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   LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05   

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https://dejure.org/2005,8532
LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05 (https://dejure.org/2005,8532)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.07.2005 - 10 Ta 409/05 (https://dejure.org/2005,8532)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - 10 Ta 409/05 (https://dejure.org/2005,8532)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Zurechnung des Verschuldens der Bevollmächtigten - Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 KSchG; § 5 KSchG; § 85 Abs. 2 ZPO; § 46 Abs. 2 ArbGG; § 72 Abs. 2 ArbGG; § 78 ArbGG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO
    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten im Fall der Versäumung der Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage; Gesetzlicher Zweck der ...

  • IWW

    KSchG § 5 ZPO § 85 Abs. 2 ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG § 78
    EKSchG, ZPO, ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten im Fall der Versäumung der Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage; Gesetzlicher Zweck der ...

  • Judicialis

    KSchG § 5; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ArbGG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage, Zurechnung des Verschuldens der Bevollmächtigten, Statthaftigkeit Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    b) Die Verschuldenszurechnung scheitert auch nicht daran, dass im Zeitpunkt des Verschuldens des früheren Bevollmächtigten der Klägerin mangels Klageinreichung noch kein Prozessrechtsverhältnis bestand (a.A. LAG Niedersachsen, 27.07.2000, 5 Ta 799/99, LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG ).

    Gerade in diesem Verfahren hat die Arbeitsgerichtsbarkeit selbst den Gesetzgeber wiederholt aufgefordert, für Rechtsklarheit zu sorgen (vgl. nur LAG Niedersachsen, 27.07.2000, 5 Ta 799/99, LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG, Leitsatz 2).

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 78 S. 1 ArbGG in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO bei Zulassung durch das Landesarbeitsgericht als Beschwerdegericht auch im Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG statthaft (Abweichung von BAG, 20.08.2002, 2 AZB 16/02, AP Nr. 14 zu § 5 KSchG 1969.

    Die Rechtsbeschwerde ist entgegen der vom Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 20.08.2002 (2 AZB 16/02, AP Nr. 14 zu § 5 KSchG 1969) vertretenen Auffassung nach Wortlaut, Systematik sowie dem Sinn und Zweck des § 78 S. 1 ArbGG in Verbindung mit § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO bei Zulassung durch das Landesarbeitsgericht als Beschwerdegericht auch im Verfahren der nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage statthaft.

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Diese Klärung berührt wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen zumindest eines größeren Teils der Allgemeinheit (vgl. BAG, 15.02.2005, 9 AZN 982/04, AP Nr. 63 zu § 72 a ArbGG 1979 - Grundsatz ).
  • LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Als Beschwerdegericht kann es deshalb unter den Voraussetzungen des § 72 Abs. 2 ArbGG gemäß § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde zulassen (LAG Düsseldorf, 30.07.2002, 15 Ta 282/02, NZA-RR 2003, S. 80 ; Löhnig/Althammer, a.a.O. ; Dietermann/Graumann, a.a.O. ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Der Gesetzgeber hat sich durch die Einführung einer Rechtsbeschwerde unter Ausübung seiner Entscheidungsprärogative (vgl. dazu BVerfG, Plenum, 30.04.2003, 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395 ) dafür entschieden, der Rechtseinheit den Vorzug vor einer schnellen, endgültigen Entscheidung zu geben und deshalb einen dreistufigen Instanzenzug bei Entscheidungen durch das Landesarbeitsgericht als Beschwerdegericht auch im Arbeitsgerichtsverfahren zu eröffnen (BTDrucks. 14/4722, S. 139).
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Insbesondere hat er durch Streichung der Beschränkung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Rechtsstreitigkeiten mit grundsätzlicher Bedeutung auf die Auslegung von Tarifverträgen einen Gleichklang zwischen dem Arbeitsgerichtsgesetz und der ZPO geschaffen (Entwurf zum Anhörungsrügengesetz, BTDrucks. 15/3706, S. 20).
  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Die Partei muss sich daher jedes Verschulden des von ihr eingeschalteten Vertreters bei der Prozessführung, also bei der verfahrensmäßigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, zurechnen lassen (BGH, 11.03.1976, III ZR 113/74, BGHZ 66, 124 zu § 232 Abs. 2 ZPO als Vorgängerregelung des § 85 Abs. 2 ZPO).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Zu diesen Aufgaben gehört auch die Einreichung einer Klagschrift, durch die eine anspruchs-vernichtende Frist gewahrt werden soll (vgl. BGH, 10.11.1981, VIII ZR 315/80, AP Nr. 1 zu § 85 ZPO ; BGH, 17.05.1982, VII ZB 25/81, VersR 1982, 950 ; BGH, 15.10.1986, IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Wiedereinsetzung 1 ; LAG Thüringen, 30.11.2000, 7 Ta 19/00, juris ; Griebeling, a.a.O. ; Dresen, NZA-RR 2004, S. 7 ).
  • LAG Thüringen, 30.11.2000 - 7 Ta 19/00

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Zu diesen Aufgaben gehört auch die Einreichung einer Klagschrift, durch die eine anspruchs-vernichtende Frist gewahrt werden soll (vgl. BGH, 10.11.1981, VIII ZR 315/80, AP Nr. 1 zu § 85 ZPO ; BGH, 17.05.1982, VII ZB 25/81, VersR 1982, 950 ; BGH, 15.10.1986, IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Wiedereinsetzung 1 ; LAG Thüringen, 30.11.2000, 7 Ta 19/00, juris ; Griebeling, a.a.O. ; Dresen, NZA-RR 2004, S. 7 ).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZB 25/81

    Bevollmächtigung - Annahme - Sorgfaltspflicht - Auftragsschreiben -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05
    Zu diesen Aufgaben gehört auch die Einreichung einer Klagschrift, durch die eine anspruchs-vernichtende Frist gewahrt werden soll (vgl. BGH, 10.11.1981, VIII ZR 315/80, AP Nr. 1 zu § 85 ZPO ; BGH, 17.05.1982, VII ZB 25/81, VersR 1982, 950 ; BGH, 15.10.1986, IVb ZB 69/86, BGHR ZPO § 85 Abs. 2 Wiedereinsetzung 1 ; LAG Thüringen, 30.11.2000, 7 Ta 19/00, juris ; Griebeling, a.a.O. ; Dresen, NZA-RR 2004, S. 7 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BGH, 10.11.1981 - VIII ZR 315/80

    Rechtsanwalt - Tod - Amtlicher Vertreter

  • BAG, 15.09.2005 - 3 AZB 48/05

    Keine Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen Entscheidung des LArbG zur

    Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Juli 2005 - 10 Ta 409/05 - wird als unzulässig verworfen.

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen durch Beschluss vom 13. Juli 2005 (- 10 Ta 409/05 -) zurückgewiesen.

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