Rechtsprechung
LAG Hessen, 18.01.2017 - 10 Ta 534/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 17.11.2016 - 4 Ca 1163/16
- LAG Hessen, 18.01.2017 - 10 Ta 534/16
- BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2017 - 16 BVL 5012/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das …
Insoweit besteht kein Normsetzungsmonopol der Tarifvertragsparteien (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - zitiert nach juris, dort Rn. 55 ff., 60 ff.; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 33 ff.).(b) Die Beibehaltung des Quorums nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG a. F. war verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. Hessisches LAG , Beschluss vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 37 ff.).
Durch das Erfordernis der Repräsentativität in § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG sowie den Verweis in § 5 Abs. 1a S. 3 TVG auf § 7 Abs. 3 AEntG wird sichergestellt, dass nicht Tarifverträge von nur unbedeutenden Koalitionen für allgemeinverbindlich erklärt werden können (vgl. Hessisches LAG , Beschluss vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff.).
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat dazu in dem Beschluss vom 18. Januar 2017 (- 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, Rn. 48 ff) ausgeführt:.
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat dazu in dem Beschluss vom 18. Januar 2017 (- 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 60 ff) ausgeführt:.
Das Hessische Landesarbeitsgericht vertritt der Rechtsprechung zur nur ausnahmsweisen Gesamtnichtigkeit eines Gesetzes folgend die Auffassung, dass die AVE bestehen bleibe, soweit sie sich auf einen abgrenzbaren wirksamen Teil des für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages beziehe (Beschluss vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 101 ff.).
Bei Gesetzen ist Gesamtnichtigkeit nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn die verbleibenden Bestimmungen keine selbständige Bedeutung haben (vgl. Hessisches LAG , Beschluss vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 101;… Staudinger/Roth, BGB , Bearb. 2015, § 139 BGB , Rn. 18).
Eine abgrenzende Abwägungsentscheidung kann sich aber nur dann stellen, wenn der konkurrierende Tarifvertrag ebenfalls eine gemeinsame Einrichtung zum Gegenstand hat (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 81;… Treber in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 17. Aufl., § 205, Rn. 8;… Henssler, RdA 2015, S. 43, 53 ).
Ein Ermessensfehlgebrauch könnte dann anzunehmen sein, wenn der zuständigen Bundesministerin die Problematik um die Wirksamkeit der Regelung der Betriebe ohne Beschäftigten in § 17 VTV gar nicht bewusst gewesen wäre (vgl. Hessisches LAG , Beschluss vom 17. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 105).
Der Erlass der AVE kann nicht als Ermessensfehlgebrauch angesehen werden, da die Bundesministerin für A. und S. N. sich mit der Frage befasst hat (Votum vom 29. April 2016, Bl. 125 d. Beiakte) und zu einem vertretbaren Ergebnis gelangt ist (so auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - zitiert nach juris, dort Rn. 106).
- BAG, 12.04.2017 - 10 AZB 28/17
Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 98 Abs. 6 ArbGG
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - wird zurückgewiesen. - LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17
1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den …
In mehreren Aussetzungsbeschlüssen ging es auch um die Frage, wie sich eine potentiell unwirksame Tarifnorm (Beitragspflicht bei "Soloselbständigen") auf die gesamte AVE auswirkt; schon die Ungewissheit hierüber hat für eine Aussetzung genügt (vgl. BAG 12. April 2017 - 10 AZB 28/17 - Juris; vorgehend Hess. LAG 18. Januar 2017 - 10 Ta 534/16 - Juris die AVE 2015 des VTV-Bau betreffend; für die entsprechende Regelung im VTV-Dachdecker Hess. LAG 23. Juni 2017 - 10 Ta 155/17 - n.v.).