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OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltsanspruch; Kindesunterhalt; Anspruchsübergang; Anerkenntnisurteil; Regelunterhalt; Rechtsnachfolge; Rechtsschutzbedürfnis
- Judicialis
BGB § 1615b; ; BGB § 1615d; ; BGB § ... 1607 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 1607 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 727; ; ZPO § 731; ; ZPO § 729 Abs.; ; ZPO § 767 Abs. 2; ; ZPO § 325; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Anerkennung des Unterhaltsanspruchs durch den biologischen Vater; Nachweis der Rechtsnachfolge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz - 2 O 414/97
- OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 900
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86
Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98
In diesem Fall ist aber nach BGH NJW 1987, 2863 das Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Klage nicht zu verneinen. - OLG Koblenz, 04.07.1990 - 10 W 321/90
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98
Indes ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass dem Kläger der mangels Offenkundigkeit nach § 727 ZPO zu führende Nachweis der Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nicht möglich ist und auch, soweit dies überhaupt in Betracht kommen könnte (vgl. Senat JurBüro 1990, 1675), mit einem Zugeständnis nicht gerechnet werden kann. - BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Koblenz, 29.10.1999 - 10 U 1223/98
Der nach dieser Bestimmung durch Rechtskrafterstreckung begünstigte Rechtsnachfolger kann grundsätzlich mit der Folge der Verneinung eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine neue Klage auf die Möglichkeit der Titelumschreibung nach § 727 ZPO verwiesen werden (vgl. BGH NJW 1957, 1111).