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   LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06   

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LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06 (https://dejure.org/2006,11793)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2006 - 10 Ta 643/06 (https://dejure.org/2006,11793)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 10 Ta 643/06 (https://dejure.org/2006,11793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Zahl der Beisitzer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§ 98 ArbGG
    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Zahl der Beisitzer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswertes in einem Beschlussverfahren über die Besetzung einer Einigungsstelle und die Bestimmung der Zahl der Beisitzer

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3; ; ArbGG § 98

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98; RVG § 23 Abs. 3
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zuständigkeit der Einigungsstelle - Erhöhung nur bei tatsächlichem Streit über die Person des Vorsitzenden und/oder die Anzahl der Beisitzer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren; Einrichtung einer Einigungsstelle;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.

    Das ist dann nicht der Fall, wenn die Beteiligten in Wahrheit nur um die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten (LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -).

  • LAG Köln, 05.08.1999 - 11 (8) Ta 55/99

    Streitwert - Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.

    Das ist dann nicht der Fall, wenn die Beteiligten in Wahrheit nur um die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten (LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -).

  • LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - 7 Ta 248/90

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 09.06.2008 - 10 Ta 279/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Festsetzung des Gegenstandswerts in Beschlussverfahren zuständigen Kammern des erkennenden Gerichts kommt in Fällen der vorliegenden Art eine Erhöhung des Gegenstandswertes dann in Betracht, wenn tatsächlich um die Person des Vorsitzenden und/oder auch um die Größe der Einigungsstelle wirklich gestritten wird (LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - ; LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06 - LAG Hamm, 30.102.006 - 13 Ta 656/06 - ; LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - ).
  • LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Das ist dann nicht der Fall, wenn die Beteiligten in Wahrheit nur um die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten (LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02; LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06 -).
  • LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Streit

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für die Festsetzung des Gegenstandswerts in Beschlussverfahren zuständigen Kammern des erkennenden Gerichts kommt in Fällen der vorliegenden Art eine Erhöhung des Gegenstandswerts dann in Betracht, wenn tatsächlich um die Person des Vorsitzenden und/oder auch die Größe der Einigungsstelle wirklich gestritten wird (LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 Ta 643/06; LAG Hamm, Beschluss vom 30.10.2006 - 13 Ta 656/06 -).
  • LAG Hamm, 25.07.2012 - 10 Ta 267/12

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei Streit um die Zuständigkeit der

    Eine Erhöhung kommt vielmehr nur in Betracht, wenn die Zahl der Beisitzer zwischen den Beteiligten tatsächlich im Streit gewesen ist (LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 Ta 643/06 -).
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