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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19   

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https://dejure.org/2019,63793
OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19 (https://dejure.org/2019,63793)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.07.2019 - 10 U 14/19 (https://dejure.org/2019,63793)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 10 U 14/19 (https://dejure.org/2019,63793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 278 BGB, § 633 BGB, § 635 Abs 3 BGB, § 13 Abs 1 S 2 VOB/B, § 13 Abs 5 VOB/B
    Bauvertrag: Mangelhaftigkeit einer Dämmung unter einer tragenden Bodenplatte; Einwand der Unverhältnismäßigkeit einer Mangelbeseitigung

  • rechtsportal.de

    Mängelbeseitigung und Schadensersatz aus Werkverträgen; Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik; Unverhältnismäßigkeit einer Neuerrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückbau und Neuerrichtung erforderlich: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik wird durch Zustimmung im Einzelfall nicht geheilt! (IBR 2021, 348)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rückbau und Neuerrichtung erforderlich: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig? (IBR 2021, 349)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bau einer Weißen Wanne: Architekt muss das Baumaterial überprüfen! (IBR 2021, 367)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (38)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Eine Schadensberechnung anhand der fiktiven Kosten ohne tatsächliche Durchführung der Mangelbeseitigung ist nach der jetzigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht mehr zulässig (BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17, NJW 2018, 1463).

    Ein Übergang vom Schadensersatz zum Kostenvorschuss für die Selbstvornahme ist im Prozess auch in der Berufungsinstanz zulässig, da er gem. § 264 Nr. 2 bzw. Nr. 3 ZPO keine Klageänderung darstellt (BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17, NJW 2018, 1463).

    Demnach steht den Klägern gemäß der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17, NJW 2018, 1463, Rn. 67 f.) nach §§ 634 Nr. 4, 280 Abs. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags für die Mangelbeseitigung eines Überwachungsfehlers zu, der sich im Bauwerk in Form der falschen unter der Kellerbodenplatte eingebauten Dämmung verwirklicht hat.

    Daran hat sich auch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17, NJW 2018, 1463) nichts geändert, denn dort verweist der Bundesgerichtshof in Rn. 67 auf die hergebrachte Rechtsprechung zur Gesamtschuldnerschaft, wenn er davon spricht, dass Architekt und Bauunternehmer gegenüber dem Besteller gemeinsam für die Mängel des Bauwerks und den hierdurch entstandenen Schaden einzustehen haben, ohne ausdrücklich Gesamtschuldnerschaft zu erwähnen (kritisch Reichert, BauR 2019, 1 ff.).

  • BGH, 10.10.2018 - VII ZR 229/17

    Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln aufgrund Schimmelbildung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Besteller grundsätzlich nicht akzeptieren (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - VII ZR 229/17 -, BauR 2019, 255 juris Rn. 14).

    Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Besteller grundsätzlich nicht akzeptieren (BGH, Beschluss vom 10.10.2018 ? VII ZR 229/17, BauR 2019, 255, juris, Rn. 14).

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 172/13

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltens von Wohnraum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Grundsätzlich kann einem Auftraggeber wegen der mangelbedingt verzögerten Errichtung eines selbst zu nutzenden Einfamilienhauses der Ersatz eines Nutzungsausfallschadens nach § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B zustehen (vgl. BGH GSZ, Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86, juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13, juris Rn. 21), wie das Landgericht unter Heranziehung der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zutreffend ausgeführt hat (LGU, Rn. 77 ff.); auf diese Ausführungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.

    Das ist nicht der Fall, wenn er eine in etwa gleichwertige Wohnung zur Verfügung hat, nicht dagegen bei deutlich minderwertigerem Wohnraum, z.B. einer deutlich kleineren Wohnung; lediglich wenn eine besonders luxuriöse Wohnung entzogen oder vorenthalten wird, die nach der Verkehrsauffassung nicht mehr allein dazu dient, die jeweiligen, individuellen Wohnbedürfnisse zu befriedigen, sondern Ausdruck einer Liebhaberei oder eines besonderen Luxus ist, kann nach der Rechtsprechung eine andere Betrachtungsweise gerechtfertigt sein (BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13, juris Rn. 19).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Grundsätzlich kann einem Auftraggeber wegen der mangelbedingt verzögerten Errichtung eines selbst zu nutzenden Einfamilienhauses der Ersatz eines Nutzungsausfallschadens nach § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B zustehen (vgl. BGH GSZ, Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86, juris, Rn. 23; BGH, Urteil vom 20.02.2014 - VII ZR 172/13, juris Rn. 21), wie das Landgericht unter Heranziehung der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichthofs zutreffend ausgeführt hat (LGU, Rn. 77 ff.); auf diese Ausführungen im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen.

