Rechtsprechung
   LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8929
LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 (https://dejure.org/2015,8929)
LAG München, Entscheidung vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 (https://dejure.org/2015,8929)
LAG München, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 (https://dejure.org/2015,8929)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § ... 11 Abs. 1 RPflG, § 46 Abs. 2 Satz 3, § 78 Satz 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, 567 ff. ZPO, § 40 EGZPO, § 124 ZPO, § 40 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 120a Absatz 2 Satz 1 bis 3 ZPO, § 120a Abs. 2 ZPO, § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, §§ 60, 66 SGB I, 31 ff. SGB II, 23, 26 SGB XII, § 121 Abs. 1 BGB, § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 124 Abs. 1 ZPO, § 120a Abs. 1 ZPO, § 120a Abs. 2 S. 1 ZPO, § 120a Abs. 2 S. 4 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 120a ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung einer Adressänderung und von Einkommensverbesserungen

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 120a Absatz 2 Satz 1 bis 3, 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO in der ab 01.01.2014 geltenden Fassung
    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verletzung von Mitteilungspflichten

  • rewis.io

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Unterlassung der Mitteilung einer Adressänderung und von Einkommensverbesserungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung einer Adressänderung und von Einkommensverbesserungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die nicht mitgeteilte Adressänderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Nur dann, wenn dem Arbeitsgericht außergewöhnliche Umstände bekannt geworden oder erkennbar sind, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen worden sind (vgl. BVerwG v. 16.06.1997, 3 C 22/96, zit. n. Juris).
  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86

    Aufhebung eines unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes - Atypischer Fall -

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Ob ein solcher atypischer Fall gegeben ist, der den Weg zu einer Ermessensentscheidung eröffnet, ist nicht Teil der Ermessensentscheidung, sondern dieser vorgelagert (vgl. BSG v.11.02.1988, 7 RAr 55/86, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Versäumt daher ein der deutschen Sprache nicht hinreichend Mächtiger eine Rechtsmittelfrist, so verbieten es die Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, die Versäumung dieser Frist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen, als nicht unverschuldet im Sinne des Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzusehen (vgl. BVerfG v. 02.06.1992, 2 BvR 1401/91, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe nimmt daher am durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums teil (vgl. zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sicherstellung des Existenzminimums BVerfG v. 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, bestätigt z. B. durch BVerfG v. 18.07.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, jeweils zit. n. Juris).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Das Bundesverfassungsgericht merkt zwar einiges an, was der Gesetzgeber zu beachten habe, es hat die geltend Sätze dennoch nicht aufgehoben (BVerfG v. 23.07.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, zit. n. Juris).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe nimmt daher am durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG verbürgten Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums teil (vgl. zum verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sicherstellung des Existenzminimums BVerfG v. 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, bestätigt z. B. durch BVerfG v. 18.07.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11, jeweils zit. n. Juris).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Dieser Grundkonzeption folgt auch die Rechtsprechung des BAG (im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH), die das Sprachrisiko nicht auf die Gegenseite verlagert, wenn ein Vertragspartner der deutschen Sprache nicht mächtig ist (vgl. BAG v. 19.03.2014, 5 AZR 252/12 (B), zit. n. Juris).
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15
    Das Bundesverfassungsgericht merkt zwar einiges an, was der Gesetzgeber zu beachten habe, es hat die geltend Sätze dennoch nicht aufgehoben (BVerfG v. 23.07.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13, zit. n. Juris).
  • LAG Sachsen, 16.12.2015 - 4 Ta 157/15

    Entscheidung über die Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen Verstoßes gegen

    Das Ausmaß eines eventuellen Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zu treffende Ermessensentscheidung ein (vgl. so auch LAG München vom 25.02.15 - 10 Ta 51/15, dem sich die Beschwerdekammer hier in vollem Umfang anschließt).

    Nach Auffassung der Beschwerdekammer ergeben sich aus der Neuregelung unter Ziffer K in dem Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse folgende Verpflichtungen bzw. Konsequenzen (vgl. insoweit die Beschlüsse d. LAG München v. 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - und 09.03.2015 - 10 Ta 8/15 -, beide zitiert in Juris, deren Auffassung auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt).

    Insoweit führt das LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - (zitiert in Juris), dessen Auffassung wie gesagt auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt, aus:.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens im Einzelfall reduziert sich - so mit dem LAG München vom 25.02.2015 a. a. O. - nicht auf die Frage der Rechtzeitigkeit.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zu treffende Ermessensentscheidung ein (vgl. so auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung ist gegeben, wenn die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Schließlich kann sich auch bei Vorliegen mehrerer Umstände, die für sich gesehen keinen atypischen Fall begründen, im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtschau ein atypischer Fall herauskristallisieren (vgl. LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - a. a. O.).

