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   LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10   

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https://dejure.org/2010,5588
LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 (https://dejure.org/2010,5588)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 (https://dejure.org/2010,5588)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 10 TaBVGa 19/10 (https://dejure.org/2010,5588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterlassungsantrag des Betriebsrats; Anordnung, Duldung von Mehrarbeit; Zustimmung des Betriebsrats; Zuständigkeit des Betriebsrats; Abspaltung von Betriebsteilen vor bzw. nach Betriebsratswahl; Rechtsfolgen einer unterlassenen Wahlanfechtung; Übergangsmandat; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3, 4, 19, 21 a, 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 520, 524 ZPO, §§ 85 Abs. 2, 89 Abs. 2 ArbGG
    Unterlassungsantrag des Betriebsrats; Anordnung, Duldung von Mehrarbeit; Zustimmung des Betriebsrats; Zuständigkeit des Betriebsrats; Abspaltung von Betriebsteilen vor bzw. nach Betriebsratswahl; Rechtsfolgen einer unterlassenen Wahlanfechtung; Übergangsmandat; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung; Eilantrag des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Anordnung von Mehrarbeit; Verfügungsgrund bei Übergangsmandat

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat des Betriebsrats bei Betriebsspaltung; Eilantrag des Betriebsrats auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Anordnung von Mehrarbeit; Verfügungsgrund bei Übergangsmandat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (38)

  • LAG Hamm, 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10

    Schlecker XL zur Auskunft verpflichtet!

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10
    Nachdem der entsprechende Antrag des Betriebsrats durch Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 04.03.2010 - 1 BVGa 2/10 - abgewiesen worden war, wurde auf die Beschwerde des Wahlvorstandes dem Antrag durch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10 Landesarbeitsgericht Hamm - stattgegeben.

    Hierzu verweist er auf seine Ausführungen in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 1 BVGa 2/10 Arbeitsgericht Siegen = 13 TaBVGa 8/10 Landesarbeitsgericht Hamm.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BVGa 2/10 Arbeitsgericht Siegen = 13 TaBVGa 8/10 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.

  • ArbG Siegen, 04.03.2010 - 1 BVGa 2/10

    Pflicht des Arbeitgebers zur Unterstützung des Wahlvorstandes des Betriebsrates

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10
    Nachdem der entsprechende Antrag des Betriebsrats durch Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 04.03.2010 - 1 BVGa 2/10 - abgewiesen worden war, wurde auf die Beschwerde des Wahlvorstandes dem Antrag durch Beschluss des erkennenden Gerichts vom 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10 Landesarbeitsgericht Hamm - stattgegeben.

    Hierzu verweist er auf seine Ausführungen in dem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 1 BVGa 2/10 Arbeitsgericht Siegen = 13 TaBVGa 8/10 Landesarbeitsgericht Hamm.

    Die Beschwerdekammer hat die Akten 1 BVGa 2/10 Arbeitsgericht Siegen = 13 TaBVGa 8/10 Landesarbeitsgericht Hamm informationshalber beigezogen.

  • LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00

    Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt

    Auszug aus LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10
    Auch die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern haben einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Verstoß gegen Mitbe-stimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG stets bejaht (LAG Hamm 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00 - AiB 2001, 488; LAG Hamm 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04 - LAG Hamm 04.08.2006 - 10 TaBV 53/06 - ).

    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm 19.04.1984 - 8 Sa 702/84 - LAGE GG Art. 9 Arbeitskamp Nr. 14 = NZA 1984, 130; LAG Hamm 17.03.1987 - 8 Sa 484/87 - LAGE GG Art. 9 Arbeitskamp Nr. 39 = DB 1987, 846; LAG Hamm 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00 - AiB 2001, 488).

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).
  • LAG Hamm, 29.04.2011 - 10 TaBVGa 3/11

    Mitbestimmung beim Personaleinsatz in verselbständigten Verkaufsstellen einer

    Auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Siegen vom 02.09.2010 - 2 BVGa 10/10 - und der erkennenden Kammer vom 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 - wird Bezug genommen.

    b) Das Arbeitsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss - ebenso wie bereits die erkennende Beschwerdekammer im Beschluss vom 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 - auch zu Recht angenommen, dass diese Ansprüche und Rechte des antragstellenden Betriebsrats grundsätzlich für die Mitarbeiter der Verkaufsstelle K1 bereits deshalb bestehen, weil die im Mai 2010 stattgefundene Betriebsratswahl, bei der die Mitarbeiter der bereits zu diesem Zeitpunkt auf die Arbeitgeberin des vorliegenden Verfahrens übergegangenen Verkaufsstelle in die Betriebsratswahl einbezogen worden sind, unstreitig nicht angefochten worden ist.

    Für die Mitarbeiter der Verkaufsstellen P2 und N1 galt mindestens ein Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG, wie die erkennende Kammer in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 - ausgeführt hat.

  • ArbG Iserlohn, 12.07.2016 - 2 BVGa 9/16
    (ständige Rechtsprechung des LAG Hamm, siehe z. B. Beschluss vom 06.02.2001 13 TaBV 132/2000; LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.2010, 10 TaBVGa 19/10), der auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.

    (LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.2010, 10 TaBVGa 19/10).

    (LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.201, 10 TaBVGa 19/10).

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

    Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).

    Wollte man solche Begriffe völlig ausschließen, wäre der Anspruch auf Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Anordnung nicht realisierbar, weil eine weitergehende Konkretisierung der in Betracht kommenden Vielfalt künftiger Fallgestaltungen regelmäßig nicht möglich ist (so auch BAG v. 17.11.1998 - 1 ABR 12/98, NZA 1999, 662; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).

  • LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 TaBV 27/11

    Betriebsverfassungsrecht; Voraussetzungen für die Führung eines gemeinsamen

    Auf die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Siegen vom 02.09.2010 - 2 BVGa 10/10 Arbeitsgericht Siegen und der erkennenden Kammer vom 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 - wird Bezug genommen.

    Lediglich der Klarstellung halber sei darauf hingewiesen, dass mit der vorliegenden Entscheidung keine Entscheidung darüber getroffen worden ist, ob der Betriebsrat S2 auch für die Filiale K1 zuständig ist, nachdem die Betriebsratswahl vom 28.05.2010, in die nach dem Wahlausschreiben vom 15.04.2010 auch der Betrieb "S3 X1 Bezirk S2 (252)" einbezogen worden ist, nicht angefochten worden ist (s. hierzu: LAG Hamm 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10 -).

  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von

    Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).
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