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   LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06   

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LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06 (https://dejure.org/2006,4022)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2006 - 10 Ta 384/06 (https://dejure.org/2006,4022)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 10 Ta 384/06 (https://dejure.org/2006,4022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung auf Zulassung einer Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl Hilfsantrag auf Abbruch der Betriebsratswahl Berücksichtigung des Hilfsantrags

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 RVG§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG§ 19 Abs. 1 BetrVG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung auf Zulassung einer Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl Hilfsantrag auf Abbruch der Betriebsratswahl Berücksichtigung des Hilfsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Zulassung einer Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl; Wertfestsetzung für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren über die Zulassung einer Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl und hilfsweisen Abbruch der Betriebsratswahl

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 33; ; GKG § 45 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 19 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Eilantrag auf Zulassung einer Wahlvorschlagsliste nebst Hilfsantrag auf Abbruch der Betriebsratswahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 10.10.2002 - 11 Ta 28/02

    Streitwert, Beschlussverfahren, Betriebsratswahl, Wahlverhinderung

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - NZA 1992, 327; LAG Thüringen, Beschluss vom 13.11.1998 - AuR 1999, 146; LAG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.1995 - NZA 1996, 112; LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.1993 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 55).

    Wollen Wahlbewerber im Beschlussverfahren die Durchführung einer Betriebsratswahl ohne Zulassung ihrer Liste verbieten lassen, kann die Festsetzung des Gegenstandswertes der Wertfestsetzungspraxis in Wahlanfechtungsverfahren folgen (LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Hamm, Beschluss vom 19.12.2005 - 10 TaBV 161/05 -).

  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 55/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Abbruch einer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Die zuständigen Kammern des Beschwerdegerichts haben sich dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 48 a = NZA-RR 2002, 104; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; vgl. auch die Nachweise bei Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 461, 464).

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 280, 473).

  • LAG Köln, 14.09.2001 - 13 Ta 214/01

    Streitwert; Anwaltsgebühren; Nachteilsausgleich; Abfindung;

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Die Wertfestsetzung muss sich vorliegend vielmehr an der tatsächlich erbrachten anwaltlichen Leistung orientieren (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 28.07.1988 - LAGE GKG § 19 Nr. 4; LAG Köln, Beschluss vom 14.09.2001 - AnwBl 2002, 185; LAG Berlin, Beschluss vom 09.03.2004 - NZA-RR 2004, 492; Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 477, 447; 186; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3100 Rz. 129 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren Auskunftsanspruch des Betriebsrats zwecks

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Werden im Rahmen einer Betriebsratswahl vom Wahlvorstand im Wege einer einstweiligen Verfügung berichtigende oder korrigierende Eingriffe in das Wahlverfahren verlangt, kann es angemessen sein, den Gegenstandswert auf einen Bruchteil des jeweiligen Anfechtungsverfahrens festzusetzen, weil in einem derartigen Fall nicht alle zur Wahlanfechtung berechtigende Gründe überprüft werden und eine Anfechtung der noch bevorstehenden Betriebsratswahl nicht ausgeschlossen ist (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 436; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - 13 TaBV 88/03 -).
  • LAG Berlin, 09.03.2004 - 17 Ta 6010/04

    Bewertung eines Hilfsantrages

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Die Wertfestsetzung muss sich vorliegend vielmehr an der tatsächlich erbrachten anwaltlichen Leistung orientieren (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 28.07.1988 - LAGE GKG § 19 Nr. 4; LAG Köln, Beschluss vom 14.09.2001 - AnwBl 2002, 185; LAG Berlin, Beschluss vom 09.03.2004 - NZA-RR 2004, 492; Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 477, 447; 186; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 3100 Rz. 129 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.12.2005 - 10 TaBV 161/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Abbruch einer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Wollen Wahlbewerber im Beschlussverfahren die Durchführung einer Betriebsratswahl ohne Zulassung ihrer Liste verbieten lassen, kann die Festsetzung des Gegenstandswertes der Wertfestsetzungspraxis in Wahlanfechtungsverfahren folgen (LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Hamm, Beschluss vom 19.12.2005 - 10 TaBV 161/05 -).
  • LAG Köln, 09.06.1999 - 12 Ta 144/99

    Festsetzung des Gegenstandswertes; Einstweilige Verfügung zur Verhinderung der

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; Wenzel, a.a.O., § 12 Rz. 280, 473).
  • LAG Brandenburg, 21.09.1995 - 2 Ta 155/95

    Wert anwaltlicher Tätigkeit bei einem Streit um die Nichtigkeit einer

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - NZA 1992, 327; LAG Thüringen, Beschluss vom 13.11.1998 - AuR 1999, 146; LAG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.1995 - NZA 1996, 112; LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.1993 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 55).
  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 13 TaBV 7/01