    Der Gesetzgeber möchte diejenigen belangen, die ihre Mitteilungspflicht nicht oder nur nachlässig erfüllen (vgl. auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

  • LAG Sachsen, 08.09.2016 - 4 Ta 67/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei verspäteter Mitteilung einer

    dd) Nach Auffassung der Beschwerdekammer ergeben sich aus der Neuregelung unter Ziffer K in dem Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse folgende Verpflichtungen bzw. Konsequenzen (vgl. insoweit die Beschlüsse d. LAG München v. 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - und 09.03.2015 - 10 Ta 8/15 -, beide zitiert in Juris, deren Auffassung auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt).

    Insoweit führt das LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - (zitiert in Juris), dessen Auffassung wie gesagt auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt, aus:.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens im Einzelfall reduziert sich - so mit dem LAG München vom 25.02.2015 a. a. O. - nicht auf die Frage der Rechtzeitigkeit.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zu treffende Ermessensentscheidung ein (vgl. so auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung ist gegeben, wenn die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Schließlich kann sich auch bei Vorliegen mehrerer Umstände, die für sich gesehen keinen atypischen Fall begründen, im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtschau ein atypischer Fall herauskristallisieren (vgl. LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - a. a. O.).

    Der Gesetzgeber möchte diejenigen belangen, die ihre Mitteilungspflicht nicht oder nur nachlässig erfüllen (vgl. auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

  • LAG Sachsen, 05.09.2016 - 4 Ta 277/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung der Änderung der

    dd) Nach Auffassung der Beschwerdekammer ergeben sich aus der Neuregelung unter Ziffer K in dem Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse folgende Verpflichtungen bzw. Konsequenzen (vgl. insoweit die Beschlüsse d. LAG München v. 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - und 09.03.2015 - 10 Ta 8/15 -, beide zitiert in Juris, deren Auffassung auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt).

    Insoweit führt das LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - (zitiert in Juris), dessen Auffassung wie gesagt auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt, aus:.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens im Einzelfall reduziert sich - so mit dem LAG München vom 25.02.2015 a. a. O. - nicht auf die Frage der Rechtzeitigkeit.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zu treffende Ermessensentscheidung ein (vgl. so auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung ist gegeben, wenn die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Schließlich kann sich auch bei Vorliegen mehrerer Umstände, die für sich gesehen keinen atypischen Fall begründen, im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtschau ein atypischer Fall herauskristallisieren (vgl. LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - a. a. O.).

    Der Gesetzgeber möchte diejenigen belangen, die ihre Mitteilungspflicht nicht oder nur nachlässig erfüllen (vgl. auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 14.02.2017 - 18 WF 239/16

    Aufhebung der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren

    Hinzukommen muss, dass die Verzögerung oder das Unterlassen der Mitteilung auf einem qualifizierten Verschulden des Beteiligten in Form der Absicht oder groben Nachlässigkeit beruht (BAG Beschl. v. 19.10.2016 - 8 AZB 23/16, beck-online Rn. 14; BAG Beschl. v. 18.08.2016 - 8 AZB 16/16 jeweils m.w.N.; OLG Zweibrücken Beschl. v. 07.04.2016 - 6 WF 39/16; OLG Dresden, Beschl. v. 25.10.2016 - 20 WF 1201/16; OLG Celle, Beschl. v. 04.09.2015 - 10 WF 237/15; LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.04.2015 - 19 Ta 519/15 LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.09.2015 - 5 Ta 147/15; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.06.2015 - 4 Ta 8/15 Bahrenfuss/Wittenstein, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 124 ZPO Rn. 9 BeckOK/Kraatz, ZPO, Stand 01.12.2016, § 124 Rn. 23a; Rahm/Künkel/Schürmann, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 73. Lieferung 10.2016, C. Verfahren und Rechtsmittel, Rn. 256.1; a.A., wonach allein die nicht unverzügliche Mitteilung die Sanktion des § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auslöst: LAG München, Beschluss vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 -, juris Rn. 17, Sächsisches LAG NZA-RR 2016, 496, juris Rn. 27 Musielak/Fischer, ZPO, 13. Auflage 2016, § 124 Rn. 8a).
  • LAG Sachsen, 22.07.2016 - 4 Ta 88/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Mitteilung der Änderung der

    dd) Nach Auffassung der Beschwerdekammer ergeben sich aus der Neuregelung unter Ziffer K in dem Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse folgende Verpflichtungen bzw. Konsequenzen (vgl. insoweit die Beschlüsse d. LAG München v. 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - und 09.03.2015 - 10 Ta 8/15 -, beide zitiert in Juris, deren Auffassung auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt).

