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   OLG Koblenz, 17.11.2000 - 10 U 1979/99   

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https://dejure.org/2000,6625
OLG Koblenz, 17.11.2000 - 10 U 1979/99 (https://dejure.org/2000,6625)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.11.2000 - 10 U 1979/99 (https://dejure.org/2000,6625)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. November 2000 - 10 U 1979/99 (https://dejure.org/2000,6625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit; Rücktritt; Lebensversicherung; Rücktritt von der Hauptversicherung; Hauptversicherung; Aufklärungspflicht

  • Judicialis

    ABL 94 § 6; ; BB-BUZ § 1 (1); ; BB-BUZ § 2 (1); ; BB-BUZ § 10 (1); ; VVG § 16; ; VVG § 20; ; VVG § 21

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ALB 94 § 6; BB-BUZ § 1 Nr. 1; BB-BUZ § 2 Nr. 1; BB-BUZ § 10 Nr. 1; VVG § 16; VVG § 20; VVG § 21
    Rücktritt vom Hauptvertrag (Lebensversicherung) wegen verschwiegener psychiatrischer Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Rücktritt des Versicherers von der Hauptversicherung - Angabe zu Vorerkrankungen - fachpsychiatrische Behandlung sechs Tage vor Vertragsschluss - "reaktive Depression"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 887
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 04.05.1990 - 20 U 26/90

    Fristbeginn; Anerkennung einer Entschädigungspflicht; Versicherer;

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2000 - 10 U 1979/99
    Es ist anerkannt, dass der Versicherer isoliert von der in einen Lebensversicherungsvertrag eingeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zurücktreten kann, ohne dass dies die Lebensversicherung als Hauptversicherung berührt (Prölss/Voit, VVG Kommentar, 26. Aufl. 1998, BB-BUZ 90, § 9 Rn. 1; OLG Hamm r+s 1990, 357).

    Denn verschwiegene Umstände können für den Abschluss einer in die Lebensversicherung abgeschlossenen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung erheblich sein, müssen dies aber nicht für die Lebensversicherung (OLG Hamm r+s 1990, 357).

  • OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 369/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.11.2000 - 10 U 1979/99
    Der Kläger hätte jedenfalls die Störungen bzw. Beschwerden, die ihm Veranlassung gaben, einen Arzt für Psychiatrie und Nervenheilkunde auszusuchen, angeben müssen (vgl. auch Senatsurteil vom 28.1.2000 -- 10 U 369/99 -- r+s 2000, 300f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2022 - 5 U 8/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Denn hinsichtlich dieser gegenüber der Ärztin geäußerter Beschwerden war er anzeigepflichtig, ohne dass es darauf ankommt, ob eine ärztliche Diagnose feststeht (OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1996 - 20 U 256/95, r+s 1997, 34, 35; OLG Koblenz, Urteil vom 17. November 2000 -10 U 1979/99, VersR 2001, 887, 888) oder der Arzt die Beschwerden nicht eindeutig einer Krankheit zugeordnet hat (BGH, Urteil vom 8. März 1989 - IV a ZR 17/88, VersR 1989, 689; OLG Hamm, Urteil vom 21.2.2001 - 20 U 114/00, VersR 2001, 1503), oder der Versicherungsnehmer die genaue medizinische Diagnose nicht kennt (OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1996 - 20 U 256/95, r+s 1997, 34, 35; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.7. 1995 - 12 U 311/94, r+s 1996, 503, 505).
  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 10 U 1378/03

    Unfallversicherung: Ausschluss für somatoforme Schmerzstörung nach einem

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unfallereignis zu einer Anpassungsstörung mit Angst- und depressiver Reaktion sowie zu einer somatoformen Schmerzstörung geführt hat, die sich zwar als linksseitiger Hüft-/Beinschmerz manifestiert hat, unfallunabhängig aber eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Anteilen besteht (vgl. zu narzisstischen Persönlichkeitsstörungen auch OLG Koblenz NVersZ 2001, 161).
  • OLG Koblenz, 08.09.2003 - 10 U 1649/02

    Pubertätsbedingte Beschwerden, Auszubildender zum Beruf Maurer im Hochbau

    Es ist anerkannt, dass der Versicherer isoliert von der in einen Lebensversicherungsvertrag eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zurücktreten kann, ohne dass dies die Lebensversicherung als Hauptversicherung berührt (Senatsurteil vom 17.11.2000 - 10 U 1979/99 - NVersZ 2001, 161; OLG Hamm r+s 1990, 357; Prölss/Voit, VVG Kommentar, 26. Aufl. 1998, BB-BUZ 90, § 9 Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 27.01.2005 - 10 U 483/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kein Versicherungsschutz bei durch einen

    Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht nicht, wenn aufgrund eines psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgutachtens feststeht, dass bei dem VN - hier selbständiger Handelsvertreter und Gruppenleiter - zwar eine psychische Fehlverarbeitung eines Verkehrsunfalls vorliegt, diese jedoch im wesentlichen Umfange durch einen Versorgungswunsch motiviert ist, das Vorliegen bzw. Anhalten einer depressiven Symptomatik bzw. einer Angsterkrankung im Sinne einer Panikstörung ausgeschlossen werden kann (vgl. auch Oberlandgericht Koblenz Urteil vom 17. November 2000 -10 U 1979/99 - NVersZ 2001, 161).
  • OLG Koblenz, 23.09.2004 - 10 U 1378/03

    Zurückweisung der Berufung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Unfallereignis zu einer Anpassungsstörung mit Angst- und depressiver Reaktion sowie zu einer somatoformen Schmerzstörung geführt hat, die sich zwar als linksseitiger Hüft-/Beinschmerz manifestiert hat, unfallunabhängig aber eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Anteilen besteht (vgl. zu narzisstischen Persönlichkeitsstörungen auch OLG Koblenz NVersZ 2001, 161).
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