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   LAG Hamm, 08.05.2002 - 10 TaBV 132/01   

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https://dejure.org/2002,15835
LAG Hamm, 08.05.2002 - 10 TaBV 132/01 (https://dejure.org/2002,15835)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.05.2002 - 10 TaBV 132/01 (https://dejure.org/2002,15835)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 (https://dejure.org/2002,15835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei betrieblicher Altersversorgung; Betriebliche Altersversorgung als Teil der sozialen Angelegenheit; Wahl des Versicherungsunternehmens; Beantragung eines Gruppen-Lebensversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 99
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02

    Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 193/16

    Betriebliche Altersvorsorge - Betriebliches Versorgungswerk BVW - Änderung der

    Dazu zählen grundsätzlich auch Regelungen der betrieblichen Altersversorgung, weil entsprechende Leistungen zum Lohn im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gehören (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 51, juris).

    Über den Umfang der Finanzmittel kann er ebenso frei entscheiden, wie über die Versorgungsform (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 53, juris).

  • ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 196/16

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Anpassung von Bezügen der

    Dazu zählen grundsätzlich auch Regelungen der betrieblichen Altersversorgung, weil entsprechende Leistungen zum Lohn im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gehören (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 51, juris).

    Über den Umfang der Finanzmittel kann er ebenso frei entscheiden, wie über die Versorgungsform (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 53, juris).

  • ArbG Hamburg, 09.11.2016 - 8 Ca 149/16

    Anpassung einer Pensionsergänzungszahlung aus betrieblicher Altersversorgung

    Dazu zählen grundsätzlich auch Regelungen der betrieblichen Altersversorgung, weil entsprechende Leistungen zum Lohn im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG gehören (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 51, juris).

    Über den Umfang der Finanzmittel kann er ebenso frei entscheiden, wie über die Versorgungsform (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 08. Mai 2002 - 10 TaBV 132/01 -, Rn. 53, juris).

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