Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 10.10.1997 - 10 U 113/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur Vorfahrtregel rechts vor links bei Kreuzung mit Fahrradstraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1981 - VI ZR 296/79
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.1997 - 10 U 113/97
Auch hat der eine Einbahnstraße in die "Gegenrichtung" fahrende Fahrradfahrer nach der Rechtsprechung an Kreuzungen nach Maßgabe des § 8 StVO dann Vorfahrt, wenn die Einbahnstraße für den Fahrradverkehr in beiden Richtungen freigegeben war (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 334); in dieser - für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten - Richtung handelt es sich aber um eine reine Fahrradstraße. - BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86
Vorfahrtsrecht eines Radfahrers
Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.10.1997 - 10 U 113/97
So bezieht sich der Vorfahrtsbereich einer Straße auch auf die separaten Radwege (vgl. hierzu u.a. BGH NJW 1986, 2651).
- OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 1 U 193/11
Vorfahrtsrechtverletzung: Kreuzung beim Zusammentreffen eines kombinierten Geh- …
Somit handelt es sich bei der Kreuzung, an der der streitgegenständliche Unfall passierte, um eine solche im Sinn des § 8 StVO, an der die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. Oktober 1997, 10 U 113/97 und DAR 2000, 307).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.06.1998 - 10 U 113/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1998, 2179