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   OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16   

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https://dejure.org/2016,27464
OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16 (https://dejure.org/2016,27464)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.2016 - 10 U 1753/16 (https://dejure.org/2016,27464)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 2016 - 10 U 1753/16 (https://dejure.org/2016,27464)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Privatgutachten bei Verkehrsunfall ist kein Sachverständigenbeweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., etwa VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf die §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat in st. Rspr., etwa VersR 2011, 549 ff. und NJW 2011, 3729; Zöller, ZPO, 31. Aufl. § 538, Rdnr. 59, § 708, Rdnr. 12), allerdings ohne Abwendungsbefugnis (Senat a. a. O.).

  • OLG München, 05.11.2010 - 10 U 2401/10

    Haftung für Körperverletzung nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., etwa VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).

    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf die §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat in st. Rspr., etwa VersR 2011, 549 ff. und NJW 2011, 3729; Zöller, ZPO, 31. Aufl. § 538, Rdnr. 59, § 708, Rdnr. 12), allerdings ohne Abwendungsbefugnis (Senat a. a. O.).

  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 101/11

    Beweisaufnahme: Übergehen eines angebotenen Zeugenbeweises für die

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16
    Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil, dass eine gewisse Verzögerung und Verteuerung des Prozesses eintritt, muss hingenommen werden, wenn es darum geht, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und dass den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge voll erhalten bleiben (Senat NJW 1972, 2048 [2049]; OLG Naumburg NJW-RR 2012, 1535 [1536]).
  • OLG München, 12.05.1972 - 10 U 3529/71
    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16
    Der durch die Zurückverweisung entstehende grundsätzliche Nachteil, dass eine gewisse Verzögerung und Verteuerung des Prozesses eintritt, muss hingenommen werden, wenn es darum geht, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren in erster Instanz nachzuholen ist und dass den Parteien die vom Gesetz zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge voll erhalten bleiben (Senat NJW 1972, 2048 [2049]; OLG Naumburg NJW-RR 2012, 1535 [1536]).
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 54/86

    Sittenwidrigkeit - Urteil - Unrichtig - Ausnutzung

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16
    Die Kostenentscheidung war dem Erstgericht vorzubehalten, da der endgültige Erfolg der Berufung erst nach der abschließenden Entscheidung beurteilt werden kann (OLG Köln NJW-RR 1987, 1032; Senat in st. Rspr., etwa VersR 2011, 549 ff.; NJW 2011, 3729).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 12.08.2016 - 10 U 1753/16
    Auch im Falle einer Aufhebung und Zurückverweisung ist im Hinblick auf die §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit geboten (BGH JZ 1977, 232; Senat in st. Rspr., etwa VersR 2011, 549 ff. und NJW 2011, 3729; Zöller, ZPO, 31. Aufl. § 538, Rdnr. 59, § 708, Rdnr. 12), allerdings ohne Abwendungsbefugnis (Senat a. a. O.).
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