    Gegenstandswert, Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Die zuständigen Kammern des Beschwerdegerichts haben sich dieser Auffassung in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (LAG Hamm, Beschluss vom 09.03.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 48 a = NZA-RR 2002, 104; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; vgl. auch die Nachweise bei Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 461, 464).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LAG Hamm, 12.07.2006 - 10 Ta 384/06
    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - NZA 1992, 327; LAG Thüringen, Beschluss vom 13.11.1998 - AuR 1999, 146; LAG Brandenburg, Beschluss vom 21.09.1995 - NZA 1996, 112; LAG Köln, Beschluss vom 10.10.2002 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.1993 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 55).
  • LAG Hamm, 28.08.2007 - 10 Ta 353/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2014 - 1 Ta 77/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Einstweilige Verfügung,

    Ist das Verfahren rechtlich oder tatsächlich auf die Korrektur des laufenden Wahlverfahrens gerichtet, kann es angemessen sein, den Gegenstandswert auf einen Bruchteil des laufenden Anfechtungsverfahrens festzusetzen, weil in einem derartigen Fall nicht alle zur Wahlanfechtung berechtigenden Gründe überprüft werden und eine Anfechtung der BR-Wahl nicht ausgeschlossen ist (im Anschluss an LAG Hamm vom 12.07.2006 - 10 Ta 384/06 - juris).(Rn.23).

    Werden im Rahmen einer Betriebsratswahl vom Wahlvorstand im Wege einer einstweiligen Verfügung berichtigende oder korrigierende Eingriffe in das Wahlverfahren verlangt, kann es angemessen sein, den Gegenstandswert auf einen Bruchteil des jeweiligen Anfechtungsverfahrens festzusetzen, weil in einem derartigen Fall nicht alle zur Wahlanfechtung berechtigenden Gründe überprüft werden und eine Anfechtung der noch bestehenden Betriebsratswahl nicht ausgeschlossen ist (LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - 10 Ta 384/06 - Juris, Rn 13).

  • LAG Hamm, 04.09.2007 - 10 Ta 355/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Hamm, 06.09.2007 - 13 Ta 354/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Betriebsratsbüro; Anspruch auf Überlassung

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, Beschluss vom 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - AuA 2007, 122; vgl. auch: LAG Hamm, Beschluss vom 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Hamm, 17.06.2008 - 10 Ta 341/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Fortbestand des Mandats des Betriebsrats;

    Die Streitigkeit ist vielmehr regelmäßig mit dem Erlass der einstweiligen Verfügung beendet (LAG Bremen, 15.02.1990 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 14; LAG Köln, 09.06.1999 - NZA-RR 1999, 608; LAG Hamm, 12.06.2001 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50; LAG Hamm, 28.04.2005 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm, 12.07.2006 - AuA 2007, 122; LAG Hamm, 27.10.2006 - NZA-RR 2007, 153).
  • LAG Hamm, 14.09.2009 - 13 Ta 424/09

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Untersagung; Durchführung; Betriebsratswahl;

    Daran anknüpfend hat die 10. Kammer mit Beschluss vom 12.07.2006 (10 Ta 384/06) und die erkennende Kammer mit Beschluss vom 06.03.2009 (13 Ta 846/08) entschieden, dass im Falle eines erstrebten endgültigen Abbruchs einer Betriebsratswahl oder der Auflösung eines Betriebsrates die für das Wahlanfechtungsverfahren entwickelten Grundsätze entsprechend gelten.
  • LAG Hamm, 09.05.2008 - 13 Ta 86/08

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Hauptantrag; Hilfsantrag; Zustimmung;

    Hat sich also ein Rechtsanwalt - anders als das Gericht, wenn es dem Hauptantrag stattgibt - im laufenden Verfahren stets auch mit der Begründung für einen gestellten Hilfsantrag auseinanderzusetzen, ist es geboten, diesen streitwertmäßig auch immer zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 12.07.2006 - 10 Ta 384/06).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2014 - 1 Ta 98/14

    Streitwert, Wertfestsetzung, Beschlussverfahren, Betriebsratswahl, Wählerliste,

    Werden im Rahmen einer Betriebsratswahl vom Wahlvorstand im Wege einer einstweiligen Verfügung berichtigende oder korrigierende Eingriffe in das Wahlverfahren verlangt, kann es aber angemessen sein, den Gegenstandswert auf einen Bruchteil des jeweiligen Anfechtungsverfahrens festzusetzen, weil in einem derartigen Fall nicht alle zur Wahlanfechtung berechtigenden Gründe überprüft werden und eine Anfechtung der noch bestehenden Betriebsratswahl nicht ausgeschlossen ist (LAG Hamm, Beschluss v. 12.07.2006 - 10 Ta 384/06, Juris, Rn. 13, LAG Schl.-Holst., a. a. O.).
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