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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2015 - I-10 U 18/13   

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https://dejure.org/2015,40891
OLG Hamm, 26.02.2015 - I-10 U 18/13 (https://dejure.org/2015,40891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2015 - I-10 U 18/13 (https://dejure.org/2015,40891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - I-10 U 18/13 (https://dejure.org/2015,40891)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zustimmung zum Teilungsplan, Testierunfähigkeit, Teilungsanordnung, wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament. Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt des Auseinandersetzungsanspruchs unter Miterben

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
    Bei Altersdemenz kommt es auf das - möglicherweise aufgrund einer aufrechterhaltenen Fassade im punktuellen Einzelfall unauffällige - Gesamtverhalten und das Gesamtbild der Persönlichkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an (vgl. BayObLG, Beschl. v. 06.11.1995, 1Z BR 56/95, juris Rn. 38; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.1998, 7 U 210/95, juris).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
    An einer solchen fehlt es, wenn der Längerlebende durch das gemeinschaftliche Testament zu Teilungsanordnungen ermächtigt wurde, oder wenn die mit der Teilungsanordnung verbundene Beeinträchtigung aus anderen Gründen außerhalb des Schutzbereichs der eingegangenen testamentarischen Bindungen liegt (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.1981, IVa ZR 185/80, juris Rn. 13, 15, 18).
  • BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88

    Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
    Dass er kraft eigenen Entschlusses Anregungen eines Dritten aufnimmt oder ggf. auch dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem nicht entgegen (BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
    Bei Altersdemenz kommt es auf das - möglicherweise aufgrund einer aufrechterhaltenen Fassade im punktuellen Einzelfall unauffällige - Gesamtverhalten und das Gesamtbild der Persönlichkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an (vgl. BayObLG, Beschl. v. 06.11.1995, 1Z BR 56/95, juris Rn. 38; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.1998, 7 U 210/95, juris).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
    Insbesondere der Umstand, dass ein Ehegatte über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt als der andere, kann unter Umständen dazu führen, dass die Schlusserbeneinsetzung durch den vermögenden Ehegatten nicht als wechselbezüglich zu der Erbeinsetzung durch den vorverstorbenen vermögenslosen Ehegatten anzusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2010, IV ZR 72/11, juris Rn. 8-9).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13
    Auch eine geistige Erkrankung des Erblassers steht der Gültigkeit eines Testaments nicht entgegen, wenn dieses von der Erkrankung nicht beeinflusst ist (vgl. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 2229 BGB Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.10.2013, 3 Wx 116/13, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

    Auch eine geistige Erkrankung des Erblassers steht der Gültigkeit eines Testaments nicht entgegen, wenn dieses von der Erkrankung nicht beeinflusst ist (vgl. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 2229 BGB Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.10.2013, 3 Wx 116/13 , juris Rn. 24 ; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2015 - I-10 U 18/13 -, juris).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2017 - 5 O 487/83

    Paul-Otto Faßbender

    Stehen einer endgültigen Auseinandersetzung keine der in den §§ 2043 bis 2046 BGB genannten Hindernisse mehr entgegen, so können die Miterben die Zustimmung zu einem Teilungsplan und zu dessen Vollzug verlangen, wenn dieser die Auseinandersetzung des gesamten noch vorhandenen Nachlasses erschöpfend regelt und inhaltlich etwaigen Vereinbarungen der Miterben, hilfsweise wirksamen Teilungsanordnungen des Erblassers sowie den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen entspricht (vgl. etwa Urteil des OLG Hamm vom 26.2.2015, 10 U 18/13, eingestellt in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-10 U 18/13   

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https://dejure.org/2013,24160
OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - I-10 U 18/13 (https://dejure.org/2013,24160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2013 - I-10 U 18/13 (https://dejure.org/2013,24160)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I-10 U 18/13 (https://dejure.org/2013,24160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schneegitter in schneearmen Gebieten?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung eines Mieterfahrzeugs durch eine Dachlawine

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schneefanggitter in schneearmen Regionen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dachlawine: Keine Verpflichtung des Hauseigentümers zur Installation von Schneefanggittern, Sperrung des Parkplatzes oder Aufstellen von Warnschildern in schneearmen Gebieten - Kenntnis der Gefährdung begründet zudem Mitverschulden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht: Gehören Schneegitter auf das Dach? (IMR 2014, 1034)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1491
  • MDR 2014, 32
  • NZM 2013, 701
  • NZV 2014, 273
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 34/11

    Schadensersatz bei Dachlawinenschaden: Ansprüche des Untermieters eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    Auch die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 11.8.2011, 2 U 34/11 - juris) rechtfertigt für den Streitfall zugunsten des Klägers keine abweichende Beurteilung.

    Angesichts der besonderen Umstände des Streitfalls fehlte es dann bereits an der schadensursächlichen Kausalität, jedenfalls wäre das Mitverschulden des Klägers mit 100 % anzusetzen (vgl. z.B. Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 11.8.2011, 2 U 34/11 - juris).

  • BGH, 05.07.2012 - III ZR 240/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind nur dann geboten, wenn die Gefahrenquelle trotz Anwendung der von den Verkehrsteilnehmern zu erwartenden eigenen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und der Geschädigte sich - anders als hier - deshalb hierauf nicht einstellen konnte (BGH, Urt. v. 5.7.2012, III ZR 240/11; OLG Hamm, Beschl. v. 7.2.2012, I-7 U 87/11 juris).
  • LG Bielefeld, 11.03.2011 - 8 O 310/10

    Ein Hauseigentümer haftet für Schäden an einem Pkw durch herabstürzende Eis- bzw.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    Die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (Urt. v. 11.3.2011, 8 0 310/10, juris) ist ebenfalls nicht einschlägig.
  • LG Detmold, 15.12.2010 - 10 S 121/10

    Verkehrssicherungspflicht des Gebäudeeigentümers für speziell für Mieter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    Soweit das Landgericht Detmold (Urt. v. 15.12.2010, 10 S 121/10 juris) eine Verpflichtung des Vermieters annimmt, für speziell für Mieter eingerichtete und unterhaltene Parkplätze bei entsprechenden Witterungsbedingungen Maßnahmen zur Sicherung der auf den vermieteten Parkplätzen abgestellten oder abzustellenden Fahrzeuge gegen Dachlawinen zu treffen, beruht diese Aussage zum einen auf der hier nicht einschlägigen Entscheidung des OLG Frankfurt (a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 U 217/11

    Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers hinsichtlich des Abgangs von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    Im übrigen treffen den Vermieter keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten als den nicht vermietenden Gebäudeeigentümer (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.2.2012, 24 U 217/11).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2000 - 22 U 90/98

    Haftung des Hotelbetreibers: Beschädigung von Kundenfahrzeugen auf dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    So ist etwa die Entscheidung des OLG Frankfurt (Urt. v. 27.4.2000, 22 U 90/98 juris) zur Haftung des Hotelbetreibers ergangen.
  • OLG Hamm, 07.02.2012 - 7 U 87/11

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich Dachlawinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 18/13
    Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind nur dann geboten, wenn die Gefahrenquelle trotz Anwendung der von den Verkehrsteilnehmern zu erwartenden eigenen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar ist und der Geschädigte sich - anders als hier - deshalb hierauf nicht einstellen konnte (BGH, Urt. v. 5.7.2012, III ZR 240/11; OLG Hamm, Beschl. v. 7.2.2012, I-7 U 87/11 juris).
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