Weitere Entscheidung unten: LAG Hamm, 03.04.2007

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07   

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LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 (https://dejure.org/2007,4931)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 (https://dejure.org/2007,4931)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 10 TaBVGa 7/07 (https://dejure.org/2007,4931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten; Aufstellung und Durchsetzung von Dienstplänen für Ärzte/Ärztinnen einschließlich Bereitschaftsdienste

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 Abs. 2 ArbGG, §§ 23 Abs. 3, 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 890 ZPO
    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten; Aufstellung und Durchsetzung von Dienstplänen für Ärzte/Ärztinnen einschließlich Bereitschaftsdienste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Aufstellung von Dienstplänen für Klinikärzte; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Zeiten der Arbeitsbereitschaft und der Rufbereitschaft; Berechtigung ...

  • Judicialis

    ArbGG § 85 Abs. 2; ; BetrVG § 23 Abs. 3; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren um mitbestimmungspflichtige Erstellung von Dienstplänen für ärztliches Personal - kein Wegfall der Mitbestimmung durch Schwierigkeiten der Umsetzung arbeitszeitrechtlicher Regelungen oder freiwillige Leistung - Androhung von ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Dieser Anspruch setzt auch keine grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG voraus (BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23; BAG, Beschluss vom 23.07.1996 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68; BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105; BAG, Beschluss vom 27.01.2004 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; Fitting/Engels/ Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rz. 596 und § 23 Rz. 99 f.; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 316; ErfK/Kania, 7. Aufl., Einl. vor § 74 BetrVG Rz. 28; Oetker, GK-BetrVG, 8. Aufl., § 23 Rz. 130 ff., 137 f. m.w.N.).

    Dabei ist auch das Gewicht des drohenden Verstoßes und die Bedeutung der umstrittenen Maßnahme einerseits für den Arbeitgeberin und andererseits für die Belegschaft angemessen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss v. 03.05.1994 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23 - unter B. III. 3. der Gründe).

  • LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00

    Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Auch die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern haben einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich anerkannt (LAG Hamm, Beschluss vom 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00 - AiB 2001, 488; LAG Hamm, Beschluss vom 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04 -).

    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Urteil v. 19.04.1984 - LAGE Art. 9 GG Nr. 14 = NZA 1994, 130; LAG Hamm, Urteil v. 17.03.1987 - LAGE Art. 9 GG Nr. 31 = DB 1987, 846; LAG Hamm, Beschluss v. 06.02.2001 - AiB 2001, 488).

  • LAG Köln, 24.11.1998 - 13 Sa 940/98

    Zulässigkeit der Festlegung von Arbeitsinhalten durch einstweilige Verfügung;

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA 2003, 311).
  • LAG Hessen, 03.06.1988 - 12 TaBV 154/87

    Anspruch eines Betriebsrats auf Unterlassen bei mehrfachen Übergehens der

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Sie ist auch bereits im Erkenntnisverfahren möglich und zulässig (LAG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.1988 - DB 1989, 536).
  • LAG Hamm, 17.03.1987 - 8 Sa 484/87

    Einstweilige Verfügung; Warnstreik; Arbeitskampf; Friedenspflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Es kommt insoweit darauf an, ob die glaubhaft gemachten Gesamtumstände es in Abwägung der beiderseitigen Belange zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich erscheinen lassen, eine sofortige Regelung zu treffen (LAG Hamm, Urteil v. 19.04.1984 - LAGE Art. 9 GG Nr. 14 = NZA 1994, 130; LAG Hamm, Urteil v. 17.03.1987 - LAGE Art. 9 GG Nr. 31 = DB 1987, 846; LAG Hamm, Beschluss v. 06.02.2001 - AiB 2001, 488).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Neben der Einführung ist auch die Durchführung des Bereitschaftsdienstes mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 81; BAG, Beschluss vom 22.07.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 108; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 96, 127; Wiese, GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 338; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 BetrVG Rz. 29 m.w.N.).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Auch der Bereitschaftsdienst ist der Arbeitszeit zuzuordnen (BAG, Beschluss vom 18.02.2003 - AP BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 12).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Auch die Aufstellung von Dienstplänen, sei es, dass sie die Normalarbeitszeit eines Mitarbeiters oder Bereitschaftsdienste enthalten, gehört zu den mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (BAG, Beschluss vom 23.03.1999 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80; BAG, Beschluss vom 28.05.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96; BAG, Urteil vom 29.09.2004 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 127; Wiese, GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 326; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 Rz. 28 m.z.w.N.).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Neben der Einführung ist auch die Durchführung des Bereitschaftsdienstes mitbestimmungspflichtig (BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 81; BAG, Beschluss vom 22.07.2003 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 108; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 96, 127; Wiese, GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 338; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 BetrVG Rz. 29 m.w.N.).
  • BAG, 23.03.1999 - 1 ABR 33/98

