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   OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 122/00   

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https://dejure.org/2001,3976
OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 122/00 (https://dejure.org/2001,3976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2001 - 10 U 122/00 (https://dejure.org/2001,3976)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 10 U 122/00 (https://dejure.org/2001,3976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 535 § 544 (a.F.) § 366 Abs. 2; HKV § 9b
    Fortsetzung des Mietverhältnisses nach fristloser Kündigung des Mieters; Fristlose Kündigung wegen niedriger Raumtemperaturen; Reihenfolge der Verrechnung des Kautionsguthabens; Abrechnung der Nebenkosten

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - O 102/99
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2001 - 10 U 122/00

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 575
  • NZM 2001, 1125
  • ZMR 2002, 46
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 227/09

    Wohnraummiete: Materielle oder formelle Unrichtigkeit der

    Eine nach dieser Bestimmung unzulässige Teilabrechnung liegt vor, wenn der Vermieter anstelle einer Gesamtabrechnung für das Abrechnungsjahr lediglich für einen Teil des Abrechnungsjahres über die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten abrechnet (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2002, 46; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 302).
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07

    Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung

    Hinzuweisen sei auf eine in MDR 2002, 575 (= ZMR 2002, 46 ff.) veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach eine Kündigung nicht berechtigt sei, wenn im Juli eines Jahres um 8.30 Uhr Temperaturen von 16 ° C bzw. 17 ° C zu messen seien.

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (veröffentlicht in MDR 2002, 575 = ZMR 2002, 46 ff.) befasst sich mit keiner vergleichbaren Fallgestaltung, weil die geringen Innentemperaturen im dortigen Fall im Sommer, d.h. außerhalb der Heizperiode auftraten.

  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2017 - 11 S 61/16

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

    Das ist auch deshalb von maßgeblicher Bedeutung, weil sie gehalten gewesen wäre, die geleisteten Zahlungen gem. § 366 Abs. 2 BGB zunächst auf die Vorauszahlungen zu verrechnen, da dieser Anspruch im Hinblick auf den Verlust des Rechts zur Nachforderung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums unsicherer ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 03.03.2010, Aktenzeichen: 3 U 108/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2001, Aktenzeichen 10 U 122/00; LG Bonn, Urteil vom 16.01.2014, Aktenzeichen: 6 S 43/13; LG Berlin, Urteil vom 10.06.2002, Aktenzeichen: 62 S 556/01; AG Frankfurt, Urteil vom 11.02.2010, Aktenzeichen: 33 C 3987/09; AG Hanau, Urteil vom 13.06.2012, Aktenzeichen: 37 C 17/12; Schmid in Harz/Riecke/Schmid Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl. -, Kap. 5 Rn. 1093).
  • KG, 22.09.2003 - 12 U 15/02

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen funktionsunfähiger

    Für sämtliche streitgegenständlichen, auf Seite 15 der Klageschrift aufgeführten Monate hat die Beklagte Teilleistungen erbracht, die zunächst auf die Nebenkosten und erst danach auf die geschuldete Miete zu verrechnen waren (OLG Rostock, OLGR 2001, 440; LG Berlin, GE 2000, 205; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1125; AG Görlitz, NZM 2001, 336) und von dem Kläger auch so verrechnet worden sind, wie seine Erklärung in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 27. September 2001 zeigt.
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Die erbrachten Teilleistungen waren nach Maßgabe von § 366 BGB mangels anderweitiger Tilgungsbestimmung zunächst auf die aus Sicht des klagenden Vermieters lästigeren Betriebskostenvorauszahlungsforderungen zu verrechnen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. Juni 2010, Az. 1 U 66/09, zitiert nach juris, Rdnr. 62; LG Bonn, Urteil vom 16. Januar 2014, Az. 6 S 43/13, zitiert nach juris, Rdnr. 36; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 3. März 2010, Az. 3 U 108/08, zitiert nach juris, Rdnr. 19; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2001, Az. 10 U 122/00, zitiert nach juris, Rdnr. 17 für die Verrechnung des Kautionsguthabens) und haben diese vollumfänglich zum Erlöschen gebracht.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 10 U 120/05

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechtes

    Hiergegen ist nichts zu erinnern, weil die anteiligen Mietzahlungen nach der Rechtsprechung des Senats (DWW 2002, 28 = ZMR 2002, 46; 10 U 46/01, Urt. v. 27.6.2002; 10 U 116/02, Urt. v. 31.7.2003; Schmid, NZM 2001, 705) bei - wie hier - fehlender bindender Tilgungsbestimmung zunächst auf die Nebenkostenvorauszahlungen und erst dann auf die restliche Miete zu verrechnen sind.
  • AG Halle/Saale, 16.12.2010 - 93 C 2291/10

    Wohnraummiete und Prozesskostenhilfe: Konkludentes Wiederaufleben eines

    Insbesondere haben die Parteien nicht das Mietverhältnis durch monatelange beiderseitige Erfüllung konkludent wiederaufleben lassen im Sinne des Urteils des OLG Düsseldorf vom 25. Oktober 2001 (Az. 10 U 122/00, zitiert nach juris).
  • LG Potsdam, 28.02.2013 - 13 S 153/12

    Zwangsverwaltung für ein Grundstück: Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für

    Hiervon wird gesprochen, wenn der Vermieter anstelle einer Gesamtabrechnung für das Abrechnungsjahr lediglich für einen Teil des Abrechnungsjahres oder nur einen Teil der Betriebskosten, zu denen auch die Heiz-/Warmwasserkosten zählen, über die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten abrechnet (vgl. BGH NJW 2010, 3228 = NZM 2010, 781; OLG Düsseldorf ZMR 2002, 46; Schmidt-Futterer/Langenberg a.a.O. § 566 Rn. 302).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 10 U 42/09

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Pacht und Nutzungsentschädigung bei

    Auch der Senat hat bei vergleichbarer Fallgestaltung infolge der Weiternutzung der Mietsache nach vorheriger fristloser Kündigung (deren Wirksamkeit er unterstellt hat) über einen Zeitraum von mehr als fünf Monaten die Neubegründung eines konkludenten Mietvertrags angenommen (Urt. v. 25.10.2001, DWW 2002, 28 = ZMR 2002, 46).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 10 U 134/99

    Mietminderung bei Undichtigkeit des Dachs über dem Lichthof eines Möbelhauses,

    Dies sind die Nebenkostenvorauszahlungen, die wegen des Eintritts der Abrechnungsreife bereits ein Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahres nicht mehr geltend gemacht werden können, während die Grundmiete auch noch nachfolgend beansprucht werden kann (Senat DWW 2002, 28 = ZMR 2002, 46; Schmid NZM 2001, 705).
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2007 - 10 U 24/07

    Pachtrecht - Aufrechnungsverbot beim Anspruch auf Rückzahlung der Kaution

  • AG Hanau, 28.10.2015 - 37 C 44/15

    Unzulässigkeit einer Saldoklage

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2013 - 24 U 144/12

    Verhältnis von rückständigen Mietzinsforderungen zu geltend gemachten

  • KG, 24.03.2003 - 12 U 23/01

    Prospekthaftung: Haftung des Prospektherausgebers für einen Immobilienfonds aus

  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung;

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