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   OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22   

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https://dejure.org/2023,8351
OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22 (https://dejure.org/2023,8351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2023 - 10 U 120/22 (https://dejure.org/2023,8351)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2023 - 10 U 120/22 (https://dejure.org/2023,8351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Eintragung eines Motorrads im Schengener Informationssystem (SIS) als Rechtsmangel

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • RA Kotz

    Rückabwicklung Motorradkaufvertrag wegen SIS-Meldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Motorrad; StrEG -Entschädigung bei Verkauf eines Motorrades; Rechtsmangel bei Eintragung des gekauften Motorrades im Schengener Informationssystem; Rechtsmangel bei fehlerhafter Eintragung des gekauften Motorrades im SIS; ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Motorrad; StrEG-Entschädigung bei Verkauf eines Motorrades; Rechtsmangel bei Eintragung des gekauften Motorrades im Schengener Informationssystem; Rechtsmangel bei fehlerhafter Eintragung des gekauften Motorrades im SIS; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Unzweifelhaft dabei ist, dass nicht erst die ausgezahlte Ersatzleistung, sondern auch schon der darauf gerichtete Anspruch nach § 346 Abs. 3 S. 2 BGB herauszugeben ist (so für Haftpflichtansprüche BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 -, Rn. 17, juris).

    Hierzu hat der BGH ausgeführt, dass ein etwaiger, noch im Prüfungsstadium befindlicher und wegen der verweigerten Genehmigung derzeit nicht abtretbarer Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Versicherungsleistung keine herausgabefähige Bereicherung im Sinn des § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB darstellt (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 -, Rn. 19, juris).

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 234/15

    BGH bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Damit kann der Kläger, selbst wenn er - was angesichts der ungeklärten Historie des Fahrzeugs offen ist - Eigentümer des Fahrzeugs geworden sein sollte, gerade nicht, wie in § 903 Satz 1 BGB vorgesehen, unbelastet von (Zugriffs-)Rechten Dritter nach Belieben mit der Kaufsache verfahren (BGH, Urteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15 Rn 22, NJW 2017, 1666, 1667; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - VIII ZR 233/15 Rn 10, NJW 2017, 3292, 3293; Staudinger, Eckpfeiler/Beckmann N 2 (2020), Rn. N 78).

    Schließlich ist auch eine erfolglose Fristsetzung erfolgt, so dass offenbleiben kann, ob sie nicht ohnehin entbehrlich war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Januar 2017 - VIII ZR 234/15 -, Rn. 35, juris).

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Die Gefahr, dass der Kläger dabei doppelt entschädigt werden könnte, kann durch die Regelung des § 255 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 192/87 -, BGHZ 106, 313-323) verhindert werden.
  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Es handelt sich bei den vorliegenden Tenorierungsfehlern des Landgerichts zwar um offenkundige Fehler, die auch durch das Berufungsgericht während des schwebenden Berufungsverfahrens berichtigt werden können (BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07 -, BGHZ 182, 158-187, Rn. 67; BGH, Beschluss vom 9. Februar 1989 - V ZB 25/88 -, BGHZ 106, 370-374, Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 04.05.2011 - 5 U 502/10

    Vermittlung einer Lebensversicherung: Beratungspflicht des Versicherungsmaklers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Wenn im Rahmen einer Zug-um-Zug Verurteilung ein erlangter Vorteil herausgeben bzw. vorhandene Ansprüche abgetreten werden müssten, dies aber wegen einer gesetzlich angeordneten Unübertragbarkeit nicht möglich ist, so muss sich der Kläger als "weniger" dazu Zug um Zug verpflichten, mögliche spätere Zahlungen an den Beklagten auszukehren (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 04. Mai 2011 - 5 U 502/10 - VersR 2011, 1441).
  • OLG München, 28.04.2011 - 1 U 2652/10

    Strafverfolgungsentschädigung: Bindungswirkung der Grundentscheidung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Diese Bindungswirkung besteht auch in Bezug auf den vorliegenden Beschluss des Amtsgerichts Potsdam, der eine Entschädigungspflicht dem Grund nach bejaht (vgl. OLG München, Urteil vom 28. April 2011 - 1 U 2652/10 -, Rn. 40, juris).
  • OLG Koblenz, 11.02.2008 - 1 W 855/07

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Entschädigungsansprüche wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Allerdings findet § 13 Abs. 2 StrEG bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auch der Höhe nach Anwendung (OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 1 W 855/07 -, Rn. 9, juris; BeckOK StPO/Cornelius, 45. Ed. 1.10.2022, StrEG § 13 Rn. 2; MüKoStPO/Kunz, 1. Aufl. 2018, StrEG § 13 Rn. 16).
  • BGH, 21.05.2019 - 4 StR 574/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Sofern also der Kläger gemäß § 935 BGB oder den nach Art. 43 EGBGB anwendbaren Vorschriften kein Eigentum am Motorrad erworben haben sollte, könnte ihm möglicherweise durch die Veräußerung ein Vermögensschaden in Höhe des als Kaufpreis für das Kraftfahrzeug hingegebenen Geldbetrags von 9.000 EUR entstanden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 4 StR 574/18 -, juris).
  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 164/77

    Beschlagnahme des Film einer Filmproduktion; Verdacht der Verbreitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Die Fragen, die im ersten Verfahrensabschnitt vor den Strafgerichten zu klären sind, werden in diesem Verfahren endgültig erledigt und können im anschließenden Betragsverfahren nicht nochmals aufgerollt werden (BGH, Urteil vom 15. Februar 1979 - III ZR 164/77 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22
    Es handelt sich bei den vorliegenden Tenorierungsfehlern des Landgerichts zwar um offenkundige Fehler, die auch durch das Berufungsgericht während des schwebenden Berufungsverfahrens berichtigt werden können (BGH, Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07 -, BGHZ 182, 158-187, Rn. 67; BGH, Beschluss vom 9. Februar 1989 - V ZB 25/88 -, BGHZ 106, 370-374, Rn. 13).
  • BGH, 11.05.2017 - IX ZR 238/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Auskehrung einer für den Mandanten eingezogenen Forderung

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten

  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

  • OLG Köln, 25.03.2014 - 3 U 185/13

    Ausschreibung eines verkauften Pkw im Schengener Informationssystem als

  • BGH, 28.03.1952 - I ZR 111/51

    Rücktritt vom Kaufvertrag bei gestohlener Kaufsache

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