Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4995
OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01 (https://dejure.org/2002,4995)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.2002 - 10 U 1039/01 (https://dejure.org/2002,4995)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 10 U 1039/01 (https://dejure.org/2002,4995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistiges Verschweigen einer Hirnatrophie und Nachweis der bewussten Wahrheitswidrigkeit

  • aerzteblatt.de (Leitsatz)

    Lebensversicherung: Lügen mit kurzen Beinen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 20.04.2001 - 10 U 1003/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Täuschungsanfechtung - Angaben zu

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Bei der Lebensversicherung sieht der Senat vorliegend angesichts der noch offenen Restlaufzeit bis 2015 (vgl. Bl. 27 d.A.) einen Ansatz von 80 % der Versicherungssumme (vgl. BGH, NJW-RR 1992 S. 608; BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3) als überhöht an.
  • OLG Koblenz, 19.05.2000 - 10 U 824/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Bei der Lebensversicherung sieht der Senat vorliegend angesichts der noch offenen Restlaufzeit bis 2015 (vgl. Bl. 27 d.A.) einen Ansatz von 80 % der Versicherungssumme (vgl. BGH, NJW-RR 1992 S. 608; BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3) als überhöht an.
  • OLG Koblenz, 09.10.1998 - 10 U 1133/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • OLG Koblenz, 16.03.2001 - 10 U 187/00

    Krankenversicherung - Vorerkrankungen - Anzeigepflicht - Verdacht einer Fettleber

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Da ein Versicherungsnehmer in der Regel mangels medizinischer Kenntnisse nicht in der Lage ist, die Gefahrerheblichkeit körperlicher Beschwerden zu beurteilen, muss er alle, auch die als belanglos empfundenen Krankheiten oder Beschwerden anzeigen (vgl. auch Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. 1998, §§ 16, 17 Rn. 10; Senatsurteil vom 16.3.2001 - 10 U 187/00 - NVersZ 2001, 413 = r+s 2001, 339 = OLGR 2001, 376).
  • OLG Koblenz, 11.11.1994 - 10 U 586/94

    Voraussetzungen der Pflicht zur Offenbarung einer Vorerkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • OLG Koblenz, 28.11.1997 - 10 U 714/96

    Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens einer Alkoholabhängigkeit L

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 1039/01
    Dies bedeutet, dass in der Regel, wenn schwere Erkrankungen oder erkennbar chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte verschwiegen worden sind, ein solches Bewusstsein anzunehmen ist, dagegen beim Verschweigen leichterer Erkrankungen oder solcher, die vom Versicherungsnehmer als solche angesehen werden, der Beweis als nicht geführt angesehen werden muss (in Anknüpfung an BGH VersR 1985, 156, 157; VersR 1987, 91; OLG Koblenz VersR 1995, 689; VersR 1998, 1226; OLGR 2001, 468; NVersZ 2001, 74, NVersZ 1999, 72 f.; NVersZ 1999, 472 f. Urteil vom 20. April 2001 NVersZ 2001, 503).
  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht