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OLG Koblenz, 09.04.2011 - 10 U 1219/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 67 VVG, § 86 VVG, § 568 Abs 1 BGB, § 598 BGB, § 604 BGB
Überlassungsvereinbarung: Abgrenzung zwischen Leih- und Gefälligkeitsverhältnis; Verjährungsfrist bei einem auf einen Sachversicherer übergegangenen Anspruch - RA Kotz
Überlassungsvereinbarung - Abgrenzung zwischen Leih- und Gefälligkeitsverhältnis
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 86; VVG a. F. § 67; BGB § 598; BGB § 604; BGB § 606; BGB § 568; BGB § 404
Die kurze Verjährung des § 606 BGB gilt bei Vorliegen eines Leihverhältnisses auch für den Regress des Versicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 01.10.2010 - 5 O 382/09
- OLG Koblenz, 09.04.2011 - 10 U 1219/10
Papierfundstellen
- VersR 2012, 610
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17
Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig
Dabei ist von den Parteien zu Recht nicht problematisiert worden, dass die Frist auch gegenüber der Klägerin lief, da ein ursprünglich zugunsten der Arbeitgeberin der Beklagten bestehender Anspruch durch den Anspruchsübergang seine Rechtsnatur nicht verändert und insoweit die Beklagte auch berechtigt gewesen wäre, die in § 404 BGB bezeichneten Einwendungen gem. § 412 BGB geltend zu machen (OLG Koblenz, Beschl. v. 09.04.2011 - 10 U 1219/10, VersR 2012, 610).