Rechtsprechung
OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in seiner Fassung vom 3. Juli 2004; Irreführende Werbung, wenn ein Autohaus damit wirbt, Partner einer Automarke zu sein, obwohl es mit dem Hersteller nur einen Servicevertrag und keinen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 2
"Partner einer Automarke" ohne bestehenden Neuwagenvertriebsvertrag als irreführende Werbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung eines Autohauses
Verfahrensgang
- LG Halle, 24.03.2005 - 12 O 17/05
- OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05 (Hs)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96
Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05
Wenn sich - wie vorliegend - eine solche Aufklärungspflicht nicht aus Gesetz, Vertrag oder vorangegangenen Tun ergibt, sollte sie im Wettbewerb nicht schlechthin bestehen (BGH, GRUR 1985, 450, 451 - Benzinverbrauch; WRP 1999, 839, 840; 842, 843).Die Pflicht zur Aufklärung besteht aber in den Fällen, in denen Verbraucher bei Unterbleiben des Hinweises in einem wesentlichen Punkt, der den Kaufentschluss zu beeinflussen geeignet ist, getäuscht würden (BGH, WRP 1999, 839 f.).
Er hat daher bereits bei der Werbung nur negative Eigenschaften offen zu legen, als dies zum Schutz des Verbrauchers unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen unerlässlich ist (BGH, GRUR 1989, 682, 683 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; OLG Stuttgart, WRP 1999, 839, 840).
- BGH, 11.05.1989 - I ZR 141/87
Konkursvermerk
Auszug aus OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05
Er hat daher bereits bei der Werbung nur negative Eigenschaften offen zu legen, als dies zum Schutz des Verbrauchers unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen unerlässlich ist (BGH, GRUR 1989, 682, 683 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; OLG Stuttgart, WRP 1999, 839, 840). - BGH, 24.01.1985 - I ZR 173/81
Benzinverbrauch
Auszug aus OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05
Wenn sich - wie vorliegend - eine solche Aufklärungspflicht nicht aus Gesetz, Vertrag oder vorangegangenen Tun ergibt, sollte sie im Wettbewerb nicht schlechthin bestehen (BGH, GRUR 1985, 450, 451 - Benzinverbrauch; WRP 1999, 839, 840; 842, 843).
- EuGH, 16.01.1992 - C-373/90
Strafverfahren gegen X
Auszug aus OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verkehrs und denen der Beklagten ist nämlich zu berücksichtigen, dass die bei Verbrauchern durch die Anzeige womöglich hervorgerufene Fehlvorstellung nicht als besonders gravierend anzusehen ist und regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden kann und andererseits ein klarstellender Hinweis auf die fehlende Vertragshändlereigenschaft eher zur Verwirrung als zur Aufklärung der Verbraucher beitragen würde (vgl. auch EuGH, WRP 1993, 233, 234 zum Erfordernis der Erheblichkeit der Irreführung; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 584, 586). - BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96
Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05
Er hat daher bereits bei der Werbung nur negative Eigenschaften offen zu legen, als dies zum Schutz des Verbrauchers unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen unerlässlich ist (BGH, GRUR 1989, 682, 683 - Konkursvermerk; WRP 1999, 839, 840 - Auslaufmodelle I; WRP 1999, 842, 843 - Auslaufmodelle II; OLG Stuttgart, WRP 1999, 839, 840). - OLG Karlsruhe, 13.03.1996 - 6 U 199/95
Auszug aus OLG Naumburg, 09.09.2005 - 10 U 15/05
Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verkehrs und denen der Beklagten ist nämlich zu berücksichtigen, dass die bei Verbrauchern durch die Anzeige womöglich hervorgerufene Fehlvorstellung nicht als besonders gravierend anzusehen ist und regelmäßig vor der Kaufentscheidung ausgeräumt werden kann und andererseits ein klarstellender Hinweis auf die fehlende Vertragshändlereigenschaft eher zur Verwirrung als zur Aufklärung der Verbraucher beitragen würde (vgl. auch EuGH, WRP 1993, 233, 234 zum Erfordernis der Erheblichkeit der Irreführung; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 584, 586).