Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14802
OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01 (https://dejure.org/2003,14802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.03.2003 - 10 U 1376/01 (https://dejure.org/2003,14802)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. März 2003 - 10 U 1376/01 (https://dejure.org/2003,14802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kostenbeteiligung für Sanierung aus Gewährleistung; Polizeirechtlich relevante Verunreinigungen ; Ehemaliges Übungsgelände der Bundeswehr ; Ausschluss von Beweismitteln; Erbringung eines Auslagenvorschusses; Hindernis i.S.d. § 356 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 356

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 356
    Nichtzahlung eines Auslagenvorschusses innerhalb einer vom Gericht gesetzten Ausschlussfrist als Hinderniss von ungewisser Dauer im Sinne des § 356 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01
    Dem stehen die Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 nicht entgegen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

    Den von der Berufung zitierten Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 lässt sich nicht entnehmen, dass es dem Prozessgericht versagt ist, bei Nichtzahlung eines Vorschusses eine Ausschlussfrist nach § 356 ZPO zu setzen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 47/99

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.2003 - 10 U 1376/01
    Dem stehen die Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 nicht entgegen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

    Den von der Berufung zitierten Entscheidungen BGH NJW 1998, 761 und BVerfG NJW 2000, 1327 lässt sich nicht entnehmen, dass es dem Prozessgericht versagt ist, bei Nichtzahlung eines Vorschusses eine Ausschlussfrist nach § 356 ZPO zu setzen, zumal die Möglichkeit offen bleibt, etwa bei Stellung eines Zeugen im Beweisaufnahmetermin das Hindernis zu beseitigen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht