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   OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,78494
OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15 (https://dejure.org/2015,78494)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2015 - 10 U 1963/15 (https://dejure.org/2015,78494)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2015 - 10 U 1963/15 (https://dejure.org/2015,78494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Haftung nach Kollision beim parallelen Rechtsabbiegen

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.06.2004 - 12 U 89/03

    Verkehrsunfallhaftung: Sorgfaltspflichten beim parallelen Rechtsabbiegen

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
    Da hier kein paralleles Abbiegen ausgewiesen war, hat der ordnungsgemäß am weitesten rechts eingeordnete Abbiegende die freie Wahl, ein Fahrstreifenwechsel liegt insoweit nicht vor (allg. M. seit BayObLG DAR 1974, 304; ferner etwa KG NZV 2005, 91; Senat a.a.O.).
  • LG München I, 24.04.2015 - 17 O 17670/14

    Verkehrsunfall, Unfallzeitpunkt, Fahrzeug, Abbiegevorgang, Fahrspur, Unfall,

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
    Auf die Berufung der Beklagten vom 01.02.2015 wird das Endurteil des LG München I vom 24.04.2015 (Az. 17 O 17670/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Auszug aus OLG München, 13.11.2015 - 10 U 1963/15
    Denn das Landgericht hat die von ihr zur Stützung ihrer Ansicht (Verstoß des Beklagten zu 2) gegen § 7 V StVO) herangezogene Entscheidung des BGH (NZV 2007, 185) missverstanden.
  • OLG München, 01.12.2017 - 10 U 3025/17

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall infolge Spurwechsels beim mehrspurigen

    Auch neuere Urteile (10 U 1963/15 [n.v.] und 10 U 3295/15 [n.v.]) hatten - bei grundsätzlich zulässigem mehrspurigen Abbiegen - keine Fahrbahnmarkierungen oder Richtungspfeile zur Grundlage, die faktisch zwei voneinander unabhängige Abbiegespuren geschaffen hätten.
  • OLG München, 19.01.2022 - 10 U 1617/21

    Auslegung von Erklärungen am Unfallort

    Da die Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs mithin die freie Wahl hatte, in welchen Fahrstreifen der T.-Straße sie einfahren würde, hatte die Fahrerin des Klägerfahrzeugs das Beklagtenfahrzeug ständig zu beobachten (vgl. Senat, Urteil vom 13.11.2015 - 10 U 1963/15 m.w.N.).

    Sie musste damit rechnen, dass die ihr gegenüber vortrittsberechtigte Fahrerin des Beklagtenfahrzeugs möglicherweise sogar vollständig in die rechte Spur der T. -Straße einfährt (Senat, Urteil vom 13.11.2015, a.a.O.) und durfte daher nicht versuchen, an dem Beklagtenfahrzeug rechts vorbeizuziehen.

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