Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5076
LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 (https://dejure.org/2007,5076)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 (https://dejure.org/2007,5076)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 10 TaBV 54/06 (https://dejure.org/2007,5076)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5076) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung von Mitarbeitern; Äußerungen im Rahmen einer erregten Auseinandersetzung; Arbeitsniederlegung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 103 BetrVG, § 15 Abs. 1 KSchG, §§ 241 Abs. 2, 626 BGB
    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung von Mitarbeitern; Äußerungen im Rahmen einer erregten Auseinandersetzung; Arbeitsniederlegung

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; KSchG § 15 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 626

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes bei Bedrohung von Mitarbeitern während eines Streiks - Antrag auf Ausschluss des Betriebsratsmitgliedes neben Zustimmungsersetzungantrag - Abmahnung bei geringem Verstoß gegen Neutralitätspflicht im ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 27.01.1977 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 m.w.N.).

    Nur wenn durch die Amtspflichtverletzung zugleich das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar und erheblich beeinträchtigt wird, ist eine außerordentliche Kündigung zulässig (BAG, Urteil vom 20.12.1961 - AP KSchG § 13 Nr. 60; BAG, Urteil vom 26.01.1962 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 8; BAG, Urteil vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Urteil vom 16.10.1986 - AP BGB § 626 Nr. 95; Fitting, a.a.O., § 103 Rz. 30; DKK/Kittner, a.a.O., § 103 Rz. 27; ErfK/Kania, a.a.O., § 103 BetrVG Rz. 12; ErfK/Ascheid, § 15 KSchG Rz. 27 f., 30 m.w.N.).

  • ArbG Bochum, 13.01.2006 - 4 BV 64/04
    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    unter Abänderung des Teilbeschlusses des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.01.2006 - 4 BV 64/04 - die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds T1xxxx E2xxx, des Beteiligten zu 3., zu ersetzen.

    den Schluss-Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 10.04.2006 - 4 BV 64/04 - abzuändern und das Betriebsratsmitglied, Herrn T1xxxx E2xxx, aus dem im März 2006 gewählten Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs, bestehend aus der Arbeitgeberin und der Beteiligten zu 4., Bochum, auszuschließen.

  • LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84

    Arbeitskampf - Streik - Einstweilige Verfügung gegen Übergriff

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Insoweit kann auch angenommen werden, dass der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist, wenn der Arbeitswillige mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel daran gehindert wird, zur Arbeit zu gehen (LAG Köln, Urteil vom 02.07.1984 - NZA 1984, 402).
  • LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld;

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Einwilligung zu Überstunden von zusätzlichen Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer abhängig macht (LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.1990 - DB 1991, 707; Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.04.1993 - AiB 1994, 120; DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 9; Matthes/MünchArbR, 2. Aufl., § 332 Rz. 41; andere Auffassung: LAG Köln, Beschluss vom 14.06.1989 - NZA 1989, 939; ArbG Hannover, Beschluss vom 19.02.2004 - DB 2004, 2223; Wiese/GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 361; HSWG/Worzalla, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz. 192; Gentz, NZA 2004, 1011 m.w.N.).
  • ArbG Hannover, 19.02.2004 - 10 BVGa 1/04
    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Einwilligung zu Überstunden von zusätzlichen Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer abhängig macht (LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.1990 - DB 1991, 707; Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.04.1993 - AiB 1994, 120; DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 9; Matthes/MünchArbR, 2. Aufl., § 332 Rz. 41; andere Auffassung: LAG Köln, Beschluss vom 14.06.1989 - NZA 1989, 939; ArbG Hannover, Beschluss vom 19.02.2004 - DB 2004, 2223; Wiese/GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 361; HSWG/Worzalla, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz. 192; Gentz, NZA 2004, 1011 m.w.N.).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Aufgrund der Neutralitätspflicht des Betriebsrats darf dieser auch nicht auf arbeitswillige Arbeitnehmer Einfluss nehmen und sie auffordern, sich an einem Streik zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 14 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90

    Arbeitgeber - Anordnung von Überstunden - Zustimmung des Betriebsrates -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Einwilligung zu Überstunden von zusätzlichen Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer abhängig macht (LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.1990 - DB 1991, 707; Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.04.1993 - AiB 1994, 120; DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 9; Matthes/MünchArbR, 2. Aufl., § 332 Rz. 41; andere Auffassung: LAG Köln, Beschluss vom 14.06.1989 - NZA 1989, 939; ArbG Hannover, Beschluss vom 19.02.2004 - DB 2004, 2223; Wiese/GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 361; HSWG/Worzalla, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz. 192; Gentz, NZA 2004, 1011 m.w.N.).
  • BAG, 27.01.1977 - 2 ABR 77/76

