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   LAG Köln, 15.11.2006 - 10 Ta 381/06   

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https://dejure.org/2006,11189
LAG Köln, 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 (https://dejure.org/2006,11189)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 (https://dejure.org/2006,11189)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. November 2006 - 10 Ta 381/06 (https://dejure.org/2006,11189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    PKH; Mehrvergleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 114, 117 ZPO
    PKH; Mehrvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines konkludenten Antrags und einer konkludenten Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich; Erweiterung der Prozesskostenhilfe während eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Auslegung eines Beschlusses über die Bewilligung von ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 22.02.2005 - 4 Ta 30/05

    Gebühr für Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Köln, 15.11.2006 - 10 Ta 381/06
    Eine solche Auslegung des Bewilligungsbeschlusses mag in den Fällen zulässig sein, in denen - wie im Verfahren LAG Köln - 4 Ta 30/05 - der Bewilligungsbeschluss erst nach dem Vergleich erfolgt ist und daher die Auslegung erlaubt, dass mit der Prozesskostenhilfe alle früheren Streitpunkte abgedeckt sind.
  • LAG Köln, 27.04.2009 - 7 Ta 102/08

    PKH; PKH-Antrag; Mehrvergleich

    Deshalb gilt der anerkannte Grundsatz, dass sich zwar die für die Streitgegenstände eines Prozesses bewilligte PKH auch auf die Kosten eines Prozessvergleichs erstreckt, dass aber dann, wenn dieser Prozessvergleich auch andere Gegenstände als die prozessualen Streitgegenstände regelt, hierfür erneut PKH beantragt werden muss (OLG Koblenz FamRZ 2001, 1394; Zöller/Philippi 27. Auflage, § 119 Rdnr. 25; Schneider MDR 85, 814; vgl. ferner die bereits von der Bezirksrevision zitierten Entscheidungen LAG Köln, 10 Ta 381/06 vom 15.11.2006, LAG Köln, 4 Ta 265/95 vom 18.04.1996; LAG Köln vom 10.12.1984, 8 Ta 175/84 ; LAG Hamm, 4 Ta 435/05 vom 12.07.2005; LAG Rheinland-Pfalz, 4 Ta 144/07 vom 19.06.2007).
  • LAG Köln, 15.10.2007 - 11 Ta 287/07

    Umfang der Prozesskostenhilfebewilligung

    Daher muss für diese gesondert und rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt werden (LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07, zu II. 1.2. der Gründe, a.a.O.; ähnlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 und LAG Köln, Beschluss vom 15.11.2006 - 10 Ta 381/06 m.w. Nachw., jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 WF 43/08

    Prozesskostenhilfebewilligung im Ehescheidungsverbund: Erstreckung der

    Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 UF 43/08
    Für gerichtliche Mehrvergleiche ist anerkannt, dass der kostenarmen Partei für den Abschluss eines solchen Vergleichs Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn sie vorab, das heißt vor Abschluss des Vergleichs, beantragt wird (Philippi in Zöller, § 119 ZPO, Rdnr. 25; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, § 119 ZPO, Rdnr. 46; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2005, 4 Ta 435/05, zitiert nach Juris; LAG Köln, AGS 2007, 318).
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