    Im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Bauverzögerung gem. § 5 Abs. 7 i.V.m. § 6 Abs. 6 VOB/B ist das ebenso der Fall; der dort enthaltene Ausschluss von entgangenem Gewinn greift nicht, weil die entgangene Eigennutzungsmöglichkeit keinen entgangenen Gewinn, sondern Kompensation für die entgangenen Gebrauchsvorteile darstellt (vgl. BGH GSZ, Beschluss vom 09.07.1986 - GSZ 1/86, juris, Rn. 45; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Aufl. 2013, Rn. 1852 f.).

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 278/75

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn und des Architekten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Im Rahmen der Objektüberwachung hat der Architekt durch eine Kontrolle der Bauarbeiten zu gewährleisten, dass diese entsprechend der Baugenehmigung, den planerischen Vorgaben und dem Inhalt der Leistungsbeschreibungen sowie nach den Weisungen des Auftraggebers ausgeführt werden (BGH, Urteil vom 10.03.1977 ? VII ZR 278/75, BGHZ 68, 169; Urteil vom 22.10.1981 ? VII ZR 310/79, BGHZ 82, 100; Urteil vom 22.10.1998 ? VII ZR 91/97, NJW 1999, 427).

    Als Richtschnur kann gelten, dass der Architekt keine "handwerklichen Selbstverständlichkeiten" überwachen muss (BGH, Urteil vom 11.03.1971 ? VII ZR 132/69, NJW 1971, 1130; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. Teil, Rn. 735), ihn jedoch eine gesteigerte Überwachungspflicht für besonders wichtige Bauabschnitte mit typischen Gefahren, bei besonderen Anhaltspunkten für drohende Mängel und bei erkennbarer Unzuverlässigkeit der die Arbeiten ausführenden Handwerker trifft (BGH, Urteil vom 10.03.1977 ? VII ZR 278/75, BGHZ 68, 169; Urteil vom 10.02.1994 ? VII ZR 20/93, BGHZ 125, 111; Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 734 f.).

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15

    Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Entgegen der Ansicht der Beklagten umfasst der Kostenvorschussanspruch für Mängelbeseitigung in Selbstvornahme auch die voraussichtlich anfallende Umsatzsteuer (BGH Urteil vom 22.07.2010 ? VII ZR 176/09, BGHZ 186, 330 = NJW 2010, 3085, Rn. 16; Senat , Urteil vom 14.09.2011 ? 10 W 9/11, NZBau 2012, 42, 43; OLG Celle, Urteil vom 20.03.2018 - 14 O 96/17, BauR 2018, 1445, juris Rn. 31; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.04.2016 - I-22 U 164/15, juris Rn. 74; BeckOGK/Rast, Stand 01.03.2019, BGB § 637 Rn. 204; Palandt-Sprau, BGB, 78. Aufl. 2019, § 637, Rn. 9).
  • BGH, 25.01.2018 - VII ZR 74/15

    Kausalität eines Werkmangels für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Nach der gebräuchlichen Formel der Adäquanztheorie, wonach das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein muss, einen Erfolg der eingetretenen Art herbeizuführen (BGH NJW 2018, 541; NJW 2018, 944), kann der Zurechnungszusammenhang nicht verneint werden: Wenn das falsche Dämmmaterial direkt beim Einbau oder kurz danach von der Beklagten 2) erkannt worden wäre, dann hätte eine Mangelbeseitigung sehr viel kostengünstiger erfolgen können und die Beklagte 1) hätte sich dann auch eher dazu bereitgefunden.
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH BauR 2006, 337, 339; BauR 2001, 630; BauR 1995, 231, 232; NJW 1965, 1175; BGHZ 43, 227, 230 f.) besteht ein Gesamtschuldverhältnis zwischen dem bauüberwachenden Architekten und dem ausführenden Unternehmer, wenn letzterer einen Ausführungsmangel verursacht hat, hinsichtlich dessen den Architekten ein Überwachungsfehler trifft (Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 1003 f. m.w.N.).
  • OLG Jena, 29.05.2013 - 7 U 660/12

    Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Die vom Landgericht vorgenommene Berechnung des Nutzungswertes des Hauses ist im Ansatz nicht zu beanstanden: Im Rahmen einer Schätzung gem. § 287 ZPO kann von einem üblichen Mietzins für das vorenthaltene Haus ausgegangen werden, von dem ein Vermietergewinn und die bei der privaten Nutzung nicht anfallenden Kosten abzuziehen sind (Thüringer OLG, Urteil vom 29.05.2013 - 7 U 660/12, juris Rn. 387; Palandt-Grüneberg, 78. Auflage 2019, § 249, Rn. 52).
  • BGH, 11.03.1971 - VII ZR 132/69

    Architektenvertrag: Sorgfaltspflicht des Architekten als örtlichem Bauleiter;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.07.2019 - 10 U 14/19
    Als Richtschnur kann gelten, dass der Architekt keine "handwerklichen Selbstverständlichkeiten" überwachen muss (BGH, Urteil vom 11.03.1971 ? VII ZR 132/69, NJW 1971, 1130; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12. Teil, Rn. 735), ihn jedoch eine gesteigerte Überwachungspflicht für besonders wichtige Bauabschnitte mit typischen Gefahren, bei besonderen Anhaltspunkten für drohende Mängel und bei erkennbarer Unzuverlässigkeit der die Arbeiten ausführenden Handwerker trifft (BGH, Urteil vom 10.03.1977 ? VII ZR 278/75, BGHZ 68, 169; Urteil vom 10.02.1994 ? VII ZR 20/93, BGHZ 125, 111; Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 734 f.).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • OLG Celle, 20.03.2018 - 14 U 96/17

    Entbehrlichkeit eines Nacherfüllungsverlangens bei Leugnung von Mängeln durch den

  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16

    Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei

  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

  • BGH, 29.06.2006 - VII ZR 274/04

    Anforderungen an die Mängelbeseitigung bei Schimmelpilzbefall eines Dachstuhls

  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

  • BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 137/04

    Rechte des Auftraggebers bei Mängeln eines Straßenbelages; Risiko einer

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Unterbrechung eines Verfahrens auf Ermächtigung

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 232/93

    Gesamtschuldnerische Haftung von Architekt und Bauunternehmer für

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

  • OLG München, 30.11.2016 - 7 U 2038/16

    Keine Verzinsung des Anspruchs auf Erstattung des Gerichtskostenvorschusses vor

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 64/04

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsverlangens

  • OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 12 U 312/20

    Ingenieur muss wirtschaftliche Belange des Bauherrn berücksichtigen!

    Unabhängig vom Verzugseintritt gehören sowohl die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten als auch die Kosten für das Sachverständigengutachten bei Bestehen eines Schadensersatzanspruches zum ersatzfähigen Schaden (Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 57f.; zum Sachverständigen vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09. Juli 2019 - 10 U 14/19 -, Rn. 142, juris).
  • OLG Nürnberg, 13.07.2021 - 2 U 2524/20

    Architektenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter

    Und dieses Ergebnis ist auch unabhängig davon, ob man den von der Klägerin geltend gemachten Verzögerungsschaden als Mangelfolgeschaden (BGH, Urteil vom 19.06.2009 - V ZR 93/08 -, juris Rn. 10 ff. für den vergleichbaren Fall eines mangelbedingten Nutzungsausfall im Kaufrecht; ausdrücklich für das Werkvertragsrecht: Kober in: BeckOGK, BGB, Stand 4/2021, § 636 BGB Rn. 451 f.; für den VOB/B-Vertrag: OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 14/19 -, juris Rn. 163) oder als Verzugsschaden qualifiziert.
  • OLG Stuttgart, 28.02.2023 - 12 U 312/20

    Schadensersatz bezüglich Rückbau Blockheizkraftwerk an Heizungsanlage;

    Unabhängig vom Verzugseintritt gehören sowohl die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten als auch die Kosten für das Sachverständigengutachten bei Bestehen eines Schadensersatzanspruches zum ersatzfähigen Schaden (Grüneberg/Grüneberg, a.a.O., § 249 Rn. 57f.; zum Sachverständigen vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09. Juli 2019 - 10 U 14/19 -, Rn. 142, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 10 U 14/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,53446
OLG Oldenburg, 14.05.2020 - 10 U 14/19 (https://dejure.org/2020,53446)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.05.2020 - 10 U 14/19 (https://dejure.org/2020,53446)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 10 U 14/19 (https://dejure.org/2020,53446)
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   OLG Hamburg - 10 U 14/19   

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https://dejure.org/9999,116218
OLG Hamburg - 10 U 14/19 (https://dejure.org/9999,116218)
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