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   KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14516
KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10 (https://dejure.org/2011,14516)
KG, Entscheidung vom 13.01.2011 - 10 U 110/10 (https://dejure.org/2011,14516)
KG, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - 10 U 110/10 (https://dejure.org/2011,14516)
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Volltextveröffentlichung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Identifizierende Berichterstattung über neuen Partner einer Prominenten auch ohne gemeinsames Auftreten zulässig

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Freund von Moderatorin muss als Politiker identifizierende Berichterstattung hinnehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Politiker und neuer Freund bekannter Moderatorin darf in Zeitung namentlich genannt werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Auf die vom Kläger angeführte "Begleiterrechtsprechung" (BVerfG, NJW 2001, 1921, 1923) kommt es im Zusammenhang mit der Wortberichterstattung nicht an.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2001 (NJW 2001, 1921) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.

    Die hierdurch bestehende Möglichkeit, auf neutrales Archivmaterial zurückzugreifen, berücksichtigt auch Belange des Persönlichkeitsschutzes, da so Belästigungen durch Pressefotografen zumindest in Grenzen gehalten werden können (BVerfG NJW 2001, 1921 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG NJW 2006, 2835; ebenso BGH NJW 2002, 2317, 2319 - Marlene Dietrich).

  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Die hierdurch bestehende Möglichkeit, auf neutrales Archivmaterial zurückzugreifen, berücksichtigt auch Belange des Persönlichkeitsschutzes, da so Belästigungen durch Pressefotografen zumindest in Grenzen gehalten werden können (BVerfG NJW 2001, 1921 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG NJW 2006, 2835; ebenso BGH NJW 2002, 2317, 2319 - Marlene Dietrich).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Die hierdurch bestehende Möglichkeit, auf neutrales Archivmaterial zurückzugreifen, berücksichtigt auch Belange des Persönlichkeitsschutzes, da so Belästigungen durch Pressefotografen zumindest in Grenzen gehalten werden können (BVerfG NJW 2001, 1921 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG NJW 2006, 2835; ebenso BGH NJW 2002, 2317, 2319 - Marlene Dietrich).
  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    a) Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (vgl. BGH, NJW 2010, 3025).
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Eine Berichterstattung über Umstände aus der Privatsphäre ist zulässig, wenn eine alle Umstände des konkreten Falles berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse gegenüber den persönlichen Belangen des Betroffenen überwiegt (BVerfG, NJW 2000, 2189; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 RNrn. 60 ff., m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Insbesondere gebührt insoweit - anders als im Bereich der §§ 22, 23 KUG - dem Persönlichkeitsschutz nicht etwa schon deshalb regelmäßig der Vorrang, weil eine weder unwahre noch ehrenrührige Berichterstattung bloße Belanglosigkeiten über eine prominente Person zum Gegenstand hat, ohne einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08).
  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Wahre Tatsachenbehauptungen aus dem Bereich der Sozialsphäre müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (BGH, NJW 2010, 757).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Ein von dem Kommunikationsinhalt unabhängiger Schutz ist im Bereich der Textberichterstattung aber nur unter dem Gesichtspunkt des Rechts am gesprochenen Wort anerkannt, das die Selbstbestimmung über die unmittelbare Zugänglichkeit der Kommunikation - etwa über die Herstellung einer Tonbandaufnahme oder die Zulassung eines Dritten zu einem Gespräch - garantiert (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2010 - 1 BvR 6/09 u.a.).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus KG, 13.01.2011 - 10 U 110/10
    Ihr kommt eine Leitbildfunktion im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu (vgl. BVerfGE 120, 180, 203).
  • OLG Köln, 22.06.2017 - 15 U 181/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der

    Wegen der Höchstpersönlichkeit des Persönlichkeitsrechts ist eine "Zurechnung" einer Selbstöffnung auch nach LG C2 v. 22.06.2010 - 27 O 158/10, BeckRS 2011, 29883 ansonsten im Ansatz bereits fraglich (insofern nicht thematisiert bei KG v. 13.01.2011 - 10 U 110/10, BeckRS 2011, 29882 und BGH v. 22.11.2011 - VI ZR 26/11, NJW 2012, 763 - "Inkas neuer Freund").
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