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   LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07   

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https://dejure.org/2007,1366
LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 (https://dejure.org/2007,1366)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 (https://dejure.org/2007,1366)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2007 - 10 Ta 97/07 (https://dejure.org/2007,1366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit; Überstunden; Kosten im Beschwerdeverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG, § 1 S. 2 GKG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit; Überstunden; Kosten im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei Streit über die Unterlassung der arbeitgeberseitigen Anordnung von Überstunden ohne Beachtung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats; Wertfestsetzung nach billigem Ermessen im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Kostenpflicht bei einer ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; GKG § 1 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Mehrarbeit - Erhöhung des Ausgangswertes bei hartnäckigen Arbeitgeberverstößen - Gerichtskostenpflicht der Streitwertbeschwerde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 23.01.2006 - 13 TaBV 200/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Mehrarbeit ohne Beachtung des

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07
    Dabei ist allerdings auch der Grundtendenz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zu entsprechen, die Kosten zu begrenzen (LAG Hamm, Beschluss vom 23.01.2006 - 13 TaBV 200/05 -, Wenzel, a.a.O., Rz. 443 f. m.w.N.).
  • LAG Hamm, 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01

    Verfahren auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07
    Für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren folgt bereits hieraus, dass die wirtschaftliche Bedeutung des jeweiligen Streitstands vielfach im Vordergrund der Bewertung stehen muss (LAG Hamm, Beschluss vom 24.11.1994 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 27; LAG Hamm, Beschluss vom 12.06.2001 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; Wenzel, GK-ArbGG, § 12 Rz. 194, 441 ff.).
  • LAG Hamm, 18.04.2008 - 13 Ta 174/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Entscheidung über die Auferlegung einer Gebühr in Höhe von 40, 00 EUR beruht auf § 1 S. 2 GKG i.V.m. Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 - NZA-RR 2007, 491).
  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Entscheidung über die Auferlegung einer Gebühr in Höhe von 40,-- EUR beruht auf § 1 Satz 2 GKG i.V.m. Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG (vgl. LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07 - NZA-RR 2007, 491; LAG Hamm, 23.04.2007 - 13 Ta 130/07 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
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