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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8663
OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,8663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,8663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,8663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht; Einrichtung; Wegnahmerecht; Duldung; Wegnahme; Herausgabeanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 258 § 273 § 535 § 547a § 985
    Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters von Mietzins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 668
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97
    Allgemein fallen unter den Einrichtungsbegriff bewegliche Sachen, die körperlich mit der Mietsache verbunden werden, um deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen (Scheuer in Bub/Treier a.a.O., 2. Aufl., V. B. Rdn. 245 mit Hinweis auf BGHZ 101, 37, 41; BGH NJW 1969, 40; Emmerich in Staudinger Kommentar zum BGB , 12. Aufl., § 547 a , Rdn. 4 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Keine Einrichtungen sind insbesondere, Möbel, Inventarstücke und sonstige bewegliche Gegenstände, die der Mieter auf das Grundstück gebracht hat (BGHZ 101, 37, 41; Emmerich a.a.O., Rdn. 10; Scheuer a.a.O., V. B. Rdn. 249).

    Denn das Wegnahmerecht geht mit Rückgabe der Mietsache in einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme über (BGHZ 81, 146, 150; BGHZ 101, 37, 42; Scheuer a.a.O., V. B., Rdn. 253).

    Konsequenterweise kann der Mieter zur Durchsetzung seiner Rechte aus 547 a, 258 BGB nicht auf Herausgabe gegen den Vermieter klagen, sondern muß auf Duldung der Wegnahme durch Abtrennung der Einrichtung Klage erheben (RGZ 109, 128, 129; Emmerich a.a.O., § 547 a, Rdn. 16 und 38 mit Hinweis auf BGHZ 81, 146, 150,sowie BGHZ 101, 37, 42).

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97
    Der Vermieter schuldet nämlich nicht die Herausgabe vom Mieter beschaffter Einrichtungen (BGHZ 81, 146, 150; BGHZ 101, 3742; Emmerich a.a.O., § 547 a , Rdn. 16).

    Denn das Wegnahmerecht geht mit Rückgabe der Mietsache in einen Anspruch auf Gestattung der Wegnahme über (BGHZ 81, 146, 150; BGHZ 101, 37, 42; Scheuer a.a.O., V. B., Rdn. 253).

    Konsequenterweise kann der Mieter zur Durchsetzung seiner Rechte aus 547 a, 258 BGB nicht auf Herausgabe gegen den Vermieter klagen, sondern muß auf Duldung der Wegnahme durch Abtrennung der Einrichtung Klage erheben (RGZ 109, 128, 129; Emmerich a.a.O., § 547 a, Rdn. 16 und 38 mit Hinweis auf BGHZ 81, 146, 150,sowie BGHZ 101, 37, 42).

  • RG, 04.11.1924 - VI 82/24

    Eingebaute Sachen des Mieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97
    Mit der Forderung der Herausgabe wird dem Vermieter die Aufgabe zugewiesen, die eingebauten Sachen aus ihrem Verband zu lösen und dem Mieter zu übergeben (RGZ 109, 128, 129).

    Konsequenterweise kann der Mieter zur Durchsetzung seiner Rechte aus 547 a, 258 BGB nicht auf Herausgabe gegen den Vermieter klagen, sondern muß auf Duldung der Wegnahme durch Abtrennung der Einrichtung Klage erheben (RGZ 109, 128, 129; Emmerich a.a.O., § 547 a, Rdn. 16 und 38 mit Hinweis auf BGHZ 81, 146, 150,sowie BGHZ 101, 37, 42).

  • BGH, 18.11.1968 - VIII ZR 189/66

    Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Hauptvermieter und Untermieter -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97
    Allgemein fallen unter den Einrichtungsbegriff bewegliche Sachen, die körperlich mit der Mietsache verbunden werden, um deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen (Scheuer in Bub/Treier a.a.O., 2. Aufl., V. B. Rdn. 245 mit Hinweis auf BGHZ 101, 37, 41; BGH NJW 1969, 40; Emmerich in Staudinger Kommentar zum BGB , 12. Aufl., § 547 a , Rdn. 4 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG München, 22.06.1984 - 18 U 2537/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.1998 - 10 U 191/97
    Eine Einbauküche gilt nicht als Einrichtung (Scheuer a.a.O., V. B. Rdn. 248 mit Hinweis auf OLG München WuM 1985, 90, 91; Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnbaurecht, § 547 a, Anm. 3; a.A. für neue Einbauküchen Emmerich a.a.O., § 547 a, Rdn. 8).
  • LG München I, 21.01.2016 - 31 S 23070/14

    Konkludente Vereinbarung einer bestimmten Wohnflächengröße in einem schriftlichen

    Wie die Klägerin zutreffend ausgeführt hat, stellt das Wegnahmerecht gegenüber dem Herausgabeanspruch kein Minus sondern ein eigenständiges Recht dar (OLG Düsseldorf NZM 1999, 668).
  • OLG Zweibrücken, 10.04.2006 - 6 W 8/06

    Herausgabeanspruch des Eigentümers: Wegnahmerecht des Besitzers als

    Dieses Wegnahmerecht begründet kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht (BGH WM 1961, S. 181; Roth, Jus 1997, S. 1091; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 1998, Az. 10 U 191/97, gefunden bei Juris).
  • LG Bonn, 21.12.2006 - 6 S 264/06

