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   OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - I-10 U 165/07   

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https://dejure.org/2008,85405
OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - I-10 U 165/07 (https://dejure.org/2008,85405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.07.2008 - I-10 U 165/07 (https://dejure.org/2008,85405)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - I-10 U 165/07 (https://dejure.org/2008,85405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren des Hauptmieters gegen den Untermieter wegen Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Kaution aus einem Mietvertrag; Vorzeitige Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung des Vermieters aus vom Mieter zu vertretenden ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07
    Das führt nach § 162 Abs. 2 BGB dazu, dass die auflösende Bedingung ausgefallen ist und der Vertrag Bestand hat (vgl. Bamberger/Roth/Röverkamp, BGB , 2. Aufl., § 162, Rn 9).Die Nichtzahlung einer vereinbarten Mietkaution stellt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, denn die Kaution befriedigt ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters (BGH MDR 2007, 545 ff. NZM 2007, 400 f.; ZMR 2007, 525 ff.).

    Das Nichterbringen der vereinbarten Sicherheitsleistung ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die in der Regel - jedenfalls bei der Geschäftsraummiete - zur Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berechtigt (BGH NZM 2007, 400 f.).

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88

    Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07
    Andernfalls verhält er sich nicht so, wie das nach dem Sinn des Vertrages von einem loyal denkenden Vertragspartner erwartet werden kann (BGH NJW-RR 1989, 802 f.).Die fristlose Kündigung war daher gemäß § 543 Abs. 1 BGB wirksam und beendete das Mietverhältnis.
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07
    Endet ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig durch fristlose Kündigung des Vermieters aus vom Mieter zu vertretenden Gründen, hat der Mieter grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter in Gestalt der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer entgehenden Miete entsteht (BGH MDR 2005, 618 = NZM 2005, 340 = ZMR 2005, 433).Im einzelnen gilt:Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses am 27.09.2006 ging nicht in Leere, denn der Mietvertrag war entgegen der Auffassung der Beklagten nicht am 31.07.2006 durch den Eintritt der in der Zusatzvereinbarung vom 12.07.2006 aufgenommenen auflösenden Bedingung der Nichtzahlung der vereinbarten Bürgschaft beendet worden.
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07
    Für die berechtigte fristlose Kündigung des Vermieters, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters verursacht worden ist, ist anerkannt, dass hierdurch dem Vermieter ein Anspruch auf Ersatz seines durch die Kündigung verursachten Schadens zusteht (vgl. Senat, ZMR 1996, 324; BGH NJW 1984, 2687).
  • BGH, 27.01.1982 - VIII ZR 295/80

    Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages; Rechte des Eigenhändlers bei Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07
    Denn der Schadensersatzanspruch hat seine Grundlage in dem zur Kündigung berechtigenden Verhalten des Vertragspartners, also der schwerwiegenden Vertragsverletzung, und nicht in der Form der Vertragsbeendigung, zu der dieses Verhalten Anlass gibt (vgl. BGH NJW 1982, 2432 f.).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2006 - 3 W 83/06

    Richterablehnung: Nicht aufzuklärender Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.07.2008 - 10 U 165/07
    Das führt nach § 162 Abs. 2 BGB dazu, dass die auflösende Bedingung ausgefallen ist und der Vertrag Bestand hat (vgl. Bamberger/Roth/Röverkamp, BGB , 2. Aufl., § 162, Rn 9).Die Nichtzahlung einer vereinbarten Mietkaution stellt grundsätzlich eine erhebliche Vertragsverletzung dar, denn die Kaution befriedigt ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters (BGH MDR 2007, 545 ff. NZM 2007, 400 f.; ZMR 2007, 525 ff.).
  • KG, 24.05.2018 - 8 U 112/16

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unangemessene Benachteiligung des Mieters

    Dabei trifft die Darlegungs- und Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse des Vermieters aber den Mieter (BGH, Urteil vom 16.2.2005 - XII ZR 162/01. juris), sofern der Vermieter zunächst seine Bemühungen um einen Nachmieter in ausreichender Weise dargelegt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.7.2008 - I-10 U 165/07, NZB mit Beschluss vom 24.3.2010, XII ZR 133/08 zurückgewiesen; OLG Düsseldorf ZMR 1996, 324; OLG Rostock, Urteil vom 2.7.2009 - 3 U 146/08, juris; Schmitt-Futterer/Blank, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 542 Rn. 109).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/12

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Mieters bei vorzeitiger Kündigung eines

    Dabei trifft die Darlegungs- und Beweislast für diesbezügliche Versäumnisse des Vermieters aber den Mieter (BGH, Urt. v. 16.2.2005, XII ZR 162/01), sofern der Vermieter zunächst seine Bemühungen um einen Nachmieter in ausreichender Weise dargelegt hat (Senat, Urt. v. 24.7.2008, I-10 U 165/07, NZB mit Beschl. v. 24.3.2010, XII ZR 133/08 zurückgewiesen; Senat ZMR 1996, 324; OLG Rostock, Urt. v. 2.7.2009, 3 U 146/08, juris; Wolf-Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., RdNr. 1183).
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