    Arbeitszeit von Postzustellern

    Auszug aus LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07
    Auch die Aufstellung von Dienstplänen, sei es, dass sie die Normalarbeitszeit eines Mitarbeiters oder Bereitschaftsdienste enthalten, gehört zu den mitbestimmungspflichtigen Tatbeständen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (BAG, Beschluss vom 23.03.1999 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 80; BAG, Beschluss vom 28.05.2002 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96; BAG, Urteil vom 29.09.2004 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 127; Wiese, GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 326; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 Rz. 28 m.z.w.N.).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Unterlassungsanspruch Führung von

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 30.11.2007 - 10 TaBVGa 19/07

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

    Auch die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern haben einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich anerkannt (LAG Hamm, Beschluss vom 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00 - AiB 2001, 488, LAG Hamm, Beschluss vom 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04 - LAG Hamm, Beschluss vom 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 - ).

    Die Anforderungen an den Verfügungsgrund sind umso geringer, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln, Urteil vom 24.11.1998 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2001 - NZA 2003, 311; LAG Hamm, Beschluss vom 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2019 - 2 TaBV 908/19

    Unterlassungsansprüche des Betriebsrats bei nicht mitbestimmten Dienstplänen in

    Die Aufstellung eines arbeitszeitgerechten Dienstplans mag für Krankenhausbetreiber mit Schwierigkeiten verbunden sein, rechtlich unmöglich sei dies aber nicht (vgl. LAG Hamm vom 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07).
  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

    Auch die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern haben einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich anerkannt (LAG Hamm 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00 - AiB 2001, 488; LAG Hamm 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 - LAG Hamm 22.08.2008 - 10 TaBVGa 11/08 -).
  • LAG Hessen, 26.11.2009 - 5 TaBVGa 226/09

    Übergansmandat bei Abspaltung

    Bestehen an dem Bestand des Verfügungsanspruchs keine vernünftigen Zweifel, ist eine einstweilige Verfügung zu erlassen, da das mögliche Interesse der Arbeitgeberin an der Beibehaltung einer mitbestimmungswidrigen Verfahrensweise rechtlich nicht schützenswert ist (vgl. nur LAG Hamm Beschluss vom 26. Febr. 2007 - 10 TaBVGa 7/07 - Juris mit weiteren Nachw.).
  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Hamm 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 -).
  • LAG Hamm, 22.08.2008 - 10 TaBVGa 11/08

    Einschränkung und Verbrauch des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats;

    Auch die beim Beschwerdegericht zuständigen Kammern haben einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG grundsätzlich anerkannt (LAG Hamm, 06.02.2001 - AiB 2001, 488; LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07).
  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

    Bei der Abwägung der verschiedenen Interessen können die Anforderungen an einen Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offensichtlicher die drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Hamm 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 -).
  • LAG Hamm, 29.04.2011 - 10 TaBVGa 3/11

    Mitbestimmung beim Personaleinsatz in verselbständigten Verkaufsstellen einer

    Bei dieser Abwägung können die Anforderungen an den Verfügungsgrund umso geringer sein, desto schwerer und offensichtlicher drohende oder bestehende Rechtsverletzung ist (LAG Köln 24.11.1998 - 13 Sa 940/98 - NZA 1999, 1008; LAG Hamm 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311; LAG Hamm 26.02.2007 - 10 TaBVGa 7/07 -).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.04.2007 - 10 TaBVGa 7/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,75086
LAG Hamm, 03.04.2007 - 10 TaBVGa 7/07 (https://dejure.org/2007,75086)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2007 - 10 TaBVGa 7/07 (https://dejure.org/2007,75086)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2007 - 10 TaBVGa 7/07 (https://dejure.org/2007,75086)
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