/01; vom 13.06.2001, 2 Ta 619/01; vom 01.09.2003, 7 Ta 861/03; vom 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und vom 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen in einem Verfahren

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Die Kammer sieht keinen Anlass, die seit der Entscheidung vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 59) in einer Vielzahl von Beschlüssen gewachsene Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz allein aufgrund der Überführung der maßgeblichen Bewertungsvorschrift aus § 12 Abs. 7 ArbGG in § 42 Abs. 4 GKG abzuändern (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zuletzt etwa: Beschlüsse v. 21.05.2001, 4 Ta 600/01; v. 13.06.2001, 2 Ta 619/01, LAGE § 12 ArbGG Nr. 124 b; v. 01.09.2003, 7 Ta 861/03; v. 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und v. 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
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