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   OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99   

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https://dejure.org/2001,8744
OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99 (https://dejure.org/2001,8744)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.03.2001 - 10 U 1516/99 (https://dejure.org/2001,8744)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. März 2001 - 10 U 1516/99 (https://dejure.org/2001,8744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressklage; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsfähigkeitsprognose; Unfallversicherung

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; AUB 88 § 2 Nr. IV; ; AUB 88 § 7 Nr. I 1; ; AUB 88 § 2 Nr. IV; ; AUB 88 § 2 Nr. 4; ; ZPO § 286; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 711 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Invalidität aufgrund psychischer Reaktionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 283/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Geltendmachung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99
    Aus der Sicht des Senats ist erwiesen, dass der Unfall vom 3. Dezember 1992 nicht auf Grund physischer Ursachenvermittlung zu einer Invalidität des Klägers geführt hat, sondern -- allenfalls und bezüglich des Arms -- auf Grund "psychischer Reaktionen" im Sinn von § 2 Nr. IV AUB 88. Unabhängig von der Fragestellung der erstinstanzlichen Beweisbeschlüsse ist das Beweisergebnis aus der Sicht des Senats insgesamt eindeutig dahin zu würdigen, dass auch bei Annahme einer vollen Beweisbelastung der Beklagtenseite für einen in § 2 Nr. IV AUB 88 gesehenen Ausschluss (vgl. BGH VersR 1995 S. 1433, Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rnrn. 40 zu § 2 AUB 88, 5 zu § 10 AUB 61) dieser Beweis geführt ist, im Übrigen der in jedem Fall dem Kläger obliegende Beweis eines unfallbedingten Dauerschadens an der Hüfte gescheitert ist und dieserhalb auch keine Beweislastumkehr gerechtfertigt ist.
  • OLG Koblenz, 06.09.2004 - 10 U 1155/03

    Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung

    Diese Fehlverarbeitung muss ihrerseits Krankheitswert haben und nicht adäquat kausal auf einem organischen Schaden beruhen (Prölss/Martin-Knappmann, aao unter Hinweis auf OLG Koblenz VersR 2001, 1150 = NVersZ 2002, 15 auch zu somatoformen Schmerzstörungen; ferner OLG Koblenz, OLGR 2001, 467 zur Frage der Beweisführung).
  • OLG Rostock, 24.08.2004 - 6 U 138/03

    Zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus Unfallversicherung bei

    Der Beweis, dass die Invalidität allein infolge psychischer Reaktion eingetreten ist, kann demnach dergestalt geführt werden, dass der Nachweis des Fehlens jeglicher vernünftigerweise in Betracht zu ziehender psychischer Verknüpfungen mit zeitlich nach dem Unfall aufgetretenen und damit mutmaßlich durch diesen verursachten Beeinträchtigungen als Nachweis ausschließlich psychischer Ursächlichkeit ausreicht (OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2001, 10 U 1516/99).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2003 - 5 U 49/01

    Unfallversicherung: Ausschluss der Leistungspflicht bei psychischer

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 94 ergibt (im Ergebnis Grimm, a.a.O. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
  • OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der

    Gleichwohl führt diese Einschränkung nicht zu einer intransparenten Klauselgestaltung, da sich dieses Klauselverständnis mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Wortlaut der Klausel und der Systematik der AUB 95 ergibt (im Ergebnis Grimm, aaO. § 2 Rdn. 108; vgl. auch OLG Koblenz VersR 2001, 1550; OLGR 2001, 467; a.A. wohl OLG Köln VersR 2000, 1489).
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