Weitere Entscheidung unten: SG Münster, 12.01.2017

Rechtsprechung
   KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14   

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https://dejure.org/2015,12548
KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14 (https://dejure.org/2015,12548)
KG, Entscheidung vom 22.01.2015 - 10 U 134/14 (https://dejure.org/2015,12548)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 10 U 134/14 (https://dejure.org/2015,12548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1, 2 GG

  • RA Kotz

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild - Erkennbarkeit der abgebildeten Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassungsansprüche wegen Veröffentlichung einer Abbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Keine Erkennbarkeit aufgrund Sonderwissens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2015, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14
    Der Begriff der Zeitgeschichte wird nicht gegenstandsbezogen, etwa allein auf Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung verstanden, sondern vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 101, 361, 392; Bundesverfassungsgericht NJW 2001, 1921, 1922f und ständig).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugierde der Leser befriedigen (vgl. BGH AfP 2012, 53 - 57, BVerfGE 34, 269, 283; 101, 361, 391; Bundesverfassungsgericht VersR 2007, 849 Rn. 28; BVerfGE 120, 80, 205).

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14
    Vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (vgl. BGH AfP 2012, 53 - 57; VersR. 2010, 1090 Rdn. 12, jeweils m.N.).

    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugierde der Leser befriedigen (vgl. BGH AfP 2012, 53 - 57, BVerfGE 34, 269, 283; 101, 361, 391; Bundesverfassungsgericht VersR 2007, 849 Rn. 28; BVerfGE 120, 80, 205).

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugierde der Leser befriedigen (vgl. BGH AfP 2012, 53 - 57, BVerfGE 34, 269, 283; 101, 361, 391; Bundesverfassungsgericht VersR 2007, 849 Rn. 28; BVerfGE 120, 80, 205).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14
    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfaßt und wie er dargestellt wird (vgl. BGH a.a.O.; BVerfGE 120, 180, 205, 206f).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    Auszug aus KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14
    Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete - mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein - durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm zu eigen sind, erkennbar ist, oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH, NJW 1979, 2205 - Fußballtorwart).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus KG, 22.01.2015 - 10 U 134/14
    Entscheidend ist insbesondere, ob die Medien im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern, damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen oder ob sie - ohne Bezug zu einem zeitgeschichtlichen Ereignis - lediglich die Neugierde der Leser befriedigen (vgl. BGH AfP 2012, 53 - 57, BVerfGE 34, 269, 283; 101, 361, 391; Bundesverfassungsgericht VersR 2007, 849 Rn. 28; BVerfGE 120, 80, 205).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Kann der Abgebildete dagegen weder auf dem Bild noch durch im Kontext der Abbildung gegebene Informationen durch persönliche Merkmale individualisiert werden oder ist die Identifizierbarkeit nur im engsten Freundes- und Familienkreis aufgrund nur dort bekannten Sonderwissens möglich, liegt keine Erkennbarkeit im Sinne von § 22 KUG vor (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17. Mai 2005 - 15 U 211/04 -, Rn. 18, juris, zu: LG Köln, Urteil vom 3.11.2004 - 28 O 731/03 -, - Hassprediger -, juris; KG, Urteil vom 22.01.2015, 10 U 134/14, Rn. 12, - juris; Wandtke/Bullinger/Fricke, a.a.O., § 22 KUG Rn. 7; Wenzel, a.a.O., Kap. 12, Rn. 54 m.w.N. m.w.N.).
  • KG, 30.11.2023 - 2 ORs 31/23

    Beschränkung eines Strafantrages; Strafbarkeit der Aufzeichnung und Speicherung

    Ein Bildnis im Sinne dieser Bestimmung ist die Darstellung einer Person, die deren äußere Erscheinung in einer für Dritte erkennbaren Weise wiedergibt (vgl. BGHZ 143, 214; 228; KG, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 10 U 134/14 - juris; Erbs/Kohlhaas/Kaiser KunstUrhG § 33 Rn. 7).
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   SG Münster, 12.01.2017 - S 10 U 134/14   

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