Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 21.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5239
OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06 (https://dejure.org/2007,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2007 - 10 U 154/06 (https://dejure.org/2007,5239)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 10 U 154/06 (https://dejure.org/2007,5239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 765; BGB § 771
    Beginn der Verjährungsfrist für Ansprüche aus selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn d. Verjährungsfrist: Ansprüche aus Gewährleistungsbürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft? (IBR 2008, 149)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 370
  • BauR 2008, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 14.12.2006 - 23 U 16/06

    Fristen bei Bürgschaftsforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Diese tritt mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein (so BGH NJW-RR 2004, 1190 f., 1191 obiter zu einem mit einer Bürgschaft besicherten Darlehen; OLG Hamm BauR 2007, 1265 ff., 1266).

    Bei Ansprüchen aus einer Bürgschaft handelt es sich nicht um verhaltene Ansprüche, weil der Bürge nicht gehindert ist, auch ohne Anforderung mit befreiender Wirkung zu leisten (vgl. OLG Hamm BauR 2007, 1265 ff., 1266; Werner/Pastor, a.a.O., m.Fn. 309).

  • OLG Bamberg, 01.08.2006 - 5 U 3/06

    Wann verjähren Ansprüche aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Während bei einer nicht selbstschuldnerischen Bürgschaft die Fälligkeit den Wegfall der Einrede des § 771 BGB erfordert (vgl. Münchener-Kommentar-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 765 Rdn. 82), bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern die Erklärung einer entsprechenden Anforderung als Fälligkeitsvereinbarung angenommen werden kann (OLG Bamberg IBR 2007, 77; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 765 Rdn. 25) und sich aus dem im Text einer Bürgschaft genannten Sicherungszweck im Einzelfall ergeben kann, dass die Verjährungsfrist nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen beginnen soll (OLG München IBR 2007, 265), setzt bei einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft der Beginn des Laufs der Verjährung nur den Eintritt des Sicherungsfalls in Form der Entstehung des gesicherten Anspruch voraus, ist aber von einer besonderen Inanspruchnahme des Bürgen durch den Auftraggeber nicht abhängig.
  • KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Baumängel: Ausschluss der Einrede der Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Dies ist bei einem - im hier zur Entscheidung stehenden Fall vorliegenden - VOB-Vertrag dann der Fall, wenn der Auftragnehmer einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen ist (§ 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) oder er eine entsprechende Nacherfüllung verweigert hat (KG Berlin BauR 2007, 1058 ff., 1060; OLG Köln ZIP 2006, 750 ff., 751; Palandt-Sprau, a.a.O., § 765 Rdn. 25; Werner/Pastor a.a.O.).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Die Forderung aus einer Gewährleistungsbürgschaft wird allerdings erst fällig, wenn der Auftraggeber einen auf Geldzahlung gerichteten Gewährleistungsanspruch hat (BGH BauR 2001, 109 ff., 111).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 9/03

    Anfechtung einer Zahlung auf eine fällige Forderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Diese tritt mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein (so BGH NJW-RR 2004, 1190 f., 1191 obiter zu einem mit einer Bürgschaft besicherten Darlehen; OLG Hamm BauR 2007, 1265 ff., 1266).
  • OLG Köln, 14.12.2005 - 11 U 109/05

    Bürgschaft, Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Dies ist bei einem - im hier zur Entscheidung stehenden Fall vorliegenden - VOB-Vertrag dann der Fall, wenn der Auftragnehmer einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nachgekommen ist (§ 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) oder er eine entsprechende Nacherfüllung verweigert hat (KG Berlin BauR 2007, 1058 ff., 1060; OLG Köln ZIP 2006, 750 ff., 751; Palandt-Sprau, a.a.O., § 765 Rdn. 25; Werner/Pastor a.a.O.).
  • OLG München, 06.03.2007 - 9 U 4639/06