    Insolvenzverwalter, Pflichten, Aussonderungsrecht, Bereitstellung

    Hingegen umfaßt das davon zu unterscheidende Wegnahmerecht des Mieters aus § 539 Abs. 2 BGB bzw. das Recht auf Gestattung der Wegnahme nach § 258 Satz 2 BGB eine eigene Trennungsbefugnis des Mieters sowie eine dingliche Aneignungsbefugnis für den Fall, dass die Einrichtung wesentlicher Bestandteil der Hauptsache und damit Eigentum des Vermieters geworden ist (vgl. BGHZ 101, 37 [42]; OLG Düsseldorf NZM 1999, 668; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 539 Rdnr. 10 und Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 258 Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97   

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https://dejure.org/1998,5498
OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,5498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 ff.; BGB § 823
    Bemessung des Nutzungsausfalls bei außergewöhnlich langer Ausfallzeit L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz: betroffener Oldtimer; Ausfalldauer - Geringhaltung und Ersatzberechnung; Einfluss höheren Fahrzeugalters; Verdienstausfall- statt Nutzungsausfall-Ersatz bei gewerblicher Nutzung

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1285
  • VersR 1999, 1036
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein Unfallgeschädigter Mietwagenkosten nicht beanspruchen kann, soweit diese wegen langer Mietdauer den Fahrzeugwert übersteigen, da er in diesem Fall aufgrund der Schadensminderungspflicht gehalten sein kann, als Interimslösung einen Gebrauchtwagen zu erwerben (BGH, Urteil vom 02.07.1985, VI ZR 86/84, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris, Rn. 17).

    Mit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 02.03.1998, a.a.O., Rn. 21) hält es der Senat daher für angemessen, zur Ermittlung der Schadenshöhe auf die in den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten zurückzugreifen.

  • OLG Koblenz, 13.02.2012 - 12 U 1265/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Solches ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit in besonderen Fallkonstellationen, etwa bei einem von Vornherein absehbaren langen Ausfallzeitraum, bei einer Fahrzeugneubestellung bereits vor dem Unfall oder einem nur geringen Wert des Unfallfahrzeuges angenommen worden (vgl. BGH NJW 1208, S. 915; OLG Karlsruhe MDR 1998, S. 1285; Schubert a.a.O. Rdn. 248).
  • OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der

    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • LG Hamburg, 30.03.2012 - 302 O 265/11

    Finanzielle Unmöglichkeit des Kaufs eines Ersatz-Kfz - Nutzungsausfallersatz?

    Geht es aber wie hier um einen außergewöhnlich langen Entzug der Gebrauchsfähigkeit eines Wagens, müssen deutlich geringere Kosten in Ansatz gebracht werden, um hierfür einen angemessenen Ausgleich zu finden (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 50 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 17 ff.).

    Dabei erscheint es bei einer so ungewöhnlich langen Nutzungsausfalldauer wie der vorliegend in Frage stehenden von 472 Tagen sachgerecht, im Ausgangspunkt von den in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Vorhaltekosten auszugehen (so auch OLG Dresden, Urteil vom 30.60.2010, 7 U 313/10, juris-Rdnr. 52; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998, 10 U 191/97, juris-Rdnr. 21).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03

    Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall

    Das Landgericht hat hierzu - gestützt auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388 und OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 - ausgeführt, dass es sich bei den Sätzen für den Nutzungsausfall in der Tabelle Sanden/Danner um Mietsätze handele, welche um den Vermietergewinn, Verwaltungskosten und ersparte Eigenbetriebskosten bereinigt seien.
  • OLG Jena, 23.06.2010 - 2 U 9/10

    Unwirksamkeit einer die Verjährung von Mängelrechten verkürzenden Allgemeinen

    Der Senat geht vielmehr davon aus, dass die in der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ausgewiesenen Nutzungswerte vor allem insoweit als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung geeignet sind, als Zeiträume betroffen sind, für die üblicherweise Ersatzfahrzeuge angemietet werden (vgl. Senat, Urt . v. 10.6.2009 - 2 U 769/08; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 f.).

    Damit wird zugleich dem Umstand Rechnung getragen, dass der Wert des Nutzungsausfalls nicht in einem Missverhältnis zum Zeitwert des Fahrzeugs stehen sollte (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285 f.).

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Ist auch dies dem Geschädigten aus finanziellen Gründen nicht möglich, dann kommt der Ersatz für einen längeren Zeitraum in Betracht, wenn der Geschädigte den Schädiger zuvor auf seine finanziellen Schwierigkeiten hingewiesen und zu einer Vorschusszahlung zur Vermeidung eines weiter gehenden Schadens aufgefordert hat (OLG Karlsruhe, Urt. vom 02.03.1998 - 10 U 191/97, MDR 1998, 1285).
  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen

    In Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten mögen sie als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung brauchbar und sachgerecht sein, bei einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall sind sie als Schätzgrundlage ungeeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389. OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG, § 12 Rn. 44).
  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
    Mehrere Oberlandesgerichte vertreten hinsichtlich des Ersatzes von Nutzungsausfall die Auffassung, bei einer ungewöhnlich langen Ausfallzeit orientiere sich der Schadensersatz ab einer gewissen Zeit - etwa einem Monat - lediglich an den Vorhaltekosten und nicht mehr an den fiktiven Mietkosten (vgl. etwa OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998 - 10 U 191/97; OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.07.1990 - 3 U 44/89).

    Das Gericht kann hierbei die Kosten anhand des in der Schwacke-Liste ausgewiesenen Werts unter Bemessung eines angemessenen Aufschlags schätzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.1998 - 10 U 191/97 m.w.N.).

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   OLG Düsseldorf, 12.11.1998 - 10 U 191/97   

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https://dejure.org/1998,14531
OLG Düsseldorf, 12.11.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,14531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,14531)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1998 - 10 U 191/97 (https://dejure.org/1998,14531)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag durch schlüssiges Verhalten; Beweispflicht des Bereicherungsschuldners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

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