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   LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06   

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LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 (https://dejure.org/2006,6690)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 (https://dejure.org/2006,6690)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 2006 - 10 TaBV 23/06 (https://dejure.org/2006,6690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des Zustimmungsverfahrens; ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats; unbeachtliches Bestreiten des Arbeitgebers; Betriebsratsbeschluss über einzelne Zustimmungsverweigerungsgründe; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 25 Abs. 1, 29 Abs. 2, 33, 34, BetrVG, §§ 99 Abs. 1 bis 4, 100, 101 BetrVG, § 3 Abs. 2 TVG, §§ 87, 89 ArbGG
    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des Zustimmungsverfahrens; ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats; unbeachtliches Bestreiten des Arbeitgebers; Betriebsratsbeschluss über einzelne Zustimmungsverweigerungsgründe; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Einstellungen, Versetzungen sowie bei Eingruppierungen; Anforderungen an eine Beschwerdebegründung des Betriebsrates hinsichtlich einer personellen Maßnahme; Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrates zu personellen ...

  • Judicialis

    BetrVG § 25 Abs. 1; ; BetrVG § ... 29 Abs. 2; ; BetrVG § 33; ; BetrVG § 34; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 99 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 100; ; BetrVG § 101; ; TVG § 3 Abs. 2; ; ArbGG § 87; ; ArbGG § 89

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung bei Versetzung von Spielbankmitarbeitern abweichend von tariflichen Vorgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Über die Einstellung von Bereichsleitern, stellvertretenden Bereichsleitern sowie über die Neueinstellung und Versetzung von weiteren Mitarbeitern im spieltechnischen Bereich kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 26/02 - Beschluss vom 11.07.2003 - 10 (13) TaBV 106/2000 - Beschluss vom 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03 - = BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06 -).

    Die zugelassene Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wurde durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Anträge auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrat richtete.

    Das ist nur dann der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122 m.w.N.).

    Die Beschwerdekammer kann auch unterstellen, dass die Arbeitgeberin sich insoweit betriebsverfassungswidrig verhalten hat, als sie die seinerzeit durchgeführten vorläufigen personellen Maßnahmen hinsichtlich der Mitarbeiter G3xxxxxxxxx, S7xxxx, K1xxx und K2xxx nicht 14 Tage nach Rechtskraft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - aufgehoben, sondern die Maßnahmen noch bis zum 30.01.2005 aufrechterhalten hat.

    Auch während eines noch laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ist der Arbeitgeber berechtigt wegen derselben Stelle und demselben Bewerber ein neues Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten und im Falle der erneuten Zustimmungsverweigerung ein neues, eigenständiges Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu betreiben (BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122; zuletzt: BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - DB 2006, 2183 m.w.N.).

  • BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77

    Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Für das Vorliegen eines sachlichen Grundes kommt es allein auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme an; entfällt nachträglich der Grund, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Maßnahme vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens wieder aufzuheben (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10; Fitting, a.a.O., § 100 Rdz. 4; ErfK/Kania, a.a.O., § 100 BetrVG Rdz. 1).

    Dass Einstellungen bzw. Versetzungen verzögert werden, kann aus der Sicht der Arbeitgeberin nicht hingenommen werden, wenn dadurch der ordnungsgemäße betriebliche Ablauf gestört wird (BAG, Beschluss vom 06.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 10).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Hierauf hat das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 14.12.2004 ausdrücklich hingewiesen (so auch: BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - DB 2006, 2183).

    Auch während eines noch laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens ist der Arbeitgeber berechtigt wegen derselben Stelle und demselben Bewerber ein neues Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten und im Falle der erneuten Zustimmungsverweigerung ein neues, eigenständiges Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu betreiben (BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122; zuletzt: BAG, Beschluss vom 28.02.2006 - DB 2006, 2183 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung und Eingruppierung, Einleitung des

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Über die Einstellung von Bereichsleitern, stellvertretenden Bereichsleitern sowie über die Neueinstellung und Versetzung von weiteren Mitarbeitern im spieltechnischen Bereich kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 26/02 - Beschluss vom 11.07.2003 - 10 (13) TaBV 106/2000 - Beschluss vom 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03 - = BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06 -).