    Beschlußverfahren - Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Betriebsratmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 27.01.1977 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 m.w.N.).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 40/99

    Zustimmungsersetzung zu einer außerordentlichen Änderungskündigung gegenüber

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB voraus; es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (BAG, Beschluss vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 27.01.1977 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 20.01.2000 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 40 m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1962 - 2 AZR 244/61

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung über beantragte Zeitspanne -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06
    Nur wenn durch die Amtspflichtverletzung zugleich das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar und erheblich beeinträchtigt wird, ist eine außerordentliche Kündigung zulässig (BAG, Urteil vom 20.12.1961 - AP KSchG § 13 Nr. 60; BAG, Urteil vom 26.01.1962 - AP BGB § 626 Druckkündigung Nr. 8; BAG, Urteil vom 22.08.1974 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1; BAG, Urteil vom 16.10.1986 - AP BGB § 626 Nr. 95; Fitting, a.a.O., § 103 Rz. 30; DKK/Kittner, a.a.O., § 103 Rz. 27; ErfK/Kania, a.a.O., § 103 BetrVG Rz. 12; ErfK/Ascheid, § 15 KSchG Rz. 27 f., 30 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 04.11.1996 - 4 TaBV 10/95

    Betriebsrat: Meinungsäußerung durch elektronische Verbreitung von Mitteilungen

  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

  • LAG Bremen, 27.10.1987 - 1 TaBV 14/87

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    aa)Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass ein Ausschlussverfahren nach § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG mit Ablauf der Amtszeit, in der das Betriebsratsmitglied seine Pflichten grob verletzt haben soll, gegenstandslos wird und deshalb das Rechtsschutzbedürfnis für den Ausschlussantrag selbst dann wegfällt, wenn das Betriebsratsmitglied für die neue Amtsperiode wieder in den Betriebsrat gewählt worden ist (BAG v. 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG; ebenso LAG Hamm v. 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08 - Rn. 64, juris, und v. 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - Rn. 71, juris; LAG München v. 12.08.2008 - 6 TaBV 133/07 - Rn. 20, juris).

    Die Gegenansicht hält einen Ausschluss für möglich, sofern sich die vorangegangene Pflichtverletzung auf die Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds belastend fortwirke (GK-Oetker, § 23 BetrVG Rn. 55; Richardi - Thüsing, Betriebsverfassungsgesetz, 14. Auflage 2014, § 23 BetrVG Rn. 26; HWGNRH - Huke, § 23 BetrVG Rn. 19; offen gelassen vom LAG Hamm im Beschuss v. 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - Rn. 72).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    170 Es dürfen für die Fälle des § 23 BetrVG nur solche Umstände berücksichtigt werden, die in der laufenden Amtszeit des Betriebsrats oder einzelner seiner Mitglieder eingetreten sind, nicht aber solche aus einer früheren Amtszeit (BAG 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - Rn. 27; LAG Hamm 9. Februar 2007 - 10 TaBV 54/06 - Rn. 71 mwN., jeweils juris).

    Jede andere Betrachtungsweise würde eine Wiederwahl eines Betriebsratsmitglieds, wenn es betriebsverfassungsrechtliche Verstöße begangen haben sollte, auf Dauer ausschließen ( LAG Rheinland-Pfalz 15. April 2015 - 4 TaBV 24/14 - Rn. 53 mwN., LAG Hamm 9. Februar 2007 - 10 TaBV 54/06 - Rn. 72; jeweils juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 4 TaBV 24/14

    Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen

    Dies gilt erst recht, wenn das betroffene Betriebsratsmitglied - wie vorliegend - für die folgende Amtsperiode wiedergewählt worden ist (BAG v. 29.04.1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG - LAG Hamm v. 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - zitiert nach juris; Koch a.a.O., § 23, Rz. 6, m. w. N.).

