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   LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05   

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LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05 (https://dejure.org/2005,3334)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05 (https://dejure.org/2005,3334)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2005 - 10 TaBV 94/05 (https://dejure.org/2005,3334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung Mehrheit von Verfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG§ 99 Abs. 1 BetrVG
    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung Mehrheit von Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit bei Streitigkeiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers; Bestimmung des Gegenstandswerts bei mehreren personellen Maßnahmen i.S.d. § ...

  • Judicialis

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung - prozentuale Kürzung des dreifachen Jahresbetrages - typisierende Staffelung bei mehreren personellen Einzelmaßnahmen aufgrund einheitlicher unternehmerischer Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamm, 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04

    Gegenstandswert, personelle Einzelmaßnahme, mehrere, Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Von dieser Rechtsprechung, der auch die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gefolgt sind (LAG Hamm, Beschluss vom 04.06.2003 - 10 TaBV 53/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 25.04.2005 - 13 TaBV 39/05 -) und an der sich durch die Übernahme des § 12 Abs. 7 ArbGG (alt) in § 42 Abs. 4 GKG (neu) zum 01.07.2004 nichts geändert hat, ist auch das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 27.04.2004 dem Grunde nach ausgegangen.

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).

  • LAG Berlin, 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03

    Freistellung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Von einer Vorlage zur Prüfung einer Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht nach § 33 Abs. 4 Satz 1 RVG hat die Beschwerdekammer abgesehen, nachdem die Arbeitgeberin Beschwerde direkt beim Beschwerdegericht eingelegt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2002 - MDR 2002, 1391; LAG Berlin, Beschluss vom 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 16.09.2004 - 10 TaBV 65/04 - ).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02

    Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Von einer Vorlage zur Prüfung einer Abhilfeentscheidung durch das Arbeitsgericht nach § 33 Abs. 4 Satz 1 RVG hat die Beschwerdekammer abgesehen, nachdem die Arbeitgeberin Beschwerde direkt beim Beschwerdegericht eingelegt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2002 - MDR 2002, 1391; LAG Berlin, Beschluss vom 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 16.09.2004 - 10 TaBV 65/04 - ).
  • LAG Hamm, 02.02.2005 - 10 TaBV 154/04
    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    b) Hiernach ist der Gegenstandswert in Verfahren, in denen über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers gestritten wird, in Höhe des dreifachen Jahresbetrags der Entgeltdifferenz abzüglich 40 % (- 20 % und - 25 %) anzusetzen (LAG Hamm, Beschluss vom 18.04.1985 - LAGE ZPO § 3 Nr. 3; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.1987 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 70; LAG Hamm, Beschluss vom 23.02.1989 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 12; zuletzt: LAG Hamm, Beschluss vom 02.02.2005 - 10 TaBV 154/04 -).
  • LAG Hamm, 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahrenbefristete Einstellung von 15

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 17 Ta 6016/03
    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Die Bedeutung einer jeden einzelnen Maßnahme nimmt umso mehr ab, je mehr Arbeitnehmer von der Gesamtmaßnahme betroffen sind (LAG Berlin, Beschluss vom 18.03.2003 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 13 = NZA-RR 2003, 437).
  • LAG Hamm, 25.04.2005 - 13 TaBV 39/05

    Gegenstandswert; Einstellung, mehrere

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Von dieser Rechtsprechung, der auch die derzeit zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts gefolgt sind (LAG Hamm, Beschluss vom 04.06.2003 - 10 TaBV 53/03 - LAG Hamm, Beschluss vom 17.11.2004 - 10 TaBV 106/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 25.04.2005 - 13 TaBV 39/05 -) und an der sich durch die Übernahme des § 12 Abs. 7 ArbGG (alt) in § 42 Abs. 4 GKG (neu) zum 01.07.2004 nichts geändert hat, ist auch das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 27.04.2004 dem Grunde nach ausgegangen.
  • OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02

    Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht

    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens ist keine Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.08.2002 - MDR 2003, 110; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl., § 572 Rz. 4).
  • LAG Hamm, 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04
    Auszug aus LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05
    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/05 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    2. Der so errechnete Betrag ist jedoch mit einem Abschlag zu versehen (ebenso, wenngleich mit unterschiedlicher Begründung, LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08; LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04).

    Obgleich andere Landesarbeitsgerichte einen solchen Abschlag mit 20 % (LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08), mit 25 % (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04) oder mit 40 % (LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05) bemessen, erscheint dem Beschwerdegericht angesichts der aufgezeigten Unterschiede zwischen Individualklagen von Arbeitnehmern und der gesetzlichen Befugnisse des Betriebsrats bei der Beurteilung der tarifgerechten Eingruppierung die von den genannten Gerichten vorgenommenen Abschläge zu gering zu sein.

  • LAG Hamm, 23.03.2009 - 10 Ta 83/09

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; nichtvermögensrechtliche Streitigkeit;

    Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats übersehen nämlich, dass die in Bezug genommenen Entscheidungen der Beschwerdekammern (LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05 - LAG Hamm, 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, 16.07.2007 - 13 Ta 236/07 -) andere Fallgestaltungen betrafen.
  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 63/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 2 BV 113/04 bis 9 BV 120/04, jeweils Arbeitsgericht Dortmund, sowie die Akten 3 BV 197/04 Arbeitsgericht Dortmund = 10 TaBV 94/05 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 194/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/0; -, LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05).
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/0; -, LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Schließlich scheint ein Abschlag auch im Hinblick auf die verminderte Rechtskraftwirkung im Beschlussverfahren angezeigt (vgl. dazu LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; Beschluss vom 22.08.2007 - 10 TaBV 203/05).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 528/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 529/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswertes zu berücksichtigen (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/04; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Hamm, Beschluss vom 01.02.2006 - 10 TaBV 191/05 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 08.03.2006 - 13 TaBV 188/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/0; -, LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05).
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 192/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Nach der Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammern des erkennenden Gerichts ist dabei die erste personelle Maßnahme mit dem vollen Wert und die weiteren Maßnahmen mit prozentualen Anteilen des Ausgangswerts nach folgender Staffel zu berücksichtigen: Maßnahmen 2 bis 20 = jeweils 25 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 21 bis 50 = jeweils 12, 5 % des Ausgangswerts; Maßnahmen 51 bis 100 = jeweils 10 % des Ausgangswerts etc. (LAG Hamm, Beschluss vom 14.02.2005 - 13 TaBV 100/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 22.02.2005 - 13 TaBV 119/04; LAG Hamm, Beschluss vom 28.04.2005 - 10 TaBV 45/0; -, LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05).
  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 195/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 10 TaBV 193/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

  • LAG Hamm, 18.01.2008 - 13 Ta 736/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Einstellung; Arbeitnehmer; Mehrzahl von

  • LAG Hamm, 08.03.2006 - 13 TaBV 187/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

  • LAG Hamm, 08.03.2006 - 13 TaBV 189/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 Ta 523/07

    Wertfestsetzung in Beschlussverfahren; Eingruppierung von 181 Mitarbeitern;

  • LAG Hamm, 08.03.2006 - 13 TaBV 190/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

  • LAG Hamm, 09.10.2006 - 10 Ta 463/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2012 - 1 Ta 110/12

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung bei Eingruppierung

  • LAG Hamm, 10.04.2012 - 13 Ta 686/11

    Streitwert des Zustimmungsersetzungsverfahrens bei Umgruppierung

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