Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.05.2014

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.11.2013 - 10 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46035
OLG Naumburg, 22.11.2013 - 10 U 1/13 (https://dejure.org/2013,46035)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.2013 - 10 U 1/13 (https://dejure.org/2013,46035)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - 10 U 1/13 (https://dejure.org/2013,46035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 13 (Leitsatz)
  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn sich ein Erwachsener dazu entschließt, "ruhig auch mal was Verrücktes zu machen”

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau am Spielplatz verletzt - Drehbare Querstange macht Klettergerüst auf einem Spielplatz nicht zur Gefahrenquelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 664
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 6 U 157/08

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Kinderspielplatzes;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.11.2013 - 10 U 1/13
    Allerdings werden von der Rechtsprechung an deren Umfang gerade auf Kinderspielplätzen zu Recht besonders hohe Anforderungen gestellt (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 19. März 2009 - 6 U 157/08 - m.w.N.; so auch von den Parteien zitiert, hier nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54782
OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13 (https://dejure.org/2014,54782)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.2014 - 10 U 1/13 (https://dejure.org/2014,54782)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 10 U 1/13 (https://dejure.org/2014,54782)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit des Ingenieurhonorars im Rahmen der Leistungsphase 5 gem. § 73 HOAI; Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in der Insolvenz des Auftraggebers

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 AIHonO vom 04.03.1991, § 8 Abs 2 AIHonO vom 04.03.1991, § 16 Abs 3 AIHonO vom 21.09.1995, § 68 AIHonO vom 04.03.1991, § 74 Abs 2 AIHonO vom 21.09.1995
    Altrechtlicher Rahmenvertrag eines Generalplaners mit einem Subplaner über die Erbringung einer Vielzahl von Ingenieurleistungen: Fälligkeit der Honorarforderungen für verschiedene Anlagengruppen in einem neuerrichteten Flughafen- und Flughafenbahnhof; Grundlagen der ...

  • rechtsportal.de

    HOAI § 73; HOAI § 68 Abs. 1
    Fälligkeit des Ingenieurhonorars im Rahmen der Leistungsphase 5 gem. § 73 HOAI

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch bei Überschreitung der Tafelwerte: Vereinbarung über Fälligkeit muss schriftlich erfolgen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wem muss der Fachplaner die Ausführungsplanung übergeben? (IBR 2015, 556)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zurückbehaltungsrecht wegen Befreiungsanspruch ist nicht insolvenzfest! (IBR 2015, 637)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    In welchem Umfang sind die Kosten einer § 648a BGB-Sicherheit zu ersetzen? (IBR 2015, 600)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    Der Bundesgerichtshof hat noch zur Konkursordnung, aber unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 51 InsO, entschieden, dass ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht zugunsten bloßer Konkursgläubiger innerhalb des Konkurses grundsätzlich keine Wirkung hat, da nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KO (§ 51 Nr. 2, 3 InsO) nur einzelne, bestimmte Zurückbehaltungsrechte konkursfest sind; ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat zugunsten bloßer Insolvenzgläubiger innerhalb der Insolvenz grundsätzlich keine Wirkung (BGH NJW 2002, 2313, juris Rn. 27 f.).

    Ein insolvenzfestes Recht, die eigene Leistung zurückzubehalten, besteht nur im Rahmen eines beiderseits noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages (BGH NJW 2002, 2313, juris Rn. 28; Ganter in: MüKo-InsO, 3. A., § 51 InsO Rn. 242, 242b).

  • BGH, 24.01.2002 - VII ZR 461/00

    Annahme eines einheitlichen Auftrags bei mehreren Gebäuden bzw. Anlagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    Etwas anderes folgt nicht aus der BGH-Entscheidung vom 24.1.2002 (VII ZR 461/00, BauR 2002, 817).

    Für die Beurteilung des Honorars eines Ingenieurs ist somit entscheidend, ob die Anlagenteile nach funktionellen und technischen Kriterien zu einer Einheit zusammengefasst sind (BGH BauR 2002, 817, juris Rn. 9; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. A., § 69 HOAI Rn. 12).

  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 15 U 11/07

    Bauhandwerkersicherung: Erfassung der Prozesskosten und Verzugszinsen durch die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    Dies ergibt sich im vorliegenden Fall schon aus der Bürgschaftsurkunde (Anlage B120, Bl. 1265 d.A.), wonach sich die Bürgschaft auf "alle Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Besteller aus diesem Vertragsverhältnis" erstreckt; dies wäre aber hinsichtlich der Verzugszinsen gem. § 767 Abs. 1 S. 2 BGB auch ohne ausdrückliche Vereinbarung der Fall (OLG Frankfurt BauR 2007, 1430, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.12.2007 - VII ZR 114/07

    Berechnung des Architektenhonorars für mehrere Anlagen einer Anlagengruppe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    Daraus kann nichts dafür hergeleitet werden, dass unterschiedliche Anlagen nur deshalb entgegen § 69 Abs. 1 HOAI getrennt abgerechnet werden, weil sie unterschiedlichen Funktionen dienen (BGH BauR 2008, 695, juris Rn. 4 f.).
  • OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Übergehens von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    In einer Entscheidung des OLG Oldenburg (BauR 2013, 119, juris Rn. 45) wird im Zusammenhang mit einem auf den Mangelbeseitigungsaufwand gestützten Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten auf § 320 BGB verwiesen, ohne allerdings auf die Frage einzugehen, ob die wechselseitig geltend gemachten Ansprüche im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 117/03

    Zulässigkeit der Aufrechung mit Mängelbeseitigungsaufwendungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    Demgegenüber ist die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängelansprüchen insolvenzfest (BGH NJW 2005, 3574, juris Rn. 27).
  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    § 320 BGB setzt voraus, dass die Leistungsansprüche nach dem Willen der Vertragsschließenden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, das heißt wechselseitig voneinander abhängig sind (BGH NJW 2005, 884, juris Rn. 33).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11

    Sachmängelhaftung im Wohnungseigentumsrecht: Anforderungen an die Annahmen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    In der Regel schließt es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft aus, die der Schuldner bei der Abgabe kannte oder mit denen er mindestens rechnete (BGH WM 1974, 410, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 3 U 92/11 -, juris Rn. 4; Palandt-Sprau, a.a.O., § 781 Rn. 4).
  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    In der Regel schließt es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft aus, die der Schuldner bei der Abgabe kannte oder mit denen er mindestens rechnete (BGH WM 1974, 410, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 3 U 92/11 -, juris Rn. 4; Palandt-Sprau, a.a.O., § 781 Rn. 4).
  • BGH, 05.08.2010 - VII ZR 14/09

    Architektenvertrag: Ermittlung des Honorars für die Leistungsphasen 5 bis 7

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13
    Nach dem Honorierungssystem der HOAI sind diejenigen anrechenbaren Kosten maßgeblich, die nach dem jeweiligen Planungsstand den Kostenermittlungen zu Grunde zu legen sind (BGH NJW-RR 2010, 1668, juris Rn. 16); die HOAI nimmt es mit diesem Honorierungssystem in Kauf, dass sich ein möglicherweise erhöhter Leistungsaufwand nicht unbedingt in einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten und damit einer Erhöhung des Honorars widerspiegele.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

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