    Auslegung einer Bauträger-Bürgschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 10 U 154/06
    Während bei einer nicht selbstschuldnerischen Bürgschaft die Fälligkeit den Wegfall der Einrede des § 771 BGB erfordert (vgl. Münchener-Kommentar-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 765 Rdn. 82), bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern die Erklärung einer entsprechenden Anforderung als Fälligkeitsvereinbarung angenommen werden kann (OLG Bamberg IBR 2007, 77; Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl. 2008, § 765 Rdn. 25) und sich aus dem im Text einer Bürgschaft genannten Sicherungszweck im Einzelfall ergeben kann, dass die Verjährungsfrist nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt zu laufen beginnen soll (OLG München IBR 2007, 265), setzt bei einer selbstschuldnerischen Gewährleistungsbürgschaft der Beginn des Laufs der Verjährung nur den Eintritt des Sicherungsfalls in Form der Entstehung des gesicherten Anspruch voraus, ist aber von einer besonderen Inanspruchnahme des Bürgen durch den Auftraggeber nicht abhängig.
  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

    Teilweise wird dafür die Erfüllung der tatbestandlichen Anspruchsvoraussetzungen (vgl. § 633 Abs. 3 BGB aF, § 637 BGB nF bzw. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B) und die darauf beruhende Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers für ausreichend erachtet (vgl. OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 2008, 573, 574; Funke, BauR 2010, 969, 978; Groß, IBR 2009, 453; Klein/Klein/Koos, BauR 2009, 333, 338 f.; Lubojanski, IBR 2004, 420; May, IBR 2007, 115; ders., BauR 2007, 187, 194 f.; Schmitz/Vogel, ZfIR 2002, 509, 519; Schmitz, ibr-online/IBR Reihe, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, Stand: 31.10.2011 Rn. 242; Vogel, jurisPR-PrivBauR 6/2008 Anm. 4 D.; ders., EWiR 2006, 295, 296; Wellensiek, IBR 2007, 483; Wolff, IBR 2006, 93; ebenso wohl OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2007 - 12 U 216/06, juris Rn. 31, 36; OLG Schleswig, Urteil vom 11. Juni 2009 - 5 U 148/08, juris Rn. 36; Drossart in Kuffer/Wirth, Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 3. Aufl., V. Rn. 213 f.; Heiermann/Mansfeld in Heiermann/Riedl/Rusam, 12. Aufl., VOB/B § 17 Rn. 62; offen gelassen bei Schulze-Hagen in Kniffka u.a., ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht 2012, Stand: 30.03.2012, § 634a BGB Rn. 262).

    Auch in Fällen, in denen die Verjährungsfrist der gesicherten Schuld über die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren hinausreicht, hat der Bürgschaftsgläubiger ausreichend Gelegenheit, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen (vgl. OLG Frankfurt/Main, OLGR Frankfurt 2008, 573, 574; OLG Brandenburg, Urteil vom 14. Juni 2007 - 12 U 216/06, juris Rn. 37 ff.).

  • OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 1042/07

    Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

    Für den Anspruch aus der Bürgschaft entsprach es lange herrschender Meinung, dass der Anspruch in Anlehnung an die Regeln für verhaltene Ansprüche erst mit Inanspruchnahme des Bürgen fällig wird oder doch im Ergebnis die Verjährung des Bürgschaftsanspruches erst mit seiner Geltendmachung durch den Gläubiger beginnt (zum Meinungsstand ausführlich: BGH, Urt. v. 11.03.2008 - XI ZR 81/07 -, juris; Horn, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl. 2007, § 765 Rn. 112), während nach der im Vordringen befindlichen Gegenmeinung eine Bürgschaftsforderung gemeinsam mit der gesicherten Hauptforderung, nicht erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen, entsteht und zu verjähren beginnt (OLG Hamm, Urt. v. 14.12.2006 - 23 U 16/06 -, OLGR 2007, 510; KG, Urt. v. 26.01.2007 - 6 U 128/06 -, BauR 2007, 1897; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.12.2007 - 10 U 154/06 -, juris).
  • LG Wiesbaden, 05.02.2010 - 10 O 67/09

