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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09, 10 TaBV 1096/09   

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https://dejure.org/2009,4879
LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09, 10 TaBV 1096/09 (https://dejure.org/2009,4879)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09, 10 TaBV 1096/09 (https://dejure.org/2009,4879)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 2009 - 10 TaBV 725/09, 10 TaBV 1096/09 (https://dejure.org/2009,4879)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BetrVG § 40

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internetzugang für den Betriebsrat ? Aufgrund technischer Entwicklung und Verbreitung des Internet Zugang einzuräumen ? Ohne Darlegung eines tatsächlichen Erfordernisses für konkret anstehende Aufgaben ? Abweichung von Rechtsprechung des 7. Senats des BAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2329
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09
    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen auf Überlassung von Mitteln der IuK (vgl. etwa BAG, Beschlüsse vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 und vom 3. September 2003 - 7 ABR 8/03).

    Ausgerichtet an diesem Maßstab kann der Betriebsrat den Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs im Regelfall allein auf die fortschreitende technische Entwicklung und den allgemeinen Verbreitungsgrad des Internets stützen (anders noch BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05, wie hier LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 und Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 16 TaBV 2/08 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08).

    Nachdem im Anschluss an diese Entscheidung einzelne Landesarbeitsgerichte die Erforderlichkeit eines Internetzugangs wesentlich zurückhaltender beurteilt hatten, schloss sich der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts im August 2006 in Widerspruch zu seinen bisherigen Feststellungen dieser restriktiven Linie an (Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05).

    Zwar weicht die Entscheidung von der Entscheidung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. August 2006 (7 ABR 55/05) ab, doch beruht die Entscheidung nicht darauf.

  • LAG Baden-Württemberg, 08.06.2009 - 15 TaBV 1/09
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09
    Den Zugriff auf die Informationen davon abhängig zu machen, ob gerade eine aktuelle Initiative beabsichtigt ist, würde zu kurz greifen (in diesem Sinne aber zumindest im Ansatz LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09 bezüglich eines besonders aktiven und konfliktbereiten Betriebsrats).

    Da der Betriebsrat seine Geschäfte grundsätzlich eigenständig und eigenverantwortlich führt, kann von ihm auch nicht verlangt werden, Mitglieder des Gesamtbetriebsratsausschusses, die einen Internetzugang haben, um Erledigung einer Internetrecherche zu bitten (LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 und vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09).

    Selbst wenn eine Gewerkschaft zu entsprechenden Hilfestellungen verpflichtet wäre, ließe sich daraus keine Pflicht des Betriebsrats dem Arbeitgeber gegenüber herleiten, einen entsprechenden Anspruch auch auszuüben (vgl. BAG, Beschluss vom 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09
    Ausgerichtet an diesem Maßstab kann der Betriebsrat den Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs im Regelfall allein auf die fortschreitende technische Entwicklung und den allgemeinen Verbreitungsgrad des Internets stützen (anders noch BAG, Beschluss vom 23. August 2006 - 7 ABR 55/05, wie hier LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 und Beschluss vom 12. Juni 2009 - 9 TaBV 440/09; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 16 TaBV 2/08 und Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08).

    Da der Betriebsrat seine Geschäfte grundsätzlich eigenständig und eigenverantwortlich führt, kann von ihm auch nicht verlangt werden, Mitglieder des Gesamtbetriebsratsausschusses, die einen Internetzugang haben, um Erledigung einer Internetrecherche zu bitten (LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 und vom 8. Juni 2009 - 15 TaBV 1/09).

    - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 12 TaBV 17/08 mit Hinweis auf Recherchemöglichkeiten für Betriebsräte = www.aus.portal.de ; www.bmas.de ; www.bundesarbeitsgericht.de ; www.arbeitsagentur.de.

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