Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.06.2010 - 10 U 1411/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Zivilprozeßrecht: Umfang der Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG a. F. § 61
Indizien für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 18.11.2009 - 4 O 38/07
- OLG Koblenz, 21.06.2010 - 10 U 1411/09
- OLG Koblenz, 26.08.2010 - 10 U 1411/09
Papierfundstellen
- VersR 2011, 747
Wird zitiert von ... (14)
- OLG Koblenz, 20.11.2017 - 5 U 958/17
Wiederholte Werkstattbesuche beweisen nicht das Scheitern der …
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufbringen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (vgl. nur OLG Koblenz, r+s 2011, 522). - OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13
Berufung im Schadensersatzprozess nach Verlust einer in Luxemburg verwahrten …
Da das Berufungsgericht im Zivilrechtsstreit keine vollumfängliche zweite Tatsacheninstanz ist, ist die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur überprüfbar, wenn mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die derartige Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass eine erneute Beweisaufnahme geboten ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2010, 10 U 1411/09, VersR 2011, 747 f. = RuS 2011, 522 f.).37 Soweit der Kläger die Beweiswürdigung des Landgerichts angreift, ist darauf hinzuweisen, dass das Berufungsgericht im Zivilrechtsstreit keine vollumfängliche zweite Tatsacheninstanz ist und die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur überprüfbar ist, wenn mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die derartige Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass eine erneute Beweisaufnahme geboten ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 U 1411/09 - VersR 2011, 747 f. = R+S 2011, 522 f.;… Juris Rn. 5).
- OLG Köln, 30.06.2014 - 19 U 189/13
Erfüllungswirkung einer Zahlung auf eine fremde Schuld
Die Beweiswürdigung des Landgerichts ist demnach nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen begründen, sich also Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen und deshalb eine erneute Beweisaufnahme erforderlich ist (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.06.2010 - 10 U 1411/09, VersR 2011, 747 f.).
- OLG Koblenz, 21.09.2021 - 12 U 777/21
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Begriff des überragenden …
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (OLG Koblenz in r+s 2011, 522 ). - OLG Koblenz, 22.09.2022 - 12 U 917/22
Kreisverkehr - Voraussetzungen für Vorfahrtsberechtigung
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, sodass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (OLG Koblenz in r+s 2011, 522 ). - OLG Koblenz, 06.09.2017 - 5 U 400/17
Planung zu Kalkulationszwecken genutzt: Architektenvertrag zu Stande gekommen?
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufbringen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (vgl. nur OLG Koblenz, r+s 2011, 522). - OLG Brandenburg, 02.07.2019 - 3 U 32/19
Offensichtlich aussichtslose Berufung
Die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen begründen (OLG Koblenz VersR 2011, 747; OLG München, Urteil vom 02.04.1012, 19 U 3066/11). - OLG Koblenz, 26.07.2017 - 5 U 400/17
Abgrenzung Akquise und Vertrag
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufbringen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (vgl. nur OLG Koblenz, r+s 2011, 522). - KG, 01.12.2016 - 27 U 111/16
Vollstreckungsgegenklage bei Zwangsvollstreckung hinsichtlich der …
Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufbringen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (vgl. nur OLG Koblenz, r+s 2011, 522). - OLG Koblenz, 03.02.2022 - 12 U 1853/20 Auch insofern müssen mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass sich eine erneute Beweisaufnahme gebietet (OLG Koblenz in r+s 2011, 522).
- OLG Koblenz, 17.11.2021 - 12 U 1517/21
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Abwägung von Verursachungsbeiträgen
- LG Koblenz, 12.05.2022 - 10 O 363/21
Verkehrsunfall im Kreisverkehr - Haftung
- OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 1363/18
- OLG Koblenz, 12.04.2016 - 5 U 120/16
Streit über Umfang des Erbrechts - Konto- und Depotguthaben
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OLG Koblenz, 26.08.2010 - 10 U 1411/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Zivilprozeßrecht: Umfang der Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 18.11.2009 - 4 O 38/07
- OLG Koblenz, 21.06.2010 - 10 U 1411/09
- OLG Koblenz, 26.08.2010 - 10 U 1411/09