    Zur Verjährung eines Anspruchs aus einer Gewährleistungsbürgschaft

    Nach der Gegenansicht genügt es für die Entstehung und Fälligkeit eines auf Geld gerichteten Gewährleistungsanspruches, dass die entsprechenden Mängelrechte nach Ablauf einer gesetzten Nacherfüllungsfrist oder nach ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung des Schuldners geltend gemacht werden können, ohne dass es einer Ausübung des Wahlrechts und einer Bezifferung der Ansprüche bedürfte (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2007 - 10 U 154/06 - für einen VOB/B Vertrag; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11.6.2009 - 5 U 148/08, zit. nach juris; so auch Staudinger/Peters, Neubearbeitung 2004, § 199 BOB Rn. 18 - für den Schadensersatzanspruch nach § 281 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20004
OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06 (https://dejure.org/2006,20004)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.2006 - 10 U 154/06 (https://dejure.org/2006,20004)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 2006 - 10 U 154/06 (https://dejure.org/2006,20004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Private Rentenversicherung: Auskunfts- und Beratungspflichten des Versicherers vor Abschluss des Versicherungsvertrages im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Versicherers zum substantiierten Bestreiten bei Vortrag des Versicherungsnehmers über die Nichteinhaltung von Beratungspflichten i.R.v. Rentenversicherungsvertragsverhandlungen; Aufklärung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer zum Zweck der ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2, § 675
    Versicherer muss dem VN bei angegriffenem Gesundheitszustand nicht vom Abschluss einer privaten Rentenversicherung abraten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1069
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03

    Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Versicherer aufgrund des Vertrauensverhältnisses auch während der Vertragsverhandlungen dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Auskunft und Beratung verpflichtet, soweit dieser sie benötigt (BGH VersR 92, 217; OLG Stuttgart, VersR 2004, 1161).

    Im Übrigen trifft den Versicherer eine weitergehende Auskunfts- und Beratungspflicht ausnahmsweise nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände dies gebieten (OLG Stuttgart, VersR 2004, 1161).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Zwar ist nach der Lebenserfahrung davon auszugehen, dass eine mangelhafte Aufklärung ursächlich für die Entscheidung zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts geworden ist (BGH MDR 2005, 326).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Dies wäre der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich wäre oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen würde (vgl. BGH NJW 2004, 1876).
  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 402/99

    Aufklärungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Diese Kausalitätsvermutung setzt allerdings voraus, dass es für den anderen Teil vernünftigerweise nur eine bestimmte Möglichkeit der Reaktion auf die richtige Aufklärung gegeben hätte und die Möglichkeit eines Entscheidungskonfliktes ausscheidet (BGH NJW 2001, 2021).
  • BGH, 18.12.1991 - IV ZR 299/90

    Unwirksame Klausel über Richtigkeit von Angaben in Antragformular eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Versicherer aufgrund des Vertrauensverhältnisses auch während der Vertragsverhandlungen dem Versicherungsnehmer gegenüber zur Auskunft und Beratung verpflichtet, soweit dieser sie benötigt (BGH VersR 92, 217; OLG Stuttgart, VersR 2004, 1161).
  • BGH, 02.03.1994 - VIII ZR 14/93

    Aufklärungspflicht eines Bautreuhänders

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Beweisschwierigkeiten des Versicherungsnehmers, die sich aus der Führung des negativen Beweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, wird dadurch begegnet, dass der Versicherer die Behauptungen des Versicherungsnehmers substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu BGH WM 94, 1076; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 83), d.h. er muss darlegen, wie die Aufklärung konkret erfolgt ist.
  • OLG Stuttgart, 10.05.2000 - 9 U 24/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.2006 - 10 U 154/06
    Beweisschwierigkeiten des Versicherungsnehmers, die sich aus der Führung des negativen Beweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, wird dadurch begegnet, dass der Versicherer die Behauptungen des Versicherungsnehmers substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu BGH WM 94, 1076; OLG Stuttgart, OLG-Report 2001, 83), d.h. er muss darlegen, wie die Aufklärung konkret erfolgt ist.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2014 - 5 U 64/13

    Versicherungsvermittlung: Beweislast für Beratung über die Nachteile einer

    Erst wenn einem Versicherungsnehmer diese Unterschiede klar vor Augen geführt sind und der Makler den Bedarf des Versicherungsnehmers erfragt hat, kann der Versicherungsnehmer nach Beratung entscheiden, ob ihm die Steuervorteile so wichtig sind, dass er auf das Recht verzichten will, jederzeit nach Kündigung der Rentenversicherung über das bedingungsgemäß angesparte Kapital zu verfügen (siehe auch allgemein zur Aufklärungspflicht hinsichtlich verschiedener Rentenmodelle OLG Stuttgart, VersR 2007, 1069).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Eine weitergehende Aufklärung kann ihm im Einzelfall zwar obliegen, wenn besondere Umstände dies gebieten (vgl. OLG Stuttgart r + s 2009, 28, 29).
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