    Legt nämlich der Betriebsrat die Einhaltung der Voraussetzungen für einen wirksamen Beschluss des Gremiums im einzelnen unter Beifügung von Unterlagen dar, kann der Arbeitgeber dies nicht mehr pauschal mit Nichtwissen bestreiten (BAG, Beschluss vom 09.12.2003 - AP BetrVG 1972 § 33 Nr. 1; LAG Hamm, Beschluss vom 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06 -).

  • LAG Hamm, 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung von

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Über die Einstellung von Bereichsleitern, stellvertretenden Bereichsleitern sowie über die Neueinstellung und Versetzung von weiteren Mitarbeitern im spieltechnischen Bereich kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 09.05.2003 - 10 (13) TaBV 26/02 - Beschluss vom 11.07.2003 - 10 (13) TaBV 106/2000 - Beschluss vom 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03 - = BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 55/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.07.2006 - 10 TaBV 12/06 -).

    Die Anträge der Arbeitgeberin wurden durch Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 26.09.2003 - 10 TaBV 63/03 - abgewiesen mit der Begründung, dass die Arbeitgeberin den Betriebsrat nicht ausreichend unterrichtet habe.

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Abweichungen von nur nachwirkenden Tarifverträgen können ohne Weiteres vereinbart werden (BAG, Beschluss vom 24.02.1987 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 21 - unter B. II. 6. b) d.G.; BAG, Beschluss vom 09.07.1996 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 9 - unter B. I. 1. c) d.G.; ErfK/Schaub/Franzen, 6. Aufl., § 4 TVG Rdz. 71; Kempen/Zachert, TVG, 4. Aufl., § 4 Rdz. 293 m.w.N.).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist nach § 99 BetrVG kein Instrument zur umfassenden Vertragskontrolle (BAG, Beschluss vom 28.06.1994 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 4; BAG; Beschluss vom 12.11.2002 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 41; BAG, Beschluss vom 14.12.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 121).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 15.04.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36; BAG; Beschluss vom 15.09.1987 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 m.w.N.).
  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 19/90

    Wirksamkeit von qualitativen Besetzungsregeln

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    Zwar stellen qualitative Besetzungsregelungen grundsätzlich eine Betriebsnorm im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG dar (BAG, Beschluss vom 26.04.1990 - AP GG Art. 9 Nr. 57; BAG; Beschluss vom 22.01.1991 - AP GG Art. 12 Nr. 67 - unter B. II. 3.; BAG, Urteil vom 01.08.2001 - AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 5; ErfK/Schaub/Franzen, a.a.O., § 1 TVG Rdz. 24; Kempen/Zachert, a.a.O., § 3 Rdz. 13; Hanau, RdA 1996, 158, 164; Beck, AuR 1991, 158, 160 m.w.N.).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 15.04.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36; BAG; Beschluss vom 15.09.1987 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 m.w.N.).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 4/72

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Begründung der Beschwerde -

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 56/01

    Versetzung - Verletzung einer Beförderungschance

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

  • LAG Hamm, 09.09.2005 - 10 TaBV 13/05

    Beschlussverfahren, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Nachwirkung einer

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Oktober 2006 - 10 TaBV 23/06 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als mit ihr die Abweisung der Anträge der Arbeitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung der Mitarbeiter R K und R Kr begehrt wird.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

    Jedenfalls aber darf sich der Arbeitgeber nicht missbräuchlich selbst bewusst in Zugzwang setzen, um nach § 100 BetrVG handeln zu können (LAG Hamm v. 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12

    Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Beschlussfassung des

    Es genügt grundsätzlich, wenn - wie hier vom Betriebsrat vorgetragen - eine förmliche Abstimmung über das "Ob" der Zustimmung stattfindet (vgl. ebenso LAG Hamm 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 - Juris Rn. 160 - 162).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2113/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

    Jedenfalls aber darf sich der Arbeitgeber nicht missbräuchlich selbst bewusst in Zugzwang setzen, um nach § 100 BetrVG handeln zu können (LAG Hamm v. 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 9 TaBV 749/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Einstellung von Leiharbeitern - Auslegung des

    Jedenfalls aber darf sich der Arbeitgeber nicht missbräuchlich selbst bewusst in Zugzwang setzen, um nach § 100 handeln zu können (LAG Hamm v. 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06 - juris).
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