    Jede andere Betrachtungsweise würde eine Wiederwahl eines Betriebsratsmitglieds, wenn es betriebsverfassungsrechtliche Verstöße begangen haben sollte, auf Dauer ausschließen (vgl. LAG Hamm v. 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 12.03.2015 - 9 TaBV 188/14

    Eine beabsichtigte außerordentliche Kündigung gegenüber einem

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon früh erkannt (BAG Urteil vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - [...] mit weiteren Nachw.; ebenso LAG München Beschluss vom 28. April 2014 - 2 TaBV 44/13 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 9. Febr. 2007 - 10 TaBV 54/06 - [...]), dass kein Rechtsschutzinteresse mehr besteht, wenn das vom Ausschließungsverfahren betroffene Mitglied des Betriebsrats inzwischen aus dem Betriebsrat durch Ablauf der Amtszeit ausgeschieden ist.
  • LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Mehrarbeit; Einwand; Rechtsmissbrauch

    Würde man ihm stattdessen letztlich ein einseitiges Anordnungsrecht einräumen, würde dadurch das gesetzliche Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten mit seinen zwingenden verfahrensrechtlichen Vorgaben unterlaufen ( vgl. LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - AuR 2007, 316; LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10 - juris; siehe auch Fitting, 28. Aufl., § 87 Rn. 25 a, 27; GK/Wiese, 10. Aufl., § 87 Rn. 361).
  • ArbG Siegburg, 03.05.2017 - 4 BV 56/16

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten

    Für die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB kommt es zunächst nicht auf die strafrechtliche Würdigung des vorgeworfenen Verhaltens des Arbeitnehmers an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen Vertrauensbruch (LAG Hamm, 19.02.2007 -10 TaBV 54/06, juris Rn. 85).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23

    Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche

    Ungeachtet der umstrittenen Rechtslage zu den Grenzen der Zulässigkeit von Koppelungsgeschäften überhaupt (vgl. dazu nur Schaub/Koch, Arbeitsrechtshandbuch, 20. Auflage, § 215 Rn. 21; Worzalla, Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in § 2 Abs. 1 BetrVG - "Lyrik" oder rechtliche Relevanz, Festschrift 100 Jahre Betriebsverfassungsrecht, 2020, S. 843, 852 f.; Schwarze, Anm. zu BAG vom 12.03.2019 - 1 ABR 42/17, JA 2019, 703, 704, alle m.w.N.) und ungeachtet auch dessen, dass sie regelmäßig selbst bei Grenzüberschreitung allenfalls eine betriebsverfassungsrechtliche Pflichtverletzung begründen dürften und nur im eng begrenzten Ausnahmefall der Feststellung einer Nötigungs- oder gar Erpressungshandlung ggfs. parallel auch eine arbeitsvertragliche Nebenpflichtverletzung darstellen können (dazu bspw. LAG Hamm vom 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06, juris, Rz. 76 ff., 96), gilt hier: Die Verlegung eines Termins zu einer Betriebsvollversammlung von finanziellen Kompensationszahlungen an die Belegschaft im Hinblick auf die Kosten eines anderenfalls bevorstehenden Produktionsausfalls abhängig zu machen, dürfte in der Tat ein Erpressungsversuch im Sinne von § 253 Abs. 1 StGB sein und damit alle diskutablen Grenzen zulässiger Koppelungsgeschäfte schon deshalb weit hinter sich lassen, weil die Forderung nach Zahlungen an die Belegschaft in keinem sachlich begründbaren Zusammenhang mit dem Erfordernis und der Art und Weise der Durchführung einer Betriebsversammlung stünde.
  • LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15

    Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung

    Auch das LAG Hamm hat im Beschluss vom 9. Febr. 2007 (- 10 TaBV 54/06 - Juris Rz. 72) ausgeführt, ein Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds sei nach Ablauf der Amtsperiode nicht mehr zulässig.
  • LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden -

    Vor diesem Hintergrund wird sich der Betriebsrat in der Regel nicht so behandeln lassen müssen, als habe er sein Einverständnis erklärt (vgl. GK-Wiese, BetrVG, § 87, Rn. 361; MünchArbR-Matthes, BGB, § 242, Rn. 43; LAG Nürnberg 06. November 1990 in NZA 1991, 281 LAG Hamm 09. Februar 2007 - 10 TaBV 54/06 - Rn. 96, zitiert nach Juris; Otto in NZA 1992, 97 (107); Konzen, Festschrift für Zöllner, 1998, Seite 799, 825 ff).
  • LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13

    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

    2 TaBV 44/13 - 32 133/07 - Juris; LAG Hamm vom 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - Juris; Fitting § 23 BetrVG Rn 25).
  • LAG Hessen, 03.09.2009 - 9 TaBVGa 159/09

    Fortwirkender Betriebsratsausschluss

  • LAG München, 12.08.2008 - 6 TaBV 133/07

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht