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   OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90   

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https://dejure.org/1990,4784
OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90 (https://dejure.org/1990,4784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.09.1990 - 10 U 154/90 (https://dejure.org/1990,4784)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. September 1990 - 10 U 154/90 (https://dejure.org/1990,4784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Ausgleichsanspruch wegen einer Steuerüberzahlung infolge der Nichtbeachtung einer getrennten Besteuerung von Ehegatten die gemeinsam wirtschaften; Verbrauch von unterschiedlich versteuerten Einkünften von Ehepartnern im Fall des Verbrauchs als Familieneinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 441
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06

    Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter

    Die steuerrechtlich bestehende Möglichkeit einer Wahl der getrennten Veranlagung hat in solchen Fällen der familienrechtlichen "Überlagerung" außer Betracht zu bleiben, weil sie zu einer auf den Zeitraum des gemeinsamen Lebens und Wirtschaftens zurückwirkenden Korrektur führen würde (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - XII ZR 250/04 - FamRZ 2007, 1229, 1230 und vom 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03 - FamRZ 2006, 1178, 1181; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 787; Engels in Schröder/Bergschneider Familienvermögensrecht 2. Aufl. Rdn. 9.97; Arens FF 2005, 60, 63; Sonnenschein NJW 1980, 257, 260; FG Rheinland-Pfalz EFG 2002, 209, 210; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441; OLG Hamm FamRZ 1998, 241, 242; OLG Köln OLGR 1993, 25, 27 f. - insoweit jeweils zur Steuerklassenwahl -).
  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99

    Zur Pflicht des Ehegatten, während der Trennungszeit einer Zusammenveranlagung

    Dagegen ist ein solches Ausgleichsbegehren dann nicht begründet, wenn der Veranlagungszeitraum in die Zeit vor der Trennung fällt und seinerzeit der durch die Steuerklasse III begünstigte Ehegatte sein Einkommen für den Familienunterhalt verbraucht hat (vgl. Senat FamRZ 98, 241; OLG Köln, OLG-Report 1993, 25; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441).
  • FG Hessen, 29.08.2011 - 1 K 3381/03

    Schenkungsteuer bei Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung

    Die zivilrechtliche Rechtsprechung hat zwar Ausgleichsansprüche hinsichtlich der gemeinsamen Einkommensteuerschuld während einer intakten Ehe abgelehnt (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 19. Juni 1997 33 W 24/97 Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1998; Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. September 1990 10 U 154/90, FamRZ 1991, 441).
  • LG Dortmund, 23.11.2005 - 3 O 548/04

    Anspruch auf Erstattung erhöhter Steuernachzahlungen im Fall einer nachträglichen

    Steuerlasten aus der Zeit des gemeinsamen Wirtschaftens hingegen können nicht nachträglich durch Ausgleichsansprüche umverteilt werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 91, 441; OLG Hamm FamRZ 01, 98).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12

    Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen

    Der Lebenszuschnitt doppelt verdienender Ehegatten bei einverständlicher Wahl der Steuerklassen und gemeinsamer Wirtschaftsführung kann bei einer Ehekrise nicht im nachhinein finanziell auseinander- und zurückgerechnet werden (OLG Karlsruhe v. 28.09.1990, 10 U 154/90, FamRZ 91, 441).
  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 10 UF 169/08

    Ansprüche eines Ehegatten hinsichtlich der Auszahlung einer zur Tilgung eines

    Ein nachträglicher Ausgleich stellte sich als ein Verstoß gegen das Rechtsgebot des konsequenten Verhaltens dar (OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441; MünchKomm-Wacke, BGB , 4. Auflage 2000, § 1360b Rn 1 ; Kleinle FamRZ 1997, 8, 10).
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   OLG Düsseldorf, 25.04.1991 - 10 U 154/90   

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OLG Düsseldorf, 25.04.1991 - 10 U 154/90 (https://dejure.org/1991,26529)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.1991 - 10 U 154/90 (https://dejure.org/1991,26529)
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