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   LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06   

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LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06 (https://dejure.org/2006,8937)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06 (https://dejure.org/2006,8937)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 10 TaBV 11/06 (https://dejure.org/2006,8937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des Zugangsrechts materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 2 Abs. 1 und 2, 40 BetrVG, §§ 280, 286 BGB, §§ 2 a, 12 a Abs. 1, 80 ArbGG
    Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des Zugangsrechts materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des Zugangsrechts zu den Betriebsräumen; Kostenerstattung beim Beschlussverfahren auf Gewährung des Zutritts zu den Betriebsräumen des Arbeitgebers; Betriebsverfassungsrechtliche Pflicht der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 2 Abs. 2; ; BetrVG § 40; ; BGB § 280; ; BGB § 286; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG § 12 a Abs. 1; ; ArbGG § 80

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch der Gewerkschaft in Höhe der Anwaltskosten zur Durchsetzung des Zugangsrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG München, 28.03.2001 - 9 TaBV 14/01

    Anspruch einer Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten für die Durchführung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Zwischen der Gewerkschaft, die ein Zugangsrecht geltend macht, und dem Arbeitgeber besteht insoweit ein gesetzliches Schuldverhältnis, mindestens eine vertragsähnliche Sonderverbindung im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB (a.A.: LAG München, Beschluss vom 28.03.2001 - NZA-RR 2001, 662).

    Auch eine analoge Anwendung des § 40 BetrVG auf den vorliegenden Fall scheidet aus (so auch: LAG München, Beschluss vom 28.03.2001 - NZA-RR 2001, 662).

    aa) Mit der Antragstellerin ist die erkennende Beschwerdekammer der Auffassung, dass zwischen der Antragstellerin und der Arbeitgeberin aufgrund des Zugangsrechtes nach § 2 Abs. 2 BetrVG, so wie es von der Antragstellerin in den zugrunde liegenden Beschlussverfahren 4 BV 20/03 und 4 BVGa 4/03 Arbeitsgericht Herford geltend gemacht worden ist, ein gesetzliches Schuldverhältnis, mindestens eine vertragsähnliche Sonderverbindung im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 280 Rz. 8 ff.; Roth, MünchKomm, BGB, 4. Aufl., § 242 Rz. 72 ff.; Soergel/Teichmann, BGB, 12. Aufl., § 242 Rz. 33 m.w.N.) bestand (a.A.: LAG München, Beschluss vom 28.03.2001 - NZA-RR 2001, 662).

  • LAG Hamm, 17.11.2000 - 10 TaBV 55/00

    Zugangsrecht der Gewerkschaft zum Betrieb; Rechtsmissbräuchliche Ausübung des

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Die Antragstellerin verweist in diesem Zusammenhang auch zu Recht darauf, dass in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte anerkannt ist, dass die Gewerkschaft ihr Zugangsrecht nach § 2 Abs. 2 BetrVG ausnahmsweise dann verlieren kann, wenn ein Fall unzulässiger Rechtsausübung gemäß § 242 BGB vorliegt (BAG, Beschluss vom 18.03.1964 - AP BetrVG § 45 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 14.02.1967 - AP BetrVG § 45 Nr. 2; LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2000 - 10 TaBV 55/00 - AiB 2201, 723).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Es besteht keine Pflicht des Betriebsrats oder des Wahlvorstandes gegenüber dem Arbeitgeber, in einem Beschlussverfahren, in dem der Arbeitgeber Beteiligter ist, sich durch einen Vertreter der Gewerkschaft vertreten zu lassen oder zu versuchen, Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft zu erlangen (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1985 - NZA 1986, 578; LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.1985 - DB 1986, 488; Fitting, a.a.O.,§ 40 Rz. 26; Weber, GK-BetrVG, a.a.O., § 40 Rz. 105; DKK/Wedde, a.a.O., § 40 Rz. 22; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 40 BetrVG Rz. 4 m.w.N.).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gibt es keine prozessuale Kostentragungspflicht und dementsprechend auch keine Kostenentscheidung (st. Rechtspr. des BAG, vgl. zuletzt BAG, Beschluss vom 27.07.1994 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 4 - unter B. I. 2. der Gründe; BAG, Beschluss vom 20.04.1999 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 43 - unter II. der Gründe; BAG, Beschluss vom 13.03.2001 - AP ArbGG 1979 § 2 a Nr. 17 - unter C. I. 2. d) der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 12 a Rz. 34 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1989 - I ZR 63/88

