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   LAG Hamm, 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02   

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https://dejure.org/2002,23201
LAG Hamm, 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02 (https://dejure.org/2002,23201)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02 (https://dejure.org/2002,23201)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2002 - 10 TaBV 121/02 (https://dejure.org/2002,23201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit; Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Grober Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz; Zulässigkeit der Bezugnahme in eidesstattlicher Versicherung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 26.11.2013 - 7 TaBV 74/13

    Ab- und Anmeldung für Betriebsratsarbeit

    Dem Betriebsrat steht bei einer Störung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber ein Unterlassungsanspruch zu, der zwar in § 78 Satz 1 BetrVG nicht ausdrücklich geregelt ist, jedoch aus dem Zweck der Vorschrift folgt, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben sicherzustellen (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 12.11.1997, 7 ABR 14/97 bei juris Rn. 14 m.w.N.; LAG Hamm, Beschluss vom 25.11.2002, 10 TaBV 121/02 bei juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 5 BV 19/16

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch persönliche Überwachung

    Maßgebend ist, dass der Antragsgegner erkennen kann, was von ihm verlangt wird (Beschluss des BAG v. 17.03.2010 AZ 7 ABR 95/08, juris Rn. 18, NZA 2010 S. 1133; des LAG Hamm v. 25.11.2002 AZ 10 TaBV 121/02, juris Rn. 65).
  • LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07

    Behinderung der Betriebsratstätigkeit

    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit oder eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris).

    Bei einer Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit durch den Arbeitgeber steht dem Betriebsrat ein Unterlassungs- oder Handlungsanspruch zu (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris).

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Auch individualrechtliche Maßnahmen, die sachlich nicht geboten sind, können gegen § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen, z.B. Abmahnungen oder die Androhung einer Kündigung aus Anlass der Betriebsratstätigkeit, eine sachlich nicht gebotene Versetzung (BAG Beschluss vom 11. Juli 2000 - 1 ABR 39/99 - NZA 2001, 516; Hess. LAG Beschluss vom 20. März 2006 - 9 TaBV 190/05 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 3. Febr. 2005 - 9/3 TaBV 132/04 n.v.; LAG Hamm Beschluss vom 25. Nov. 2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris; LAG München Beschluss vom 27. Febr. 1998 - 8 TaBV 98/97 - Juris) oder die Suspendierung ohne Vergütung während des Verfahrens nach § 103 BetrVG (Hess. LAG Beschluss vom 3. Mai 2007 - 9 TaBVGa 72/07 - Juris).
  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

    Den entsprechenden Anträgen des Betriebsrates wurde stattgegeben (1 BVGa 4/02 Arbeitsgericht Herford = 10 TaBV 121/02 Landesarbeitsgericht Hamm sowie 1 BVGa 5/02 Arbeitsgericht Herford = 10 TaBV 125/02 Landesarbeitsgericht Hamm).
  • ArbG Iserlohn, 22.04.2020 - 1 BVGa 4/20
    Dies gilt auch, soweit ein Anspruch auf das Verbot der Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG gestützt wird (LAG Hamm, Beschluss vom 25.11.2002, 10 TaBV 121/02, juris).

    Ein solcher Anspruch ist in § 78 Satz 1 BetrVG zwar nicht ausdrücklich geregelt, er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben zu sichern und kann als selbständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung bestehen (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 12.11.1997 - AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972; LAG Hamm, Beschluss vom 25.11.2002, 10 TaBV 121/02, aaO).

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

    Dies gilt etwa für den besonderen Kündigungsschutz nach §§ 15 KSchG, 103 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG verletzende Kündigungen (LAG Hamm 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02 - Juris, zu B II 1 b; Hess. LAG 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07 - AE 2007/331; GK-BetrVG-Kreutz a. a. O. § 78 Rn. 33; entsprechend für rechtswidrige Versetzungen BAG 11.07.2000 - 1 ABR 39/99 - BAGE 95/240, zu B II 1 c aa).
  • LAG Bremen, 02.07.2013 - 1 TaBV 35/12
    Geht es hingegen um Fehlverhalten, das unabhängig von Betriebs- oder Personalvertretungstätigkeit gerügt werden soll, oder solches, das keinen spezifischen Bezug zur Betriebsrats- oder Personalvertretungstätigkeit aufweist, ist das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren die richtige Verfahrensart (LAG Hamm Beschl. v. 25.11.2002 - 10 TaBV 121/02; LAG Köln Beschl. v. 27.04.2011 - 5 Ta 438/10 - AE 2012, 1114, 114; Hessisches LAG Beschl. v. 09.07.2009 - 9/10 Ta 25/09).
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