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   OLG München, 29.07.2011 - 10 U 1131/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30976
OLG München, 29.07.2011 - 10 U 1131/11 (https://dejure.org/2011,30976)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2011 - 10 U 1131/11 (https://dejure.org/2011,30976)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2011 - 10 U 1131/11 (https://dejure.org/2011,30976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines nach rechts einbiegenden wartepflichtigen Fahrzeugführers mit einem überholenden Fahrzeug

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zu einer Schadensersatzzahlung aufgrund eines Anscheinsbeweises für eine Vorfahrtspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung zu einer Schadensersatzzahlung aufgrund eines Anscheinsbeweises für eine Vorfahrtspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kollision zwischen wartepflichtigem Rechtsabbieger und bevorrechtigtem Überholer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 119/81

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG München, 29.07.2011 - 10 U 1131/11
    Im Hinblick darauf, dass die Wartepflichtige bei einer solchen Fallgestaltung keine Vorfahrtverletzung begeht, wenn keine Anzeichen dafür sprechen, dass eines der sich auf der Vorfahrtstraße nähernden Fahrzeuge die Fahrbahnseite wechselt, und auch das Vorhandensein solcher Anzeichen nicht sachverhaltstypisch ist, spricht hier kein erster Anschein für eine Vorfahrtverletzung der Klägerin als Ursache des Zusammenstoßes (vgl. BGH VersR 1982, 903).
  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Auszug aus OLG München, 29.07.2011 - 10 U 1131/11
    Entgegen der Auffassung der Beklagten hat der BGH in seiner Entscheidung vom 26.09.1995 (NZV 1996, 27) vorgehende Rechtsprechung nicht aufgegeben, sondern lediglich präzisierend klargestellt, dass ein Vertrauen des rechts Abbiegenden auf freie Fahrt dann nicht entstehen kann, wenn bei einer herannahenden Kolonne mindestens ein Fahrzeug so verdeckt ist, dass der Abbiegende nicht sehen kann, ob der Fahrer dieses Fahrzeug nicht den linken Blinker betätigt hat, um ein Überholmanöver anzukündigen.
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