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   LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07   

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LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07 (https://dejure.org/2007,5872)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2007 - 10 Ta 353/07 (https://dejure.org/2007,5872)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2007 - 10 Ta 353/07 (https://dejure.org/2007,5872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten; Räumung und Hausverbot; identischer Streitgegenstand; einstweilige Verfügung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3 S. 2; 33 Abs. 3 RVG, § 45 Abs. 1 GKG, § 40 Abs. 2 BetrVG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten; Räumung und Hausverbot; identischer Streitgegenstand; einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Betriebsrates auf die weitere Zurverfügungstellung eines Betriebsratsbüros in der Hauptverwaltung des Arbeitgebers; Rechtmäßigkeit eines Hausverbotes durch den Arbeitgeber; Bemessung des Streitwertes nach billigem Ermessen für nichtvermögensrechtliche ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; GKG § 45 Abs. 1; ; BetrVG § 40 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten; Räumung und Hausverbot; identischer Streitgegenstand; einstweilige Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 27.10.2006 - 10 Ta 675/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahreneinstweilige Verfügung auf Zutritt zum

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Voneinander verschiedene Streitgegenstände liegen nur dann vor, wenn die mehreren Ansprüche nebeneinander bestehen können, sodass das Gericht unter Umständen beiden Ansprüchen stattgeben kann (BGH, Beschluss vom 06.10.2004 - NJW-RR 2005, 506; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rz. 3094 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 13.06.2006 - 13 Ta 279/06

    Gegenstandswert; Betriebsratsbüro; Ausstattung; Büro; Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Entscheidend ist insoweit, ob die geltend gemachten Ansprüche einander ausschließen und damit denknotwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - MDR 2003, 716).
  • LAG Köln, 18.03.2004 - 10 TaBV 74/03

    Auszubildende, Jugendvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 549/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt bereits hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitgegenstandes vielfach im Vordergrund stehen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 24.11.1994 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 27; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50 = NZA-RR 2002, ,472; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - NZA-RR 2007, 96; GK/Wenzel, ArbGG, § 12 Rz. 194, 441 ff. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung auf Zulassung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Köln, 09.06.1999 - 12 Ta 144/99

    Festsetzung des Gegenstandswertes; Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.04.1992 - 8 Ta 5/92

    Nichtvermögensrechtliche arbeitsgerichtliche Streitigkeiten; Ausgangswert; Umfang

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    In Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 02.04.1992 - JurBüro 1992, 601) sind die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern für einen Antrag des Betriebsrats, ihm ein abschließbares Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen, von einem 1, 5-fachen Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG ausgegangen (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2003 - 10 TaBV 74/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 23.08.2004 - 13 TaBV 78/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 08.08.2005 - 13 TaBV 99/05 - LAG Hamm, Beschluss vom 13.06.2006 - 13 Ta 279/06 -).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 55/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Abbruch einer

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07
    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 13 Ta 260/08

    Gegenstandswert; Streitwert; einstweilige Verfügung; Zugang; Betrieb;

    Diese Erwägungen haben bei beiden Beschwerdekammern zu der nunmehr ständigen Rechtsprechung geführt, bei sogenannten Erfüllungs- bzw. Befriedigungsverfügungen regelmäßig auf einen Wertabzug zu verzichten (zuletzt z. B. LAG Hamm, Beschl. v. 25.01.2008 - 13 Ta 818/07; Beschl. v. 06.09.2007 - 13 Ta 354/07; Beschl. v. 04.09.2007 - 10 Ta 355/07; Beschl. v. 28.08.2007 - 10 Ta 353/07, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.02.2008 - 6 Ta 45/08).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2014 - 6 Ta 47/13

    Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Betriebsrat,

    Ein entsprechender Gegenstandswert wird auch von anderen Landesarbeitsgerichten für zutreffend gehalten, wenn es um die Zurverfügungstellung eines Betriebsratsbüros geht (LAG Hamm 29.08.2007 - 10 Ta 353/07 - LAG Baden-Württemberg 02.04.1992 - 8 Ta 5/92 -).
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