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   LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06   

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https://dejure.org/2006,12157
LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06 (https://dejure.org/2006,12157)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06 (https://dejure.org/2006,12157)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - 10 TaBV 84/06 (https://dejure.org/2006,12157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit Vorliegen einer abschließenden Regelung Zahl der Beisitzer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 98 ArbGG
    Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit Vorliegen einer abschließenden Regelung Zahl der Beisitzer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden und auf Festsetzung der Zahl der Beisitzer wegen fehlender Zuständigkeit der Einigungsstelle; Bedeutung des Vorliegens einer offensichtlichen Unzuständigkeit der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 98

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 1 Satz 1; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Keine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Einzelregelung durch früheren Einigungsstellenspruch - Mehrarbeit an Sonderöffnungstagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG München, 15.07.1991 - 4 TaBV 27/91

    Einigungsstelle: Anzahl der Mitglieder

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06
    Dies entspricht, wie das Arbeitsgericht zu Recht erkannt hat, der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991, NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rz. 31; ErfK/Eisemann, 6. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 6 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 29.09.1992 - 4 TaBV 114/92

    Einigungsstelle: Besetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06
    Dies entspricht, wie das Arbeitsgericht zu Recht erkannt hat, der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991, NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rz. 31; ErfK/Eisemann, 6. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 6 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87

    Einigungsstelle; Besetzung der Einigungsstelle; Beisitzer; Auswahl der

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06
    Dies entspricht, wie das Arbeitsgericht zu Recht erkannt hat, der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991, NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rz. 31; ErfK/Eisemann, 6. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 6 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06
    Dies entspricht, wie das Arbeitsgericht zu Recht erkannt hat, der Regelbesetzung einer Einigungsstelle (LAG Hamm, Beschluss vom 08.04.1987 - NZA 1988, 210; LAG München, Beschluss vom 15.07.1991, NZA 1992, 185; LAG Frankfurt, Beschluss vom 29.09.1992 - NZA 1993, 1008; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.02.1997 - DB 1997, 832; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rz. 31; ErfK/Eisemann, 6. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 6 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit, Betriebsänderung,

    Auszug aus LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (vgl. statt aller: LAG Hamm, Beschluss vom 07.07.2003 - 10 TaBV 85/03 - NZA-RR 2003, 637 m.z.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

    Ohne Vorliegen besonderer Umstände ist regelmäßig von jeweils zwei Beisitzern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite auszugehen (LAG Hamm 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06 - Rn. 44; LAG Hamm 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06 - Rn. 11; LAG Niedersachsen 15.08.2006 - 1 TaBV 43/06 - Rn. 12; GK-ArbGG/Schleusener § 100 Rn. 43; GMP/Schlewing § 100 Rn. 30; ErfK/Koch § 100 ArbGG Rn. 6).
  • LAG Hamm, 29.02.2008 - 13 TaBV 6/08

    Einigungsstelle; Verhandlung; Scheitern; Meinungsverschiedenheit; Zuständigkeit;

    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichten Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschl. v. 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06, Beschl. v. 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmamm/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl. § 98 Rdnr. 8 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 TaBV 6/07

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Offensichtlichkeit; Lohngestaltung;

    Davon ist allgemein dann auszugehen, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschluss vom 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06; Beschluss vom 09.10.2006 -10 TaBV 84/06; Beschluss vom 11.12.2006 - 13 TaBV 96/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 11.12.2006 - 13 TaBV 96/06

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; Offensichtliche Unzuständigkeit

    Davon kann allgemein nur dann ausgegangen werden, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschluss vom 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06; Beschluss vom 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 10.09.2007 - 13 TaBV 80/07

    Einigungsstelle; Zuständigkeit; offensichtliche Unzuständigkeit;

    Davon kann allgemein nur dann ausgegangen werden, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt, sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar also nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand subsumieren lässt (vgl. z. B. LAG Hamm NZA-RR 2003, 637; Beschluss vom 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06; Beschluss vom 09.10.2006 - 10 TaBV 84/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 98 Rdnr. 11 m. w. N.).
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