Rechtsprechung
   LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15047
LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 (https://dejure.org/2007,15047)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 (https://dejure.org/2007,15047)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. November 2007 - 10 Ta 609/07 (https://dejure.org/2007,15047)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15047) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Streit um offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle und um die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, § 98 ArbGG
    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Streit um offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle und um die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert in einem Beschlussverfahren über ein Einigungsstellenbesetzungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren; Einrichtung einer Einigungsstelle;

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Festsetzung des Gegenstandswerts in Beschlussverfahren zuständigen Kammern des erkennenden Gerichts kommt in Fällen der vorliegenden Art eine Erhöhung des Gegenstandswerts dann in Betracht, wenn tatsächlich um die Person des Vorsitzenden und/oder auch die Größe der Einigungsstelle wirklich gestritten wird (LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 Ta 643/06; LAG Hamm, Beschluss vom 30.10.2006 - 13 Ta 656/06 -).

  • LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 30.10.2006 - 13 Ta 656/06

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Person; Vorsitzender; Anzahl;

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Festsetzung des Gegenstandswerts in Beschlussverfahren zuständigen Kammern des erkennenden Gerichts kommt in Fällen der vorliegenden Art eine Erhöhung des Gegenstandswerts dann in Betracht, wenn tatsächlich um die Person des Vorsitzenden und/oder auch die Größe der Einigungsstelle wirklich gestritten wird (LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 Ta 643/06; LAG Hamm, Beschluss vom 30.10.2006 - 13 Ta 656/06 -).
  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - 7 Ta 248/90

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Köln, 05.08.1999 - 11 (8) Ta 55/99

    Streitwert - Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Zahl

    Auszug aus LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Festsetzung des Gegenstandswerts in Beschlussverfahren zuständigen Kammern des erkennenden Gerichts kommt in Fällen der vorliegenden Art eine Erhöhung des Gegenstandswerts dann in Betracht, wenn tatsächlich um die Person des Vorsitzenden und/oder auch die Größe der Einigungsstelle wirklich gestritten wird (LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 Ta 643/06; LAG Hamm, Beschluss vom 30.10.2006 - 13 Ta 656/06 -).
  • LAG Hamm, 09.06.2008 - 10 Ta 279/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - ; LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - ; LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - ; LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - ; LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - m. w. N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgericht geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Festsetzung des Gegenstandswerts in Beschlussverfahren zuständigen Kammern des erkennenden Gerichts kommt in Fällen der vorliegenden Art eine Erhöhung des Gegenstandswertes dann in Betracht, wenn tatsächlich um die Person des Vorsitzenden und/oder auch um die Größe der Einigungsstelle wirklich gestritten wird (LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - ; LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06 - LAG Hamm, 30.102.006 - 13 Ta 656/06 - ; LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - ).

  • LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08

    Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Wenn allerdings neben der Zuständigkeit - also dem Mitbestimmungsrecht - auch noch die Person des Vorsitzenden oder die Zahl der Beisitzer umstritten ist, ist an eine Werterhöhung zu denken (LAG Hamburg vom 16.11.2005 aaO.; LAG Hamm, Beschluss vom 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - n.v. Juris).
  • LAG Hamm, 13.08.2008 - 13 Ta 444/08

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Einigungsstelle; Vorsitzender; Anzahl;

    Wenn in einem Ausgangsverfahren wie hier um die Person des Einigungsstellenvorsitzenden und die Anzahl der Beisitzer gestritten wird, entspricht es der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern (z.B. LAG Hamm, 05. November 2007 - 10 Ta 609/07; 30. Oktober 2006 - 13 Ta 656/06), dass jeweils der halbe Ausgangswert des § 23 Abs. 3 S.2 HS.
  • ArbG Freiburg, 23.05.2008 - 11 BV 9/08

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13

    Auf Antrag und nach Anhörung der Beteiligten wurde der Gegenstandswert im Verfahren nach den §§ 23 Abs. 3 RVG, 33 Abs. 3 RVG auf 4.000,00 EUR festgesetzt (nach LAG Hamm, Beschluss vom 05.11.2007, 10 Ta 609/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht