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   KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10   

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https://dejure.org/2011,1869
KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10 (https://dejure.org/2011,1869)
KG, Entscheidung vom 18.04.2011 - 10 U 149/10 (https://dejure.org/2011,1869)
KG, Entscheidung vom 18. April 2011 - 10 U 149/10 (https://dejure.org/2011,1869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Dürfen private E-Mails veröffentlicht werden?

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Zur Veröffentlichung von E-Mails

  • berlin.de PDF

    Speer ./. Springer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von E-Mails in Wiedergabe direkter oder indirekter Rede; Keine absolute Reichweite eines Persönlichkeitsrechts; Bestimmung eines Persönlichkeitsrechts unter Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von Informationen aus dem privaten Umfeld des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Aktuelles zur Veröffentlichung von E-Mails

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Informationsinteresse der Allgemeinheit erstreckt sich nicht auf private Emails

  • lto.de (Kurzinformation)

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Politiker muss Veröffentlichung von privater E-Mail über uneheliches Kind nicht dulden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Veröffentlichung von E-Mails durch Axel Springer-Verlag

  • bildblog.de (Pressebericht, 20.04.2011)

    BILD: Die Speerspitze der Pressefreiheit

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 19.04.2011)

    Speer gegen Springer: Etappensieg für Speer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung von privater E-Mail eines Politikers rechtsverletzend

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verkündungstermin im Veröffentlichungsstreit zwischen Speer und Springer

Besprechungen u.ä.

  • medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)

    Mit spitzem Speer gegen Presse-Veröffentlichung vertraulicher E-Mails

Sonstiges

  • bildblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Kai Diekmanns Eindeutigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 570
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Auch ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob rechtswidrig beschaffte oder erlangte Informationen veröffentlicht werden (BVerfG, NJW 1984, 1741 - Wallraff; BGH, NJW 1979, 647 - Telefongespräch; BGH, NJW 1987, 2667 - BND-Interna).

    Eine Veröffentlichung ist daher nur dann zulässig, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und die tatsächliche Geltung der Rechtsordnung nach sich zieht (BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743 - Wallraff).

    In einem solchen Fall muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit regelmäßig zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Zu den Aufgaben der Medien gehört die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten.

    b) Auf Grundlage dieses Sachverhalts steht weder fest, dass der Antragsteller eine Straftat begangen hat, noch liegt ein Mindestbestand an Beweistatsachen vor, der Voraussetzung für eine zulässige Verdachtsberichterstattung ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036).

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief).

    Eine ungenehmigte Veröffentlichung privater Aufzeichnungen stellt in der Regel einen unzulässigen Eingriff in die jedem Menschen geschützte Geheimsphäre dar (BGHZ 13, 334 - Leserbrief).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Auch ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob rechtswidrig beschaffte oder erlangte Informationen veröffentlicht werden (BVerfG, NJW 1984, 1741 - Wallraff; BGH, NJW 1979, 647 - Telefongespräch; BGH, NJW 1987, 2667 - BND-Interna).

    Dieses Vertrauen ist schutzwürdig (vgl. BGH, NJW 1987, 2667, 2668 - BND-Interna).

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BGH, NJW 2008, 2262, 2264).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06

    Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Denn sie stehen in besonderem Maße für bestimmte Wertvorstellungen und Lebenshaltungen, bieten Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen, werden zu Kristallisationspunkten für Zustimmung oder Ablehnung und erfüllen Leitbild- oder Kontrastfunktionen (BGH, NJW 2008, 3134 - Einkaufsbummel).
  • OLG Hamburg, 13.09.1990 - 3 U 129/90

    Vater Graf

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Die Frage, ob jemand der Vater eines bestimmten Kindes ist, kann deshalb nicht von vornherein durch den Hinweis auf die Intimsphäre des Betreffenden abgeschnitten werden (OLG Hamburg, NJW-RR 1991, 98).
  • LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10

    Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 21. September 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 685/10 - geändert und neu gefasst.
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77

    Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Auch ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob rechtswidrig beschaffte oder erlangte Informationen veröffentlicht werden (BVerfG, NJW 1984, 1741 - Wallraff; BGH, NJW 1979, 647 - Telefongespräch; BGH, NJW 1987, 2667 - BND-Interna).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

    Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor einer Beeinträchtigung der Privat- oder Intimsphäre, vor herabsetzenden, vor allem ehrverletzenden Äußerungen oder davor, dass einem Betroffenen Äußerungen unterschoben werden, die er nicht getan hat (BVerfG, NJW 2011, 740, 742 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Über die ihr als Presse obliegende Verantwortung, auch die schützenswerten Belange des Betroffenen zu achten (BGHZ 73, 120; KG, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10-, juris), hat die Beklagte sich rücksichtslos hinweggesetzt, indem sie die ihr (offenbar) von der Empfängerin überlassene SMS-Kommunikation ohne Einwilligung des Klägers und ohne öffentliches Informationsinteresse verbreitete.
  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 3 O 130/17

    Zur Veröffentlichung von intimen Details aus einer Beziehung

    Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief; KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).

    Wesentlicher Abwägungsfaktor ist hierbei das Gewicht des öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

    Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief; KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).

    Wesentlicher Abwägungsfaktor ist hierbei das Gewicht des öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Die ihr als Presse obliegende Verantwortung, auch die schützenswerten Belange des Betroffenen zu achten (vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120; KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris), hat die Beklagte missachtet und sich über die Belange des Klägers rücksichtslos hinweggesetzt, indem sie die ihr (offenbar) von der Empfängerin überlassene SMS-Kommunikation ohne Einwilligung des Klägers und ohne öffentliches Informationsinteresse verbreitete.
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18

    Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar

    Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 = NJW 1954, 1404 - Leserbrief; KG Berlin, ZUM 2011, 570 Rn. 4 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 = BeckRS 2013, 16320).

    Auch bei einer insoweit vorzunehmenden Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen überwiegt das Persönlichkeitsinteresse der Klägerin gemäß Art. 2 GG das Recht der Beklagten aus Art. 5 GG, auch unter Berücksichtigung eines öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).

  • OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14

    Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den

    Insbesondere hat sie selbst eine Verantwortung gegenüber der Person des Betroffenen, über dessen schützenswerte Belange sie sich nicht rücksichtslos hinwegsetzen darf (KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris).

    (2) Soweit zu den Aufgaben der Medien auch die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten (vgl. KG Berlin, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris) gehört, muss der Kläger auch unter diesem Aspekt die Veröffentlichung der SMS-Nachrichten nicht dulden.

  • KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12

    Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene

    Insoweit liegt der zu beurteilende Sachverhalt auch anders, als in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit (Urt. v. 18.04.2011, - 10 U 149/10 - zit. nach juris).
  • LG Braunschweig, 05.10.2011 - 9 O 1956/11

    Zur Haftung für das Setzen von Links auf rechtswidrige Drittangebote

    Dies betrifft insbesondere die teilweise wörtliche Wiedergabe von E-Mails (dazu KG Berlin, Urteil vom 18.04.2011, Az. 10 U 149/10, Rz. 7, zitiert nach juris).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 162/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10).
  • KG, 18.04.2011 - 10 U 161/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

    a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10).
  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13

    Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung

  • KG, 18.04.2011 - 10 U 163/10

    Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen

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