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   OLG Stuttgart, 29.07.1966 - 10 U 1/66   

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OLG Stuttgart, 29.07.1966 - 10 U 1/66 (https://dejure.org/1966,2738)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.07.1966 - 10 U 1/66 (https://dejure.org/1966,2738)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juli 1966 - 10 U 1/66 (https://dejure.org/1966,2738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 572
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    In der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 39, 366 hat der Bundesgerichtshof allerdings den auf die mangelhafte Erstellung eines Bauwerks gerichteten Anspruch eines Bauherrn aus Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) gerade hinsichtlich dieses Bauwerks verneint, wenn die im Bau verwendeten Materialien mangelhaft waren und mit fortschreitenden Bauarbeiten jeweils ein weiterer mangelhaft erstellter Teil in das Eigentum des Grundstückseigentümers überging (zu diesem Fragenkreis vgl. auch RG JW 1905, 367; BGH Urteil vom 14. März 1957 - VII ZR 268/56 = LM BGB § 830 Nr. 4; BGHZ 55, 392, 398; OLG Karlsruhe, NJW 1956, 913; OLG Stuttgart, NJW 1967, 572; OLG München, NJW 1977, 438; Wilts, VersR 1967, 817; Freund/Barthelmess, NJW 1975, 281; Kötz, Deliktsrecht, S. 41, 42).
  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 12 U 1143/06

    Produkthaftung: Ersatzfähigkeit der bei einer Rückrufaktion entstandenen

    Aus der Verletzung solcher Pflichten etwa folgende Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB) oder Beseitigungsansprüche (§§ 328, 1004 BGB) bestehen grundsätzlich unabhängig von etwaigen Gewährleistungsansprüchen und auch noch nach deren Verjährung (vgl. OLG Stuttgart NJW 1967, 572).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96

    Darlehenslast bei Geltendmachung eines Produktfehlers

    Denn selbst dann wäre der Schaden nicht ersatzfähig, der sich mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, decken würde, vgl. BGHZ 86, 256, 259 OLG Stuttgart NJW 1967, 572; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1986, 1125 f.

    Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart in NJW 1967, 572 würde sich jedenfalls der deliktische Schadensersatzanspruch konkret darauf beschränken, daß der Schädiger verpflichtet wäre, das Gefahr drohende Teil auf seine Kosten entfernen zu lassen.

  • OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 7 U 190/98

    Voraussetzungen und Grenzen der Produkt-/Produzentenhaftung; Einbau fehlerhaft

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  • BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77

    Lieferung verunreinigten Sandes - Schadensersatzansprüche wegen der Lieferung

    Die im Schrifttum umstrittene und auch von der Revision in den Vordergrund ihrer Erörterungen gestellte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Bauherrn gegen den Bauunternehmer Ansprüche aus Eigentumsverletzung wegen mangelhafter Bauleistung zustehen, stellt sich in dieser Allgemeinheit hier schon deswegen nicht, weil die Beklagte nicht als Bauunternehmer tätig geworden ist, sondern lediglich aufgrund eines Kaufvertrages den mangelhaften Lotsand geliefert hat, den der Kläger dann nach Vermischung und Verarbeitung mit anderen Baustoffen für den Verputz seines bisher nicht verputzten Hauses verwendet hat (vgl. dazu BGHZ 39, 366, 367; BGH Urteil vom 14. März 1957 - VII ZR 268/56 = LM BGB § 830 Nr. 4; OLG Karlsruhe NJW 1956, 913; OLG Stuttgart NJW 1967, 572; Wilts in VersR 1967, 817; Freund/Barthelmess NJW 1975, 281 ff).
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