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   OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00   

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https://dejure.org/2001,4730
OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00 (https://dejure.org/2001,4730)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.08.2001 - 10 U 1540/00 (https://dejure.org/2001,4730)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. August 2001 - 10 U 1540/00 (https://dejure.org/2001,4730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Erhöhung der Versicherungsleistung; Gesundheitsprüfung; Rentenanpassung

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2 Nr. 1 u. 2, Ziffer 6 Satz 2; ; BB-BUZ § 1; ; SGB VI § 43 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 2; Besondere Bedingungen für die planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne Gesundheitsprüfung Nr. 6 S. 2
    Wirksame Klausel über das Ende der Dynamisierung bei Berufsunfähigkeit L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Anspruch auf Dynamisierung und Anpassung der Rente - Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1269 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.04.1999 - 10 U 791/98

    Eine Klausel über das Ende der Dynamisierung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
    Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (in Anknüpfung an Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).

    Der Kläger hat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keinen Anspruch auf Dynamisierung und jährliche Anpassung seiner Rente (vgl. Senatsurteil vom 16.4.1999 -- 10 U 791/98 -- VersR 1999, 876).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d. h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 -- IV ZR 203/92 -- VersR 1993, 1470, 1471).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.08.2001 - 10 U 1540/00
    War der Versicherte bereits vorvertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 -- IV ZR 309/91 -- VersR 1993, 469, 470).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Nach Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Dynamisierung der Rente (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 = VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass in dem von dem Beklagten als Jahresleistung angegeben Betrag für die Rente von 25.040,-- DM nach Eintritt der Berufsunfähigkeit keine Dynamisierung erfolgt ist, für die ein Anspruch nicht mehr besteht (Senatsurteile vom 31. August 2001 -10 U 1540/00 - rechtskräftig durch Nichtannahme der Revision Beschluss vom 12.6.2002 BGH IV ZR 236/01 NVersZ 2002, 116 = OLGR 2002, 111 =VersR 2002, 1269 LS; vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02

    Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus

    Nach § 5 Nr. 4 der "Besonderen Bedingungen für die Lebensversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung" (GA 139), erfolgt im Rahmen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung keine Erhöhung der Beiträge und Leistungen, solange wegen der Berufsunfähigkeit keine Beitragspflicht besteht (vgl. dazu OLG Koblenz, NVersZ 2002, 116; 1999, 559).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2012 - 5 U 163/08

    Beginn der Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Dass im Leistungsstadium grundsätzlich keine Dynamisierung stattfindet, ist üblich und AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.2002 - IV ZR 145/01 - VersR 2002, 1089 ; Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 5 U 116/09 - VersR 2010, 519; Urt. v. 4.4.2001 - 5 U 670/00-57 - VersR 2001, 1405; OLG Koblenz, NVersZ 2002, 116; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 210; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., D. Rdn. 65).
  • OLG Koblenz, 30.11.2001 - 10 U 169/01

    Besondere Bedingung bei Vollzugsdienstunfähigkeit in der Unfallversicherung

    Aus den Versicherungsbedingungen der AUB 88 und der Besonderen Bedingung für die Vollzugsdienstunfähigkeit lässt sich ebensowenig wie bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) ein derartiger Anspruch auf Dynamisierung der Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalls entnehmen (vgl. etwa Senatsurteile vom 16.4.1999 - 10 U 791/98 - VersR 1999, 876 und vom 31. August 2001 - 10 U 1540/00 -).
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