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   LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08   

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LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08 (https://dejure.org/2008,6240)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08 (https://dejure.org/2008,6240)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 10 TaBV 24/08 (https://dejure.org/2008,6240)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Chefarztes in der Funktion eines Leiters einer kleineren Abteilung eines Krankenhauses als leitenden Angestellten; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Position eines leitenden Angestellten; Bedeutung des Bestehens einer weitgehenden Weisungsfreiheit ...

  • hensche.de

    Chefarzt

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktuelle Urteile für Chefärzte - kurz berichtet

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Chefarzt leitender Angestellter?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    Durch Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss der erkennenden Beschwerdekammer vom 07.07.2006 aufgehoben und die Sache zur neuen Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auf die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - wird Bezug genommen.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - (AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = DB 2008, 590) mit Bindungswirkung für die erkennende Beschwerdekammer gemäß §§ 96 Abs. 1 ArbGG, 563 Abs. 2 ZPO festgestellt.

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    Um von einer unternehmerischen (Teil-)Aufgabe zu sprechen, muss dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener, erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung stehen, das heißt, er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit oder Selbstbestimmung im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs versehen sein (BAG, 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32) und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben.

    Von welcher Delegationsstufe ab leitende Angestellte im Unternehmen nicht mehr beschäftigt werden, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall bestimmen (BAG, 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    bb) Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er Kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 09.12.1975 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    Auch der Mitarbeiter, Herr Dr. O1, um dessen Status als leitender Angestellter es geht, ist im vorliegenden Verfahren vom Arbeitsgericht zu Recht beteiligt worden (BAG, 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; LAG Düsseldorf, 22.03.1993 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 5 Rn. 425).

    Deshalb kann der Arbeitnehmerstatus oder der eines - leitenden - Angestellten jederzeit - auch ohne einen konkreten, aktuellen Streit darüber oder ohne Klärung streitiger Einzelfragen aus dem Arbeitsverhältnis - im Beschlussverfahren geklärt werden (BAG, 23.01.1986 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 30; BAG, 20.07.1994 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 26; LAG Berlin, 05.03.1990 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 18 = NZA 1990, 577; LAG Düsseldorf, 22.03.1993 - LAGE BetrVG 1972 § 5 Nr. 21; Fitting, a.a.O., § 5 Rn. 427; GK/Raab, BetrVG, 8. Aufl., § 5 Rn. 206 m.w.N.).

  • ArbG Hagen, 26.07.2005 - 5 BV 41/04

    Chefarzt - leitender Angestellter

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abgeändert.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.07.2005 - 5 BV 41/04 - abzuändern und festzustellen, dass Herr Dr. G1 O1, Beteiligter zu 3., nicht leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist.

  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 557/01

    Chefarzt - arbeitsvertragliche Entwicklungsklausel

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    Benehmen bedarf keiner Willensübereinstimmung, verlangt jedoch ein Mindestmaß an Einflussmöglichkeit auf die Willensbildung des anderen (BAG, 13.03.2003 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 47).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    bb) Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er Kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 09.12.1975 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 11; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    bb) Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er Kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08
    aa) Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, sodass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (BAG, 29.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • LAG Berlin, 05.03.1990 - 9 TaBV 6/89

    Arbeitnehmerstatus: Feststellungsinteresse bei leitendem Angestellten

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 (13) TaBV 165/05

    Leitender Angestellter Chefarzt Einstellungs- und Entlassungsbefugnis

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Oktober 2008 - 10 TaBV 24/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 80/13

    Personalleiter als leitender Angestellter

    Insofern fehlt es bereits durch die Vorgesetzteneigenschaft des Einrichtungshausleiters daran, dass der Personalchef zumindest Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris, LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches LAG, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rn. 70 m.z.N.).
  • LAG Hamm, 27.09.2013 - 7 TaBV 71/13

    Einsichtsrechts in Bruttolohn- und Gehaltslisten

    Dieser Einfluss auf die Unternehmensführung, der unabdingbare Voraussetzung für die Annahme der Eigenschaft des leitenden Angestellten im Sinne der Norm ist, kann darin liegen, dass der leitende Angestellte die Entscheidungen selbst trifft oder aber Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (LAG München, Beschluss vom 29.10.2009, 4 TaBV 24/09 bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 09.07.2010, 13 TaBV 4/10 bei juris; LAG München, Beschluss vom 06.06.2012, 5 TaBV 51/10 bei juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2011, 9 TaBV 183/10 bei juris und LAG Hamm, Beschluss vom 10.10.2008, 10 TaBV 24/08 bei juris Rdnr. 70 m. zahlreichen Nachweisen).
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