    "Antwortpflicht des Abgemahnten"

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Wenn bereits die bloße Inanspruchnahme eines Störers auf Unterlassung durch einen Wettbewerber (BGH, Urteil vom 19.10.1989 - NJW 1990, 1905) oder die Rechtsbeziehung zwischen einem Geschädigten und einem unzuständigen Haftpflichtversicherer, bei dem jener seinen Anspruch angemeldet hat (BGH, Urteil vom 11.06.1996 - NJW 1996, 2724), zu einer vertragsähnlichen Sonderverbindung und damit zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis führt, muss das erst recht gelten, wenn eine Gewerkschaft das ihr gesetzlich eingeräumte Zugangsrecht nach § 2 Abs. 2 BetrVG zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben geltend macht.
  • BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98

    Begriff der Erledigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Für den im Beschwerderechtszug gestellten Zahlungsantrag, zu dem die Antragstellerin nach Ausgleichung der Kostennoten ihrer Verfahrensbevollmächtigten ohne Widerspruch der Arbeitgeberin nach § 267 ZPO zu Recht übergegangen ist, § 264 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2001 - NJW-RR 2002, 283), besteht auch ein Rechtsschutzinteresse.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.1995 - 22 U 203/94

    Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers gegen Subunternehmer bei zögerlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB erstreckt sich auf alle unmittelbar und mittelbaren Nachteile des schädigenden Verhaltens und erfasst nicht nur Prozesskosten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.1995- NJW-RR 1996, 729), sondern auch Rechtsanwaltskosten (BGH, Urteil vom 30.04.1986 - NJW 1986, 2244 = AP BGB § 249 Nr. 28; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 280 Rz. 32), soweit diese zur Durchsetzung des Zutrittsrechts vernünftig und zweckmäßig gewesen sind.
  • LAG Düsseldorf, 29.10.1985 - 8 TaBV 96/85

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands -

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Es besteht keine Pflicht des Betriebsrats oder des Wahlvorstandes gegenüber dem Arbeitgeber, in einem Beschlussverfahren, in dem der Arbeitgeber Beteiligter ist, sich durch einen Vertreter der Gewerkschaft vertreten zu lassen oder zu versuchen, Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft zu erlangen (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1985 - NZA 1986, 578; LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.1985 - DB 1986, 488; Fitting, a.a.O.,§ 40 Rz. 26; Weber, GK-BetrVG, a.a.O., § 40 Rz. 105; DKK/Wedde, a.a.O., § 40 Rz. 22; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 40 BetrVG Rz. 4 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.12.1985 - 3 TaBV 119/85

    Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; Kostentragung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Es besteht keine Pflicht des Betriebsrats oder des Wahlvorstandes gegenüber dem Arbeitgeber, in einem Beschlussverfahren, in dem der Arbeitgeber Beteiligter ist, sich durch einen Vertreter der Gewerkschaft vertreten zu lassen oder zu versuchen, Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft zu erlangen (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1985 - NZA 1986, 578; LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.1985 - DB 1986, 488; Fitting, a.a.O.,§ 40 Rz. 26; Weber, GK-BetrVG, a.a.O., § 40 Rz. 105; DKK/Wedde, a.a.O., § 40 Rz. 22; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 40 BetrVG Rz. 4 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 256/95

    Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den irrtümlich seine Einstandspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
    Wenn bereits die bloße Inanspruchnahme eines Störers auf Unterlassung durch einen Wettbewerber (BGH, Urteil vom 19.10.1989 - NJW 1990, 1905) oder die Rechtsbeziehung zwischen einem Geschädigten und einem unzuständigen Haftpflichtversicherer, bei dem jener seinen Anspruch angemeldet hat (BGH, Urteil vom 11.06.1996 - NJW 1996, 2724), zu einer vertragsähnlichen Sonderverbindung und damit zu einem gesetzlichen Schuldverhältnis führt, muss das erst recht gelten, wenn eine Gewerkschaft das ihr gesetzlich eingeräumte Zugangsrecht nach § 2 Abs. 2 BetrVG zur Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben geltend macht.
  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 67/79

    Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremd - Honorar

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juli 2006 - 10 TaBV 11/06 - aufgehoben.
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