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   LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07   

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LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07 (https://dejure.org/2008,5993)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07 (https://dejure.org/2008,5993)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 10 TaBV 111/07 (https://dejure.org/2008,5993)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einigungsstellenbesetzung; ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss; offensichtliche Unzuständigkeit; Beginn und Ende der Arbeitszeit und Verteilung der Arbeitszeit; Entlohnungsgrundsätze; Tarifvorrang; kollektive Regelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG, §§ 29 Abs. 2 und 3, 33 Abs. 1 und 2; 76, 87 Abs. 1, 87 Abs. 1 Nr. 2 und 10 BetrVG
    Einigungsstellenbesetzung; ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss; offensichtliche Unzuständigkeit; Beginn und Ende der Arbeitszeit und Verteilung der Arbeitszeit; Entlohnungsgrundsätze; Tarifvorrang; kollektive Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle im Betrieb des Arbeitgebers mit verschiedenen Regelungsgegenständen; Möglichkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden und auf Festsetzung der Zahl der Beisitzer wegen fehlender ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98; ; BetrVG § 29 Abs. 2; ; BetrVG § 29 Abs. 3; ; BetrVG § 33 Abs. 1; ; BetrVG § 33 Abs. 2; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zur Lage der Arbeitszeit und zu betrieblichem Lohnschema - unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen bei substantiierter Darlegung der Voraussetzungen eines wirksamen Betriebsratsbeschlusses - keine offensichtliche Unzuständigkeit bei möglichem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 30.11.2007 - 10 TaBVGa 19/07

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Auf den zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat geführten Schriftverkehr (Bl. 15 ff.d.A. 4 BVGa 23/07 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBVGa 19/07 Landesarbeitsgericht Hamm) wird Bezug genommen.

    Die Beschwerdekammer hat ferner die Akten 4 BVGa 23/07 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBVGa 19/07 Landesarbeitsgericht Hamm, 5 BV 287/06 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 55/07 Landesarbeitsgericht Hamm und 7 BV 259/06 Arbeitsgericht Dortmund beigezogen.

    Auch insoweit kann auf die Ausführungen der Beschwerdekammer in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 30.11.2007 - 10 TaBVGa 19/07 - Bezug genommen werden.

  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 55/07

    Beschlussverfahren; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein-, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Mit einem am 07.12.2006 beim Arbeitsgericht eingeleiteten Beschlussverfahren machte der Betriebsrat unter anderem auch die Verpflichtung der Arbeitgeberin geltend, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der betroffenen Mitarbeiter einzuholen (5 BV 287/06 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 55/07 Landesarbeitsgericht Hamm).

    Die Beschwerdekammer hat ferner die Akten 4 BVGa 23/07 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBVGa 19/07 Landesarbeitsgericht Hamm, 5 BV 287/06 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 55/07 Landesarbeitsgericht Hamm und 7 BV 259/06 Arbeitsgericht Dortmund beigezogen.

  • ArbG Dortmund, 01.10.2007 - 6 BV 140/07
    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 01.10.2007 - 6 BV 140/07 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Dortmund vom 01.10.2007 - 6 BV 140/07 - die Anträge des Betriebsrats abzuweisen.

  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, Beschluss vom 07.07.2003 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, Beschluss vom 14.01.2004 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41 m.w.N.).
  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Legt der Betriebsrat die Einhaltung der Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss des Gremiums über die Einleitung eines Gerichtsverfahrens im Einzelnen und unter Beifügung von Unterlagen dar, ist ein weiteres pauschales Bestreiten mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber unbeachtlich (BAG, Beschluss vom 09.12.2003 - AP BetrVG 1972 § 33 Nr. 1).
  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 475/97

    Gebäudereiniger-Handwerk-Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk erfasst zwar alle Arbeitnehmer, die in den Tätigkeitsbereichen mit Reinigungsarbeiten und den damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten beschäftigt werden (BAG, Urteil vom 28.01.1987 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 2; BAG, Urteil vom 18.11.1998 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung Nr. 9).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, Beschluss vom 07.07.2003 - NZA-RR 2003, 637; LAG Köln, Beschluss vom 14.01.2004 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 18; LAG Hamm, Beschluss vom 09.08.2004 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41 m.w.N.).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Damit wäre ein etwaiger Ladungsmangel auch in jedem Falle geheilt (BAG, Beschluss vom 29.04.1992 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15; BAG, Beschluss vom 20.04.2005 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 30).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07
    Den in der Beschwerdeinstanz gestellten Hilfsanträgen liegt der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde, auf den der Betriebsrat seine Anträge auch schon in erster Instanz gestützt hat (BAG, Beschluss vom 05.11.1985 - AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 2 unter B. III. der Gründe; BAG, Beschluss vom 21.01.2003 - AP BetrVG 1972 § 21 a Nr. 1 - unter B. II. 1. c) der Gründe; BAG, Beschluss vom 26.10.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 - unter B. I. 1. a) der Gründe m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Für die Verfahrenseinleitung sowie für die Beauftragung von Prozessbevollmächtigten gilt dagegen das Verfahren nach §§ 80 bis 84 ArbGG entsprechend (§ 100 Abs. 1 S. 3 BetrVG; so zuletzt auch LAG Berlin-Brandenburg vom 28.07.2011, 26 TaBV 1298/11; LAG Hamm vom 15.07.2011, 10 TaBV 41/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 19.08.2009, 26 TaBV 1185/09; vom 07.08.2008, 14 TaBV 1212/08; LAG Hamm vom 11.02.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hamm vom 18.07.2007, 10 TaBV 71/07; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 76 ArbGG Rn. 4; a.A. LAG Baden-Württemberg vom 24.01.2005, 15 TaBV 10/04, obiter dictum; LAG Köln vom 01.03.2001, 3 TaBV 92/00; LAG Hamburg vom 02.11.1988, H 4 TaBV 6/88, jeweils zitiert nach juris; GK-Jacobs, Gemeinschaftskommentar zum BetrVG, 11. Aufl. 2018, § 76 Rn. 74).
  • LAG Hamm, 30.11.2007 - 10 TaBVGa 19/07
    Über die dagegen von der Arbeitgeberin eingelegte Beschwerde zum Landesarbeitsgericht - 10 TaBV 111/07 - ist noch nicht entschieden.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten des Beschwerdeverfahrens 10 TaBV 111/07 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 6 TaBV 34/08

    Einigungsstelle für "RFID-Einsatz (funkgesteuerte Warenerkennung) im

    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Aspekt in Frage kommt und sich die beizulegenden Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und (Gesamt-) Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07 - m. w. N. auf weitere Rechtsprechung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2008 - 6 TaBV 35/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle "Nutzung eines Zeitwirtschaftssystems" -

    Dies ist nur dann der Fall, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Aspekt in Frage kommt und sich die beizulegenden Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und (Gesamt-) Betriebsrat erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 11.02.2008 - 10 TaBV 111/07 - m. w. N. auf weitere Rechtsprechung).
  • LAG Hamburg, 07.06.2012 - 2 TaBV 4/12

    Unterschiedliche Kantinenpreise für Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter -

    Offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist die Einigungsstelle dann, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort und ohne weiteres erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt infrage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (s. statt vieler: LAG Schleswig-Holstein vom 19.12.2006, 6 TaBV 14/06; LAG Hamm vom 11.2.2008, 10 TaBV 111/07; LAG Hessen vom 20.5.2008, 4 TaBV 97/08; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (-Koch), 11. Aufl., § 98 ArbGG, Rn. 3 m.w.N.; Schwab/Weth, ArbGG, 3. Aufl., § 98 Rn. 2 m.w.N.).
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