    Insoweit führt das LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - (zitiert in Juris), dessen Auffassung wie gesagt auch die Beschwerdekammer vorliegend folgt, aus:.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens im Einzelfall reduziert sich - so mit dem LAG München vom 25.02.2015 a. a. O. - nicht auf die Frage der Rechtzeitigkeit.

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zu treffende Ermessensentscheidung ein (vgl. so auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung ist gegeben, wenn die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Schließlich kann sich auch bei Vorliegen mehrerer Umstände, die für sich gesehen keinen atypischen Fall begründen, im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtschau ein atypischer Fall herauskristallisieren (vgl. LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - a. a. O.).

    Der Gesetzgeber möchte diejenigen belangen, die ihre Mitteilungspflicht nicht oder nur nachlässig erfüllen (vgl. auch LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - grobe Nachlässigkeit

    Dabei bezieht sich das Merkmal der Absicht oder groben Nachlässigkeit nach zutreffender Auffassung sowohl auf eine unrichtige als auch auf eine nicht unverzügliche Mitteilung (näher dazu vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15 - juris; 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris; aA LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv).

    bb) Einschränkend nimmt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu Recht an, dass eine Einkommensverbesserung nur dann wesentlich ist, wenn sie nicht nur 100, 00 EUR übersteigt, sondern dies darüber hinaus dazu führt, dass die Prozesskostenhilfepartei nunmehr in der Lage wäre, die Kosten des Verfahrens ganz, teilweise oder in Raten zu erbringen (vgl. LAG Baden-Württemberg 29. Oktober 2015 - 4 Ta 26/15 - juris; aA LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv; dies bei der Frage des Vorliegens eines atypischen Falles problematisierend LAG Berlin-Brandenburg 9. Dezember 2015 - 10 Ta 2169/15 - juris).

    Soweit sie vorbringt, sie habe die Belehrungen über ihre Pflichten - auch diejenige ihres Prozessbevollmächtigten, die nach ihrem eigenen Vortrag über die schriftlichen Belehrungen hinaus zusätzlich erfolgte - aufgrund ihrer schlechten Deutschkenntnisse nicht eindeutig verstanden, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung.Die Klägerin hätte die Möglichkeit und die Pflicht gehabt, soweit ihre Sprachkenntnisse nicht ausgereicht haben sollten und sie etwas nicht verstanden, diesem Defizit abzuhelfen, etwa durch die naheliegende Befragung ihres Prozessbevollmächtigten (vgl. näher dazu LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv; LAG Rheinland-Pfalz 25. September 2008 - 7 Ta 160/08 - juris).

    Ob ein solcher atypischer Fall vorliegt, der den Weg zu einer Ermessensentscheidung eröffnet, ist nicht Teil der Ermessensentscheidung, sondern dieser vorgelagert (vgl. LAG Baden-Württemberg 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; 5. März 2015 - 17 Ta 2/14 - juris; LAG Berlin-Brandenburg 9. Dezember 2015 - 10 Ta 2169/15 - juris; LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv).

    Ein atypischer Fall liegt vor, wenn die Umstände des Einzelfalles im Hinblick auf die mit der Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung verbundenen Nachteile von den Normalfällen so signifikant abweichen, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen (vgl. LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv).

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 2 Ws 94/18

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger durch den

    Bei § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO handelt es sich um einen Verwirkungstatbestand mit Sanktionscharakter, bei dem es auf die Kausalität nicht ankommt (vgl. statt vieler: BAG BeckRS 2016, 74442; LAG München BeckRS 2016, 68579).
  • LAG Sachsen, 23.02.2016 - 4 Ta 285/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei unterlassener Mitteilung einer Verbesserung

    Das Ausmaß eines eventuellen Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zutreffende Ermessensentscheidung ein (vgl. LAG Minden v. 25.02.2015, 10 Ta 51/15; Sächs. LAG v. 16.12.15, 4 Ta 157/15).

    Das Ausmaß eines evtl. Verschuldens ist bei der Frage zu prüfen, ob ein atypischer Fall vorliegt und fließt in eine u. U. zu treffende Ermessensentscheidung ein (vgl. insoweit LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 -, dem sich die Beschwerdekammer in vollem Umfang anschließt).

    Rechtswidrigkeit einer Ermessensentscheidung ist gegeben, wenn die gesetzlichen Grenzen dieses Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (vgl. LAG München vom 25.02.2015 a. a. O.).

    Schließlich kann sich auch bei Vorliegen mehrerer Umstände, die für sich gesehen keinen atypischen Fall begründen, im Rahmen einer vorzunehmenden Gesamtschau ein atypischer Fall herauskristallisieren (vgl. LAG München vom 25.02.2015 - 10 Ta 51/15 - a. a. O.).

  • LAG München, 16.06.2016 - 9 Ta 77/16

    Prozesskostenhilfe, Adressänderung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse,

    Für eine einschränkende Auslegung ist deshalb weder nach dem Wortlaut der Regelung, noch nach dem Willen des Gesetzgebers Raum (ebenso LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15).).

    (so Musielak/Voit-Fischer, ZPO, 13. Aufl., § 124, Rn. 8a; LAG München, 25.02.2015 - 10 Ta 51/15; LAG Düsseldorf, 01.03.2016 - 2 Ta 79/16, Rn. 11ff.; LAG Sachsen, 23.02.2016 - 4 Ta 285/15, LS.; LAG Düsseldorf, 03.02.2016 - 5 Ta 38/15, Rn. 5ff) Hier wird vor allem darauf abgestellt, dass hinsichtlich des Unterbleibens der Mitteilung mit der Tatbestandsvoraussetzung "unverzüglich" bereits ein subjektives Element vorhanden sei, keine Hinweise dafür ersichtlich seien, dass die Legaldefinition von "unverzüglich" durch die Erwähnung von Vorsatz und grober Nachlässigkeit eingeschränkt werden sollten und auch die Gesetzesbegründung zu § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auf § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO verweise, wo von unverzüglicher Mitteilung nicht die Rede sei.

  • LAG Düsseldorf, 01.03.2016 - 2 Ta 79/16

    Prozesskostenhilfe; Änderung der Anschrift; Aufhebung

    Die Beschwerdekammer folgt der Begründung des LAG München (10 Ta 51/15 vom 25.02.2015) ebenso LAG Sachsen vom 16.12.2015 (4 Ta 157/15 (3)), wonach das subjektive Tatbestandsmerkmal der Vorsätzlichkeit oder der groben Nachlässigkeit sich allein auf die Unrichtigkeit der Mitteilung bezieht (ebenso LAG Sachsen vom 16.12.2015 Az.: 4 Ta 157/15 (3), Musielak ZPO, 12.Auflage 2015 § 124 ZPO Rn. 8a, LAG Düsseldorf 5 Ta 644/15 vom 20.01.2016; aA.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - 4 Ta 8/15

    PKH - Aufhebung der Bewilligung bei verspäteter Mitteilung der

  • ArbG München, 28.01.2016 - 29 Ca 443/14

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe bei Verbesserung von Einkommensverhältnissen

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 WF 241/18

    Unterlassene Mitteilung relevanter Einkommensverbesserung im VKH -

  • LAG München, 07.06.2016 - 4 Ta 11/16

    Prozesskostenhilfe, nachträgliche Aufhebung

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2016 - 5 Ta 201/16

    PKH; Verbesserung der Vermögensverhältnisse; Unterlassene Mitteilung

  • LAG München, 08.08.2017 - 6 Ta 196/17

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Verhältnismäßigkeit

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2016 - 5 Ta 364/16

    PKH; Anschriftenänderung; unterlassene Mitteilung

  • LAG Düsseldorf, 03.02.2016 - 5 Ta 38/16

    PKH; Nachprüfungsverfahren; Aufhebung; Adressänderung

  • LAG Düsseldorf, 20.07.2016 - 2 Ta 412/16

    Voraussetzungen der Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen unterlassener

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2016 - 5 Ta 307/16

    PKH; Adressänderung; Nichtmitteilung; Aufhebung

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2016 - 5 Ta 265/16

    PKH; Aufhebung wegen unterlassener Mitteilung einer Anschriftenänderung

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2016 - 5 Ta 165/16

    PKH; unterlassene Mitteilung; Verbesserung der Vermögensverhältnisse

  • LAG München, 09.03.2015 - 10 Ta 8/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen Verletzung von

  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 15 WF 195/16

    Widerruf der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unterbliebener Anzeige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht